Geschäftsführer und die persönliche Haftung bei Rechtsverletzungen - Experteninterview mit Rolf Albrecht
„Als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung kann ich nicht persönlich zur Kasse gebeten werden“ – ein Irrtum, der unter vielen Freiberuflern und Selbständigen immer noch weit verbreitet ist. Und so ist und bleibt die persönliche Haftung von Geschäftsführern ein weit unterschätztes Risiko. Denn nicht nur bei eigenen fehlerhaften Handlungen und daraus resultierenden Schadenersatzforderungen kann es an das eigene Privatvermögen gehen – sondern auch durch Handlungen von Mitarbeitern.
Weiterführende Informationen zum Thema:
- Management auf Zeit: Begriffserklärungen, vertragliche Abgrenzungen & Haftungsrisiken von Interim Managern, Teil 1
- So können sich Interim Manager vor der Haftung mit dem Privatvermögen schützen, Teil 2
- Beratung ohne Erfolg: Unternehmen soll mit 70.000 Euro haften – Consulting Versicherung schützt
- Informationen zur exali.de D&O Versicherung für Interim Manager
© Nele Totzke – exali AG