Vertragsinformationen: Ausgewählte Vertragsinhalte

Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über wichtige Inhalte des Versicherungsvertrages der Hiscox Net-IT Police bzw. der versicherten Tarifbausteine. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen nicht abschließend sind.

1. Art der angebotenen Haftpflichtversicherung

Es handelt sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) mit integrierter Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung (BHV). Man kann diese Versicherung auch als Berufshaftpflichtversicherung für IT-Experten bezeichnen.

Die Vermögensschadenversicherung beinhaltet eine Eigenschadenversicherung. Diese versichert Eigenschäden durch

  • Rücktritt des Auftraggebers vom laufenden Projekt (auf Werkvertragsbasis)
  • Wiederherstellungskosten bei Zerstörung der eigenen Webseite
  • Unredlichkeit einer mitversicherten Person

Um den besonderen Anforderungen aus dem Projektgeschäft gerecht zu werden, bietet die «IT-Haftpflicht» spezielle und exklusive Leistungserweiterungen für Risiken aus IT Projektverträgen. Versichert sind z.B.

  • ausstehende Honorare (Eigenschaden) nach einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages, sofern dieser nach Versicherungsbeginn unterzeichnet / abgeschlossen wurde
  • Vertragsstrafen bei Verstößen gegen Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits-, Datenschutz- sowie Wettbewerbsvereinbarungen mit Ihren Auftraggebern
  • Erweiterung der Nachhaftung für Schadenfälle, die bis zu 6 Monate nach Aufgabe der Tätigkeit als Freiberufler / Selbstständiger eintreten

Der Versicherungsschutz der «IT-Haftpflicht» umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter oder überhöhter Haftpflichtansprüche (so genannter passiver Rechtsschutz).

Dem Versicherungsvertrag liegen die IT-Haftpflicht-Bedingungen Hiscox 04-2010 des Spezialversicherers Hiscox zu Grunde.

2. Beitragsberechnung

Der Versicherungsbeitrag wird auf Grundlage der im Online-Antrag auf der exali-Webseite gemachten Angaben ermittelt. Dabei wird bis zu einem Jahresnettoumsatz von 500.000,00 € ein Stückbeitrag angeboten. Näheres dazu finden Sie in der Produktübersicht. Die „Grund-Deckung“ zum Startup-Tarif gilt bis zu einem Jahresnettoumsatz von 100.000,00 €.

3. Beitragszahlung

Der Versicherungsbeitrag wird jährlich wie in der Beitragsrechnung ausgewiesen per Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgebucht. Im Rahmen der Antragstellung erteilen Sie dem Versicherer eine Abbuchungserlaubnis. Der Erstbeitrag wird ca. 14 Tage nach Versicherungsbeginn bzw. nach Antragstellung abgebucht.

4. Nichtzahlung des ersten Beitrages

Wenn der Versicherer durch Ihr Verschulden (z.B. keine ausreichende Deckung Ihres Kontos) den ersten Versicherungsbeitrag von Ihrem Konto nicht abbuchen kann, hat er das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung.

5. Mindestvertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn es wurde abweichend als Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres gewählt (kann z.B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem Rumpfjahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls die abweichende Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag. Ihre Eingaben werden in der Online-Police entsprechend dokumentiert.

6. Versicherungsbeginn

Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im Online-Antrag erhalten Sie bei positiver Beantwortung der Antragsfragen sofortigen Versicherungsschutz, d.h. ab 12:00 Uhr MEZ des ausgewählten Versicherungsbeginns (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 1 Monat oder ein Datum, das bis zu 4 Monate in der Zukunft liegt, wählen.

7. Verlängerung und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

8. Sonderkündigungsrecht

Neben dem unter Punkt 7. Beschriebenen, ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.

Zudem haben Sie das Recht, die Versicherung bei einem Risikowegfall (beim Freiberufler z.B. Wechsel in die Festanstellung) außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.

Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den Versicherungsbedingungen IT-Haftpflicht Bedingungen Hiscox 04-2010 sowie
IT-Haftpflicht Besondere Bedingungen exali 06-2011 vertraut zu machen.

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In der IT-Haftpflicht u.a. versicherte Tätigkeiten:

BI-Consultant
Business Analyst (IT, EDV)
Datenbankadministrator (z.B. Oracle)
Datenbankentwickler
Datenverarbeitungsbetrieb
EDV-Dienstleister
Informatiker / Fachinformatiker
Hardware Händler
Hardware Hersteller
Hardware-Betreuer
Hardwareentwickler
Internet- / Web-Dienstleister
Internet Service Provider
iOS / Android Entwickler
IT Interim Manager / IT Manager
IT-Projektleiter / Change Manager
IT Service-Provider, IT-Dienstleister
IT-Berater / IT-Consultant / EDV-Berater
IT-Engineer / IT-Ingenieur / EDV-Ingenieur
IT-Sachverständiger / EDV-Gutachter
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