Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über wichtige Inhalte des Versicherungsvertrages der Hiscox Net-IT Police bzw. der versicherten Tarifbausteine. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen nicht abschließend sind.
Es handelt sich um eine
Die Vermögensschadenversicherung beinhaltet eine Eigenschadenversicherung. Diese versichert Eigenschäden durch
Um den besonderen Anforderungen aus dem Projektgeschäft gerecht zu werden, bietet die «IT-Haftpflicht» zwei spezielle und exklusive Leistungserweiterungen für Risiken aus IT Projektverträgen.
Versichert sind zum Beispiel:
Mit diesem Baustein können Sie Ihre vergeblichen Aufwendungen (= Eigenschaden) absichern, die entstehen, wenn Ihr Auftraggeber vom laufenden Projekt zurück tritt. Versichert sind
Der Versicherungsschutz der «IT-Haftpflicht» umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter oder überhöhter Haftpflichtansprüche (so genannter passiver Rechtsschutz).
Dem Versicherungsvertrag liegen die Bedingungen des Spezialversicherers Hiscox zu Grunde.
Der Versicherungsbeitrag wird auf Grundlage der im Online-Antrag auf der exali-Webseite gemachten Angaben ermittelt. Dabei wird bis zu einem Jahresnettoumsatz von 2.500.000,00 € ein Stückbeitrag angeboten. Näheres dazu finden Sie in der Tarifauswahl.
Der Versicherungsbeitrag wird jährlich wie in der Beitragsrechnung ausgewiesen per Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgebucht. Im Rahmen der Antragstellung erteilen Sie dem Versicherer eine Abbuchungserlaubnis. Der Erstbeitrag wird ca. 14 Tage nach Versicherungsbeginn bzw. nach Antragstellung abgebucht.
Wenn der Versicherer durch Ihr Verschulden (z.B. keine ausreichende Deckung Ihres Kontos) den ersten Versicherungsbeitrag von Ihrem Konto nicht abbuchen kann, hat er das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung.
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn es wurde abweichend als Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres gewählt (kann z.B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem Rumpfjahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls die abweichende Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag. Ihre Eingaben werden in der Online-Police entsprechend dokumentiert.
Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im Online-Antrag erhalten Sie bei positiver Beantwortung der Antragsfragen sofortigen Versicherungsschutz, d.h. ab 12:00 Uhr MEZ des ausgewählten Versicherungsbeginns (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 1 Monat oder ein Datum, das bis zu 4 Monate in der Zukunft liegt, wählen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.
Neben dem unter Punkt 7. beschriebenen, ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.
Zudem haben Sie das Recht, die Versicherung bei einem Risikowegfall (beim Freiberufler z.B. Wechsel in die Festanstellung) außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den vereinbarten Versicherungsbedingungen vertraut zu machen.
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