Vorteile bei Eigenschäden

IT-Haftpflicht deckt auch Eigenschäden

Schadenszenario Versicherungsschutz der IT-Haftpflicht
Beispiel 1: Vergebliche Aufwendungen durch Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber tritt vom Werkvertrag zurück, nachdem Sie über mehrere Monate vergeblich versucht haben, ein Warenwirtschaftssystem beim Kunden zu implementieren. Die IT-Haftpflicht (Hiscox Net-IT) zahlt die entstandenen eigenen vergeblichen Material- und Personalkosten, soweit der Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruht. Die Versicherungssumme beträgt 250.000,00 € je Schadenfall (Summe kann individuell erhöht werden).
Beispiel 2: Eigenschaden durch außerordentliche Kündigung des Dienstvertrags
3 Wochen nach Projektbeginn wird Ihr Dienstvertrag ohne Vorankündigung außerordentlich gekündigt. Dabei wird die im Projektvertrag vereinbarte Kündigungsfrist von 2 Wochen nicht eingehalten. Die optionale Leistungserweiterung „Zusatzschutz für Projektverträge“ erstattet das vereinbarte Honorar vom Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung bis zu dem Tag, an dem die ordentliche Kündigung wirksam geworden wäre (in diesem Fall 14 Tage). Die Versicherungssumme je Schadenfall beträgt 25.000,00 €.
Beispiel 3: Vertragsstrafe durch fahrlässigen Wettbewerbsverstoß
Im Projektvertrag haben Sie eine Wettbewerbsklausel vom Projektvermittler akzeptiert, nach der Sie für die Dauer von 12 Monaten nicht für den Endkunden tätig werden dürfen. Sie beginnen ein neues Projekt, ohne zu wissen, dass der neue Kunde eine 100%ige Tochter Ihres bisherigen Kunden war. Der Projektvermittler fordert wegen Vertragsbruch 15.000,00 € Vertragsstrafe. Die optionale Leistungserweiterung „Zusatzschutz für Projektverträge“ erstattet die Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,00 €, sofern der Wettbewerbsverstoß nicht vorsätzlich begangen wurde. Erstattet werden auch Vertragsstrafen wegen Verstößen gegen Geheimhaltung, Vertraulichkeit und Datenschutz. Die Versicherungssumme je Schadenfall beträgt 25.000,00 €.
Beispiel 4: Eigenschaden durch Zerstörung der eigenen Webseite
Ein Hacker zerstört Ihren eigenen Webaufritt. Die IT-Haftpflicht (Hiscox Net-IT) bezahlt die Wiederherstellungskosten für die eigene Webseite.
Beispiel 5: Eigenschaden durch Unterschlagung eines Mitarbeiters
Ihr Mitarbeiter hat Spielschulden und überweist sich aus Verzweiflung über Monate hinweg Geld vom Geschäftskonto auf sein privates Konto. Die IT-Haftpflicht (Hiscox Net-IT) erstattet derartige Eigenschäden (Betrug, Untreue oder Unterschlagung durch mitversicherte Personen) bis zu einer Versicherungssumme von 250.000,00 €.
Die in den Beispielen 1 – 5 dargestellten Eigenschäden sind in aller Regel durch eine herkömmliche IT Betriebshaftpflicht nicht versichert.
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In der IT-Haftpflicht u.a. versicherte Tätigkeiten:

BI-Consultant
Business Analyst (IT, EDV)
Datenbankadministrator (z.B. Oracle)
Datenbankentwickler
Datenverarbeitungsbetrieb
EDV-Dienstleister
Informatiker / Fachinformatiker
Hardware Händler
Hardware Hersteller
Hardware-Betreuer
Hardwareentwickler
Internet- / Web-Dienstleister
Internet Service Provider
iOS / Android Entwickler
IT Interim Manager / IT Manager
IT-Projektleiter / Change Manager
IT Service-Provider, IT-Dienstleister
IT-Berater / IT-Consultant / EDV-Berater
IT-Engineer / IT-Ingenieur / EDV-Ingenieur
IT-Sachverständiger / EDV-Gutachter
IT-Tester / Testspezialist (Software)
Java / Java Enterprise Entwickler
Lotus Notes Entwickler
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