Dem IT-Haftpflicht Vertrag - einschließlich der Verhandlungen vor Abschluss - liegt deutsches Recht zugrunde (Ausnahme: Der Versicherungsnehmer hat seinen Wohn- oder Betriebssitz in Österreich, für diese Verträge gilt österreichisches Recht).
Die Vertragssprache des IT-Haftpflicht Vertrags ist deutsch. Ebenso erfolgt jede Kommunikation zwischen Ihnen und dem Versicherer sowie exali als Ihrer betreuenden Stelle in deutscher Sprache.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen Sie ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem Sie ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Klagen gegen den Versicherer Hiscox können Sie bei dem Gericht an Ihrem Wohnsitz oder Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt oder bei dem Gericht am Geschäftssitz des Versicherers anhängig machen.
Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum EWG ist, oder ist ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Geschäftssitz des Versicherers zuständig.
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