Berufshaftpflichtversicherung - Perfekt geschützt als SiGeKo
Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie als SiGeKo vor den finanziellen Risiken Ihrer beruflichen Tätigkeit. Fehler im SiGe-Plan oder bei der Abnahme von Schutzmaßnahmen verursachen oft hohe Schäden. Die daraus resultierenden Schadenersatzforderungen können für Sie als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:in schnell existenzbedrohend werden. Egal, ob Sie als SiGeKo einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für ein Bauprojekt erstellen, oder ob Sie die vorgeschriebenen Arbeitsschutzvorschriften in einem Betrieb überprüfen: Die Berufshaftpflicht von exali.de bietet Ihnen einen individuellen Versicherungsschutz, der auf Ihren Tätigkeitsbereich zugeschnitten ist.
Beispiele versicherter SiGeKo Risiken:
- Sach- und Personenschäden
- Vermögensschäden
- Planungsfehler
- Schadenersatzforderungen
- Fristversäumnisse
- Rechtsverletzungen
Haftpflicht für Sie als SiGeKo: Wählen Sie Ihren Tätigkeitsbereich
SiGeKo mit Planungsleistung
Beispiele für typische Schäden:
- Planungsfehler beim SiGe-Plan
- Personenschäden
- Sach- und Vermögensschäden
- Fristversäumnisse
- Datenpannen und Cyberangriffe
- Rechtsverletzungen
Als SiGeKo mit Planungsleistung können wir Sie über die Architekten-Haftpflicht absichern.
Weitere Informationen zum SiGeKo mit Planungsleistung finden Sie hier.
SiGeKo ohne Planungsleistung
Beispiele für typische Schäden:
- Fehler bei der Kontrolle von Schutzmaßnahmen
- Personenschäden
- Sach- und Vermögensschäden
- Fristversäumnisse
- Datenpannen und Cyberangriffe
- Rechtsverletzungen
Als SiGeKo ohne Planungsleistung können wir Sie über die Consulting-Haftpflicht versichern.
Weitere Informationen zum SiGeKo ohne Planungsleistung finden Sie hier.
Sicherheit für Ihre Auftraggeber:innen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Deckungssummen für Vermögenschäden
- persönliche Betreuung im Schadenfall
Deshalb exali.de
- Sie erreichen uns persönlich - ohne CallCenter!
- Wir kennen Ihren Alltag und deshalb Ihre Anforderungen
- Unsere Versicherungsbedingungen sind auf Ihr Business zugeschnitten
- Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
- Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
- Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z.B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)
SiGeKo mit Planungsleistung
Rundumschutz der Architekten-Haftpflicht bei:
- Planungs- und Beratungsfehlern, Fristversäumnissen
- Schadenersatzforderungen und bei Streitverkündung
- Personen-, Sach- und Folgeschäden
- Rechtsverletzungen und Datenpannen
Als SiGeKo mit Planungsleistung erstellen Sie den SiGe-Plan für Bauvorhaben oder Sie planen die Arbeitsschschutzmaßnahmen nach § 4 ArbschG in einem Betrieb. Dabei müssen Sie stets das gesamte Projekt im Überblick behalten und im Falle eines Bauvorhabens die verschiedenen Tätigkeiten auf der Baustelle so koordinieren, dass verschiedene Dienstleister gleichzeitig arbeiten können, ohne sich dabei gegenseitig zu gefährden. In der Planungsphase des Bauprojekts müssen Sie dabei auch die Fristen einhalten, damit die Ankündigung nach § 2 BaustellV rechtzeitig erfolgt und an die zuständige Behörde übermittelt werden kann.
Zudem müssen Sie die Einhaltung des SiGe-Plans und der Arbeitsschutzvorschriften überwachen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
Fehler bei der Planung eines Bauvorhabens können fatale Konsequenzen haben. Werden Gefahrenquellen nicht beachtet oder falsche Arbeitsschutzanweisungen gegeben, so können Menschenleben in Gefahr sein. Drohende Verletzungen oder Verzögerungen am Bauprojekt können durch Ihren beruflichen Fehler zu teuren Schadenersatzforderungen führen. Mit der Architekten-Haftpflicht über exali, unserer Berufshaftpflicht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren und -koordinatorinnen (SiGeKo), sind Sie bei beruflichen Fehler umfassend abgesichert. Egal, ob es sich um einen Vermögens-, Personen- oder Sachschaden handelt. Im Schadenfall ist Ihre persönliche Kontaktperson aus der Kundenbetreuung für Sie da. Sie erreichen uns ohne Warteschleife oder Callcenter. Vertrauen Sie auf über 10 Jahre Erfahrung in der Absicherung von beruflichen Risiken!
SiGeKo ohne Planungsleistungen
Als SiGeKo ohne Planungsleistung kontrollieren und überwachen Sie die Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach § 4 ArbschG. Bei den Sicherheitsbegehungen kontrollieren Sie die Einhaltung des SiGe-Plans und der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) und dokumentieren die Ergebnisse.
Wenn Sie bei einer Sicherheitsbegehung, zum Beispiel in einem Betrieb, einen Fehler begehen, dann können hohe Schadenersatzforderungen die Folge sein oder Menschen kommen zu Schaden. Beispielsweise wenn Sie bei der Sicherheitsbegehung nicht bemerken, dass die Arbeitsplätze nicht über die vorgeschriebene Hygienemaßnahmen aufgrund der Corona Pandemie verfügen. Wird der Betrieb bei einer behördlichen Kontrolle mit einem Bußgeld belegt, weil die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten wurden, dann können Sie von dem Dritten in Regress genommen werden.
Im Schadenfall ist Ihre persönliche Kontaktperson aus der exali-Kundenbetreuung für Sie da und kümmert sich um eine schnelle und professionelle Bearbeitung. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung. Ihr individuelles Angebot können Sie in wenigen Schritten online berechnen und direkt abschließen.
Wenn Sie Ihre berufliche Karriere erst gestartet haben oder vielleicht noch starten wollen, dann profitieren Sie von unserem Existenzgründernachlass in Höhe von 5 % in den ersten beiden Versicherungsjahren. Bei einer Versicherungslaufzeit von 3 Jahren erhalten Sie zusätzlich einen Laufzeitrabatt von 10 %.
Rundumschutz der Consulting-Haftpflicht bei:
- Kontroll- und Beratungsfehlern
- Sach-, Personen- und Folgeschäden
- Schadenersatzforderungen und Abmahnungen
- Rechtsverletzungen und Datenpannen
Referenzen zu exali.de
Diese Risiken lauern auf Sie als SiGeKo
Typische Fälle, die Ihnen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:in (SiGeKo) in Ihrem beruflichen Alltag passieren können:
- Sie erstellen den SiGe-Plan für ein großes Bauvorhaben und koordinieren die Arbeiten der verschiedenen Firmen, die am Bau beteiligt sind. Dabei haben Sie versehentlich zwei Firmen zur selben Zeit disponiert, die aufgrund der Sicherheitsbestimmungen nicht gleichzeitig arbeiten können. Da nun eine der beiden Firmen unverrichteter Dinge wieder abziehen muss, müssen Sie für den entstandenen Aufwand (Arbeitszeit und Anfahrt) aufkommen.
- Bei der Planung eines Sicherheitsplans für eine Baustelle, haben Sie die Absicherung einer Treppe vergessen. Ein Bauarbeiter stürzt die Treppe herunter und verletzt sich schwer. Sie werden für den Personenschaden in Haftung genommen.
- Sie versenden die Auswertung Ihrer Sicherheitsbegehung per E-Mail an das betroffene Unternehmen. Wegen eines unerkannten Virus werden sensible Daten beim Empfänger gelöscht. Für den entstandenen Schaden müssen Sie aufkommen.