+49 (0) 821 80 99 46-0
+49 (0) 821 80 99 46-0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
Schaden melden
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    Weitere Versicherungen

    Haftpflicht für Dienstleister
    Cyber-Versicherung

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Über uns
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
  • Schaden melden
"Klare Antworten statt Versicherungsblabla"
Vivien Gebhardt
Online-Redaktion
Vivien Gebhardt,Online-Redaktion
Ihr Business bestens versichert
Vivien Gebhardt
Online-Redaktion
Vivien Gebhardt,Online-Redaktion

Schon dabei?

Mit unserem Newsflash profitieren Sie monatlich von aktuellen News und Themen rund um Ihr Business:

  • Tipps, Infos und Experten-Interviews
  • Echte Schadenfälle
  • Rechtliches und Abmahngefahren
Die perfekte Unterstützung für Ihren Erfolg.

Home / News&Stories /
Kein Projektzuschlag: Consulting-Unternehmen soll mit 70.000 Euro haften
Wie eine Consulting-Haftpflicht schützen kann

Kein Projektzuschlag: Consulting-Unternehmen soll mit 70.000 Euro haften

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Dienstag, 28. August 2012
Dienstag, 28. August 2012
Zurück zur Übersicht

Wer einen Consultant beauftragt, erhofft sich durch dessen Analysen und Handlungsempfehlungen einen entscheidenden Vorteil. Doch was passiert, wenn die Beratungsleistung nicht den gewünschten Erfolg bringt? Der Kunde nimmt den Consultant in Haftung. Wie in diesem Fall: Als die Dienste eines Consulting-Unternehmens seinem Auftraggeber nicht den gewünschten Projektzuschlag in den USA brachten, forderte der 70.000 Euro. Eine Inanspruchnahme die zeigt, dass auch der Dienstvertrag den Berater nicht schützt, wenn der Kunde Schadenersatz wegen Beratungsfehlern geltend macht…

Wir schildern einen typischen Schadenfall aus dem Consulting-Umfeld und erklären, warum und wie die Vermögensschadenhaftpflicht – im speziellen die Consulting Versicherung – freiberufliche Berater schützt.

Kunde fordert saftigen Schadenersatz von 70.000 Euro
Consultants können für Beratungsfehler in Haftung genommen werden
Haftung lässt sich durch Dienstvertrag nicht ausschließen
Consulting-Versicherung sichert berufliche Fehler ab

Zuschlag für Großprojekt in USA bleibt aus

Der ganze Fall von vorne: Ein Consulting-Unternehmen war von einem SAP-Beraterhaus damit beauftragt worden, dessen Business nach vorne zu bringen. Die Berater sollten das SAP-Haus bei einem international aufgestellten Automotiv-Konzern positionieren. Die Aufgabe: Coaching und Training während des Bewerbungsprozesses als Lieferant für eines der Werke in den Vereinigten Staaten.

Dass der Kunde gerade dieses Consulting-Unternehmen hinzuzog, hatte seinen Grund: Einer dessen Berater war früher Manager bei dem Automotiv-Konzern gewesen. Seine Kontakte, Hintergrundinformationen und Strukturkenntnisse – so hoffte der Auftraggeber – sollten für Erfolg bei den ausstehenden Projektverhandlungen sorgen.

Doch dann kam alles anders. Als einer der Mitarbeiter des SAP-Hauses zu Verhandlungsgesprächen in die USA reiste, zeigte sich, dass ein so großes Projekt, wie erhofft, nicht Zustandekommen würde. Aus Sicht des Consulting-Unternehmens Usus, da neue Lieferanten sich erst durch kleinere Aufträge beweisen müssten.

Nach dem Scheitern des Großprojekts nahm der SAP-Dienstleister auf Anraten des Consulting-Unternehmens deshalb an der Ausschreibung für ein kleineres Projekt teil – hielt sich dabei jedoch nicht an dessen Empfehlung in punkto geforderter Stundensatz.

Das Ende vom Lied: Das SAP-Haus bekam nicht den „Fuß in die Tür“ des Konzerns.

nach oben

Kunde fordert saftigen Schadenersatz von 70.000 Euro

Ein Ausgang, über den das SAP-Systemhaus entsprechend verärgert war – und ein Verantwortlicher für das Scheitern der ambitionierten Pläne lag schnell auf der Hand: Das Consulting-Unternehmen, das – aus Sicht des Kunden – den gewünschten Erfolg nicht erzielt hatte.

Kurz nach der Absage aus den USA nahm das SAP-Beraterhaus das beauftragte Consulting-Unternehmen deshalb durch einen Anwalt in Anspruch: In einem Schreiben forderte es das Honorar zurück, das es bis zu diesem Zeitpunkt für die erbrachte Beratungsleistung bezahlt hatte. Zudem forderte es Entschädigung für alle vergeblichen Aufwendungen, wie die Reisekosten des Mitarbeiters in die Vereinigten Staaten.

Am Ende belief sich die Anspruchstellung des Kunden auf die saftige Schadensumme von 70.000 Euro.

nach oben

Consultants können für Beratungsfehler in Haftung genommen werden

Muss das Consulting-Unternehmen nun tatsächlich für diese Kosten aufkommen?

Zunächst einmal muss sich das Consulting-Unternehmen mit der Forderung und dem Schreiben des Anwalts auseinandersetzen. Sofern es keine hausinterne Rechtsabteilung gibt, fallen dafür von vorneherein Kosten für den eigenen Rechtsbeistand an. Darüber hinaus besteht das nicht unerhebliche Kostenrisiko für eine gerichtliche Auseinandersetzung und Schadenersatzzahlungen.

Denn das der Kunde seine 70.000 Euro Schadenersatzforderung durchsetzen kann, ist nicht abwegig: Consultants können für die Richtigkeit ihrer Beratung, Analysen und Handlungsempfehlungen in Anspruch genommen werden. Das Argument „Ich berate doch nur“ zählt in der Praxis nicht.

Zur Erklärung: Haftungsrechtlich macht es keinen Unterschied, ob es sich bei einer Dienstleistung um eine reine Beratungsleistung oder die „aktive“ Umsetzung bzw. Ausführung von Konzepten handelt. Wer einem Dritten einen Schaden zufügt, haftet und ist gesetzlich zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet.

nach oben

Haftung lässt sich durch Dienstvertrag nicht ausschließen

Eine Inanspruchnahme, vor der auch der Dienstvertrag nicht schützt. Viele freiberuflichen Consultants versuchen Schadenersatzforderungen vorzubeugen, indem sie mit ihren Kunden Dienst- statt Werkverträge abschließen, da bei Letzteren die Haftung für Garantien oder Gewährleistungen noch deutlich weiter gehen kann.

Doch auch aus dem Berater- bzw.- Dienstvertrag lassen sich etliche Pflichten ableiten:

  • die Kardinalpflicht zur „Experten-Leistung“, d.h. der Auftraggeber vertraut und baut auf die Expertise des beauftragten externen Consultants;
  • die Pflicht zur Einhaltung von Fristen und Terminen;
  • die Pflicht zur Vertraulichkeit, Geheimhaltung und zum Datenschutz;
  • Informations- und Hinweispflichten (z.B. Schutz von Rechten Dritter).

Bei Nicht-Einhaltung oder sog. Schlechtleistung der im Dienstvertrag festgelegten Pflichten, entsteht genauso Haftung, wie bei einem Werkvertrag.

nach oben

Consulting-Versicherung sichert berufliche Fehler ab

Eine zeitgemäße Consulting Versicherung schützt freiberufliche Berater und Consulting-Unternehmen vor derartigen finanziellen Forderungen (versicherungstechnisch = Vermögensschaden) und damit in Verbindung stehenden Kosten für die juristische Auseinandersetzung.

Im Versicherungsfall stellt die Consulting-Haftpflicht (insbesondere die integrierte Vermögensschadenhaftpflicht) das Consulting-Unternehmen von Forderungen Dritter - – etwa seinem Auftraggeber – frei. Im konkreten Fall sind dies beispielweise die vergeblichen Aufwendungen des Kunden im Zusammenhang mit der fehlerhaften Dienstleistung – um den Bogen zum Schadenfall zu spannen.

Zudem kommt der Consulting-Versicherung eine weitere wichtige Funktion zu: Im Rahmen des Passiven Rechtsschutzes setzt sich der Versicherer rechtlich mit der Gegenseite auseinander. Er prüft auf seine Kosten, ob und in welcher Höhe die Ansprüche begründet sind und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Damit wird das Kostenrisiko einer rechtlichen Auseinandersetzung auf den Versicherer verlagert.

Gerade in beschriebenem Schadenfall gibt es sicher einige Fragen, die der juristischen Klärung bedürfen – etwa, ob der Projektzuschlag tatsächlich seitens des Consulting-Unternehmens fest in Aussicht gestellt wurde und welche Rolle dessen Beratung für das Scheitern seines Kunden bei der Ausschreibung spielte.

nach oben

© Flora Anna Grass – exali AG
vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
Bauer sucht Unternehmensberater: Wie viel Schaden eine abgelaufene Frist anrichten kann
Bauer sucht Unternehmensberater: Wie viel Schaden eine abgelaufene Frist anrichten kann
Schadenfall „Verpackungsabgabe“: Unternehmensberater klärt unzureichend über Verjährung auf
Schadenfall „Verpackungsabgabe“: Unternehmensberater klärt unzureichend über Verjährung auf
Consultants: Das sind Ihre größten Risiken und so sichern Sie sich richtig ab
Consultants: Das sind Ihre größten Risiken und so sichern Sie sich richtig ab
Beratung wegen Straßenbeleuchtung: Consulting-Firma soll 20.000 Euro Schadenersatz zahlen
Beratung wegen Straßenbeleuchtung: Consulting-Firma soll 20.000 Euro Schadenersatz zahlen
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
Bauer sucht Unternehmensberater: Wie viel Schaden eine abgelaufene Frist anrichten kann
Bauer sucht Unternehmensberater: Wie viel Schaden eine abgelaufene Frist anrichten kann
Schadenfall „Verpackungsabgabe“: Unternehmensberater klärt unzureichend über Verjährung auf
Schadenfall „Verpackungsabgabe“: Unternehmensberater klärt unzureichend über Verjährung auf
Consultants: Das sind Ihre größten Risiken und so sichern Sie sich richtig ab
Consultants: Das sind Ihre größten Risiken und so sichern Sie sich richtig ab
Beratung wegen Straßenbeleuchtung: Consulting-Firma soll 20.000 Euro Schadenersatz zahlen
Beratung wegen Straßenbeleuchtung: Consulting-Firma soll 20.000 Euro Schadenersatz zahlen
0 Kommentare
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.
Kooperationspartner
Kooperationspartner
Kooperationspartner

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Cyber-Versicherung
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • randstad professional
  • freelancermap
  • BITMi
  • K2Match
  • Uplink
  • VGSD
  • AGD
  • FALC
  • ZEIT.IO
  • Kooperationspartner werden

Über uns

  • Über exali
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben
Choose the location of your headquarter
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.
Depending on your country, the insurance offered by exali may vary slightly. Please select the country where you have your headquarter to get the offer that suits you best.