| Schadenszenario | Versicherungsschutz der IT-Haftpflicht |
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| Beispiel 1: Versicherungsschutz auch für vertraglich übernommene Haftung (vertragliche Haftung) | |
| Der Sozialversicherungsträger stellt fest, dass Sie als Freiberufler „scheinselbständig“ beschäftigt sind. Sie habe sich im Projektvertrag vertraglich dazu verpflichtet, die daraus resultierenden Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen - welche dem Auftraggeber auferlegt werden - für diesen Fall zu übernehmen. | Die IT-Haftpflicht (Hiscox Net-IT) übernimmt auch diesen vertraglich vereinbarten Anspruch (die so genannte vertragliche Haftung). |
| Hinweis: In aller Regel wird es bei einer herkömmlichen IT Betriebshaftpflicht zu einer Ablehnung kommen, da nur Ansprüche auf Basis der gesetzlichen Haftung versichert sind. | |
| Beispiel 2: Versicherungsschutz für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit (auch verschuldensunabhängig) | |
| Sie vereinbaren mit Ihrem Auftraggeber die Lieferung von Soft- und Hardware. Die Implementierung der Software erfolgt fehlerfrei, allerdings entspricht die Hardware in ein paar Punkten nicht den vereinbarten Spezifikationen. Dies führt zu längeren Bearbeitungszeiten bei Ihrem Auftraggeber. | Die IT-Haftpflicht (Hiscox Net-IT) bietet Versicherungsschutz auch für Schäden, die durch längere Bearbeitungszeiten entstehen. Dies gilt auch dann, wenn eine nicht den Vereinbarungen entsprechende Dienstleistung auf einen Fehler Ihres Zulieferers / Subunternehmers zurückzuführen ist. |
| Beispiel 3: Versicherung von Verzugsschäden | |
| Sie konnten die bestellte Software oder den Web-Shop nicht innerhalb der vereinbarten Frist programmieren. Durch die Überschreitung der vereinbarten Deadline entstehen dem Auftraggeber erhebliche Mehrkosten. | Der durch die Verzögerung entstandene Schaden (Verzugsschaden) ist versichert. Ausnahme: Der Verzugsschaden beruht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen. |
| Hinweis: In aller Regel wird es bei einer herkömmlichen IT Betriebshaftpflicht zu einer Ablehnung kommen, da nur Verzögerungsschäden auf Grund eines vorhergehenden Sachschadens versichert sind. | |
| Beispiel 4: Versicherung von Umsatz- bzw. Gewinnausfall | |
| Eine Software-Implementierung beim Kunden führt zur zeitweisen Nichtverfügbarkeit eines Online-Shops. In diesem Zeitraum können keine Produkte über den Shop verkauft werden. | Der Umsatzausfall bei Ihrem Kunden auf Grund der Nichtverfügbarkeit der Online-Shops ist durch die IT-Haftpflicht (Hiscox Net-IT) versichert. |
| Beispiel 5: Versicherung von Erfüllungsfolgeschäden | |
| Sie haben bei einem Kunden ein Datensicherungssystem installiert. Nach einem Blitzschlag sind die Primärdaten beschädigt und das von Ihnen installierte Backup fehlerhaft. Viele Daten müssen neu ins EDV-System eingegeben werden, wodurch dem Auftraggeber zusätzliche Kosten entstehen. | Die IT-Haftpflicht (Hiscox Net-IT) versichert grundsätzlich alle Erfüllungsfolgeschäden - also auch die Kosten für die Datenrekonstruktion auf Grund Ihrer fehlerhaften Einrichtung des Datensicherungssystems. |
| Hinweis: Bei einer herkömmlichen IT Betriebshaftpflicht kann es zu einer Ablehnung des Schadens kommen, da in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) der "Schadenersatz statt der Leistung" ausgeschlossen ist. | |
| Beispiel 6: Aufwendungen in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung | |
| Aufgrund von Lieferschwierigkeiten kommt es zu einer verspäteten Einführung des neuen Archivierungssystems bei Ihrem Kunden. Der Auftraggeber hat im Hinblick auf die Einführung des neuen Archivierungssystems (Paperless Office) jedoch bereits zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt, welche die Papierakten scannen und archivieren sollen. | Der Auftraggeber muss die zusätzlich eingestellten Arbeitskräfte entlohnen, obwohl diese nicht arbeiten können. Diese vergeblich aufgewendeten Kosten sind durch die IT-Haftpflicht (Hiscox Net-IT) abgesichert. |
| Hinweis: Bei einer herkömmlichen IT Betriebshaftpflicht kann es zu einer Ablehnung des Schadens kommen, da in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) die "Nichterfüllung" oder "Schlechterfüllung" einer Leistung und die Folgeschäden daraus ausgeschlossen sind. | |
| Beispiel 7: Unbeschränkte Vorumsatzdeckung | |
| Sie verursachen einen Schaden. Die IT- Dienstleistung haben Sie jedoch bereits vor Beginn des Versicherungsvertrages erbracht. | Die IT-Haftpflicht bietet umfassenden Versicherungsschutz für Schäden, die nach Beginn des Versicherungsschutzes eintreten. Es ist nicht relevant, wann Sie die Dienstleistung erbracht haben. |
| Hinweis: Einen Ausschluss für vor Vertragsbeginn ausgelieferte Hard- oder Software gibt es nicht. | |
| Beispiel 8: Weltweiter Versicherungsschutz auch in USA und Kanada | |
| Sie veröffentlichen Informationen auf Ihrer Webseite und verletzen damit das Recht eines anderen (z.B. Urheberrecht oder Markenrecht). Sie werden vor einem amerikanischen Gericht verklagt. Hintergrund: Aufgrund des so genannten „Territorialprinzips“ können Rechtsverletzungen vor den Gerichten des Landes verhandelt werden, in denen die Rechtsverletzung stattgefunden hat. | Die IT-Haftpflicht bietet automatisch weltweiten Versicherungsschutz, wenn Ansprüche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden. In USA/Kanada beschränkt sich der Versicherungsschutz zwar auf reine Vermögensschäden, doch das sind wie im Fall der Rechtsverletzung die typischen Schadenszenarien. |
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Darstellung nicht Vertragsbestandteil, sondern eine vereinfachte Darstellung von Vertragsinhalten ist. Der Umfang des Versicherungsschutzes beurteilt sich ausschließlich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
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