Firmen D&O-Versicherung

Zusatzoptionen der «Firmen D&O-Versicherung»

Um den Versicherungsschutz optimal auf den Versicherungsbedarf des jeweiligen Unternehmens anzupassen, gibt es zwei Zusatzoptionen bzw. Leistungserweiterungen. Diese Optionen können Sie bei Antragstellung oder zu einem späteren Zeitpunkt über die „Upgrade-Funktion“ im Kundenbereich hinzuwählen.

Erhöhung der Jahreshöchstleistung (2-fache Maximierung)

In der Regel ist die Versicherungssumme einer D&O-Versicherung 1-fach maximiert. D.h. im Schadenfall stellt die gewählte Versicherungssumme die maximale Schadenhöhe für einen Schadenfall sowie die Jahreshöchstleistung für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres dar.
Wählt man im exali.de-Online-Antrag hingegen die „2-fache Maximierung“ steht für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres die doppelte Versicherungssumme zur Verfügung.

Beispiel: Versicherungssumme 500.000,00 € / Zusatzoption „2-fach maximiert“ gewählt:

⇒ Pro Schadenfall zahlt der Versicherer maximal 500.000,00 € Schadenersatz.
Für alle Schadenfälle eines (Versicherungs-) Jahres leistet er jedoch bis zu 1.000.000,00 €.

Erweiterte Deckung

Neben den allgemeinen Deckungserweiterungen bietet die «Firmen D&O» von exali.de noch bestimmte zusätzliche Leistungen, die Sie bedarfsabhängig mit in den Vertrag einschließen können.

Diese sind im Einzelnen:

  1. Mitversicherung von Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen oder Kautionen;

  2. „Faute non séparable“ – Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung;

  3. Aktiver Rechtsschutz bei Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen (bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme);

  4. Gehaltsfortzahlungen im Falle von Aufrechnung oder Zurückbehaltung Ihres Gehalts (50 % des Bruttomonatsgehalt bis max. 250.000,00 €);

  5. Übernahme der außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten bei der Abwehr von bereicherungsrechtlichen Ansprüchen (bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme);

  6. Organisationsrechtsschutz bei drohender Aberkennung der Gemeinnützigkeit (bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme);

  7. Versicherungsschutz bei Verletzung der Antikorruptionsgesetze (je versicherte Person bis zu 25.000,00 € pro Schadenfall und je nach gewählter Versicherungssumme bis max. 500.000,00 € im Versicherungsjahr);

  8. Psychologische Betreuung im Zusammenhang mit einem D&O-Versicherungsfall (je versicherte Person bis zu 25.000,00 € pro Schadenfall und je nach gewählter Versicherungssumme bis max. 250.000,00 € im Versicherungsjahr);

  9. Organisationsrechtsschutz bei drohender Aberkennung der Gemeinnützigkeit (bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme);

Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen der Firmen D&O unter III. Deckungserweiterungen. Zu den Versicherungsbedingungen.