Architekten-Haftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure
Die Berufshaftpflicht für Architekten und Bauingenieure ist mehr als eine Pflicht. Sie schützt Sie vor den Folgen von Schadenersatzforderungen bei Personen- und Objektschäden, Honorarstreitigkeiten, Planungsfehlern und vielem mehr.
- Objektschaden-Versicherung für alle Bauvorhaben (OSV)
- LP 1-9 (HOAI) und freie Vertragsgestaltung abgesichert
- Umfassender Schutz bei Sach- und Personenschäden
- Unbegrenzte Nachhaftung und Nachmeldefrist
- Versicherungsbestätigung – sofort per Mail an die Kammer

Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber
und Auftraggeberinnen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
Architekten und Bauingenieure tragen durch ihre Tätigkeit eine hohe Verantwortung. Planungs-, Berechnungs- und Überwachungsfehler können schnell zu hohen Schäden führen. Zum einen kann es sich hierbei um reine Vermögensschäden handeln, zum anderen jedoch sind Fehler und Unfälle im Baubereich oft mit tragischen Personenschäden verbunden. So sind Schadenersatzforderungen gegen Architekten und Bauingenieure schnell existenzbedrohend.
Aus diesen Gründen ist die Berufshaftpflicht für Architekten und Bauingenieure eine Pflichtvorgabe der Bundesländer – sowohl zum Schutz der Geschädigten als auch zum Schutz der Architekten und Bauingenieure. Die Haftung kann in Extremfällen sogar auf die Erben übergehen. Die Einhaltung der Pflichtversicherung wird von den jeweiligen Kammern überwacht.
Die Berufshaftpflicht für Architekten und Bauingenieure schützt Sie, Ihr Unternehmen und auch Ihre Erben in genau diesen Situationen. Sie prüft gegen Sie gestellte Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und gleicht berechtigte Schadenersatzforderungen aus. So bleiben Sie handlungsfähig, sichern Ihre Existenz und behalten das Vertrauen Ihrer Kunden.
Aufbau der Berufshaftpflicht für Architekten und Bauingenieure
Für Architekten und Bauingenieure steht die Abdeckung der Pflichtversicherungsvorgaben im Vordergrund. Daher ist das die Basis der Berufshaftpflicht von exali: Abgesichert ist der gesetzlich vorgeschriebene Deckungsumfang bei Personen- und sonstigen Schäden. Als sonstige Schäden werden z.B. Sachschäden an den Bauwerken selbst (Objektschäden) und rein finanzielle Schäden aufgrund von Planungsfehlern, Fristversäumnissen oder entgangenen Zuschüssen bezeichnet. Die geforderten Versicherungssummen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, werden jedoch automatisch durch Angabe Ihrer zuständigen Kammer berücksichtigt.
Als Erweiterung des Basis-Schutz stehen drei durchdachte Add-Ons zur Auswahl. Besonders wichtig ist dieser Schutz, wenn solche Risiken nicht oder nur teilweise über die bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflicht abgedeckt sind.
- Datenschutz- und Cyber-Eigenschadendeckung – ersetzt Kosten für die Sicherung und Wiederherstellung eigener IT-Systemen und Daten nach einem Cyber-Angriff
- Honorarrechtsschutz – übernimmt anfallende Anwalts- und Gerichtskosten für die Geltendmachung von Honoraransprüchen
- D&O-Außenhaftungsversicherung – versichert die persönliche Außenhaftung von Organen in Kapitalgesellschaften
Mit dem modularen Aufbau können Sie Ihre Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure flexibel gestalten. So erhalten Sie genau den Schutz, den Ihr Business braucht: vom Basis-Schutz bis hin zu passenden Add-Ons.
Mehr Infos zum Aufbau und den Zusatzbausteinen finden Sie hier
Hier unverbindlich den Beitrag Ihrer Berufshaftpflicht für Architekten und Bauingenieure berechnen
Referenzen zu exali

Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber
und Auftraggeberinnen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
Wie hilft die Berufshaftpflicht für Architekten und Bauingenieure im Schadenfall?
Die Berufshaftpflicht greift ein, sobald Sie als Versicherter mit einem Schadenersatzanspruch eines Dritten konfrontiert werden. Dabei spielt es erst einmal gar keine Rolle, ob Sie tatsächlich der Verursacher des Schadens sind – die reine Behauptung des angeblich Geschädigten reicht.
Die Versicherung prüft dann im Rahmen des passiven Rechtsschutzes, ob die gegen Sie gestellten Ansprüche gerechtfertigt sind. Ergibt die Prüfung, dass Sie nicht der Verursacher sind, wehrt die Versicherung die Ansprüche in Ihrem Namen ab. Ergibt die Prüfung jedoch, dass Sie der Verursacher sind, werden die gegen Sie gestellten Schadenersatzansprüche der Höhe nach geprüft und übernommen.
Das heißt, dass eine Berufshaftpflicht in beiden Fällen wertvoll ist: Wenn Sie wirklich einen Schaden verursacht haben - aber auch, wenn Sie keinen Schaden verursacht haben.
Welche Tätigkeiten sind in der Berufshaftpflicht für Architekten und Bauingenieure abgedeckt?
Welche Schäden deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure ab?
Welche Eigenschäden und Serviceleistungen sind in der Berufshaftpflicht für Architekten und Bauingenieure enthalten?
Wer ist in der Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure mitversichert?
Was kostet die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure?
Wie melde ich einen Schaden bei der Berufshaftpflicht für Architekten und Bauingenieure?
Wie kann die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure gekündigt werden?
Was passiert, wenn ich meine Tätigkeit aufgebe?
Alle Vorteile auf einen Blick




