Für die sogenannten Kammerberufe (z. B. Rechtsanwälte und Notarinnen, Steuerberaterinnen, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer:innen) und Finanzdienstleistende (z. B. Versicherungsvermittler:innen, Immobilienkreditvermittler:innen) ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei Architekten und Ingenieuren, die einer Berufskammer beitreten, kann die Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben sein.

Insbesondere in der IT-, eCommerce-, Medien- und Consulting-Branche können bereits durch kleine Fehler große Schäden bei Ihrer Kundschaft oder einem sonstigen Dritten entstehen. Deshalb ist die Berufshaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen für Selbständige, auch wenn sie dort nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (Pflichtversicherung). Eine Berufshaftpflicht sichert die Haftungsrisiken der jeweiligen Branche ab und schützt so die Existenz des:der Freischaffenden bzw. das Fortbestehen des Unternehmens.

Wer braucht eine Berufshaftpflicht?