Die «Consulting-Haftpflicht» können auch Consultants mit Sitz in Österreich beantragen. Da die österreichische Versicherungssteuer 11 % anstatt 19 % wie in Deutschland beträgt, weichen die Bruttobeiträge von den deutschen Beiträgen ab und scheinen günstiger zu sein. Die Nettobeiträge sind jedoch identisch.
Wenn Sie in der Tarifübersicht oder im individuellen Bausteinrechner den Geschäftssitz Österreich auswählen, werden Ihnen automatisch die für Österreich gültigen Beiträge angezeigt.
Ergänzende Bedingungen für Versicherungsnehmer in Österreich:
Für Versicherungsnehmer in Österreich wird dem Versicherungsvertrag österreichisches Versicherungsvertragsrecht (ÖVersVG) zugrunde gelegt.
Dabei wird der Abschnitt „Allgemeine Regelungen“ der Consulting-Haftpflicht VSH-Bedingungen Hiscox 01-2008 und der Consulting-Haftpflicht BHV-Bedingungen Hiscox 11-2008 durch die AVB-Austria exali 04-2012 Consulting ersetzt.
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