Firmen D&O-Versicherung

Gerichtsstand / Geltendmachung von Rechten

Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Privatrechts anzuwenden. Es gelten insbesondere die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), soweit durch diese Bedingungen vom VVG nicht abgewichen wird.

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Versicherungsvertrag gilt deutscher Gerichtsstand.

Vertragssprache

Die Vertragssprache des Firmen D&O-Vertrags ist Deutsch. Ebenso erfolgt jede Kommunikation zwischen Ihnen und dem Versicherer sowie exali.de als Ihrer betreuenden Stelle in deutscher Sprache.

Geltendmachung von Rechten und Ersatzansprüchen

Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag stehen ausschließlich den versicherten Personen zu. Der Besitz des Versicherungsscheines ist zur gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung der Rechte aus diesem Versicherungsvertrag nicht erforderlich.

Der:die Versicherungsnehmer:in ist nicht befugt eine versicherte Person, die bereits eine Pflichtverletzung begangen hat, aus diesem Vertrag auszuschließen (§ 328 Absatz 2 BGB).
Im Falle einer durch den:die Versicherungsnehmer:in oder durch eine Tochtergesellschaft in rechtlich zulässiger Weise erfüllten Freistellungsverpflichtung stehen die Rechte aus diesem Vertrag dem freistellenden Unternehmen zu, ggf. unter Berücksichtigung des im Versicherungsschein genannten Unternehmensselbstbehaltes.

Der Versicherer ist berechtigt, gegenüber dem Geschädigten eine Schadenersatzleistung direkt und mit befreiender Wirkung zu bewirken.

Abtretung

Eine Abtretung des Freistellungsanspruches an den geschädigten Dritten durch die versicherte Person ist zulässig. Eine anderweitige Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus diesem Versicherungsvertrag ist vor ihrer endgültigen Feststellung unzulässig.