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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von 2.000 Euro: Harte Landung für Airline-Portal
Airline-Portal: 2.000 Euro teure Abmahnung

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von 2.000 Euro: Harte Landung für Airline-Portal

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Freitag, 21. Juni 2013
Freitag, 21. Juni 2013
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Mit einer richtig guten Idee wollten sich die Betreiber eines Airline-Portals von der Konkurrenz abheben: Auf ihrer Internetseite konnten sich die Nutzer nicht nur über günstige Flüge informieren, sondern bekamen dazu auch aktuelle Meldungen rund um den Luftverkehr. Dass ihnen diese Idee allerdings wenig später um die Ohren fliegen sollte, damit hatten die Betreiber des Flug-Portals nicht gerechnet: Wegen 7-facher Urheberrechtsverletzung mahnte sie die große Nachrichtenagentur ab, deren Texte sie auf der Seite angetickert hatten. Kostenpunkt: 2.000 Euro.

Der Schadenfall zeigt, wie schnell es im Internet aus Unwissenheit zu Rechtsverletzungen kommen kann, die kostspielige rechtliche Folgen nach sich ziehen. exali-Gründer Ralph Günther schildert, wie es zu der teuren Urheberrechtsverletzung des Airline-Portals kommen konnte und erklärt, wie die Media-Haftpflicht Dienstleister im New Media Business schützt.

7-fache Urheberrechtsverletzung: 2.000 Euro Schadenersatz

Der ganze Schadenfall von vorne: Als Extra-Service auf ihrem Airline-Portal rund um günstige Flüge stellten die Betreiber ihren Besuchern auch aktuelle und interessante Nachrichten aus der Welt des Flugverkehrs zur Verfügung. Eine gute Idee, um sich von der (zahlreichen) Konkurrenz auf diesem Markt abzuheben. Allerdings sorgte die Umsetzung dafür, dass die Macher wenig später aus allen Wolken fielen.

Der Grund: Die Betreiber griffen bei ihren Texten auf Meldungen einer bekannten Nachrichtenagentur zurück. So tickerten sie jeweils 3 bis 4 Zeilen des Original-Textes an und verwiesen per Deeplink auf die Urheberquelle. Zudem nannten sie die Nachrichtenagentur in der Quelle, bzw. zeigten sie im Deeplink an. Ein Vorgehen, von dem sie dachten, damit rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Ein Irrtum , der für dicke Luft sorgte. Denn die international bekannte Nachrichtenagentur war nicht gerade begeistert davon, dass ihre urheberrechtlich geschützten Texte, an denen sie die ausschließlichen Nutzungsrechte hat, ohne ihre Zustimmung zu deren Nutzung und Weiterverbreitung, einfach so verwendet wurden. Und natürlich, ohne dass dafür Lizenzgebühren gezahlt wurden.

Wenig später flatterte den Flug-Portal-Betreiber deshalb ein anwaltliches Schreiben ins Haus: Eine Abmahnung wegen 7-facher Urheberrechtsverletzung inklusive Unterlassungserklärung. Die geschädigte Nachrichtenagentur forderte 200 Euro Schadenersatz für jeden widerrechtlich genutzten Text, als nachträglich angesetzte Lizenzgebühren.

Inklusive den Kosten für Dokumentationen, den Rechtsanwalt und Verzugszinsen summierte sich der Schaden so auf rund 2.000 Euro.

Weiche Landung: Hiscox übernimmt Schadenskosten

Die Betreiber des Airline-Portals meldeten den Schadenfall bei uns von exali, wo sie eine Media-Haftpflicht abgeschlossen haben. Gemeinsam mit dem Versicherer Hiscox nahmen wir uns dem Fall an.

Die Schadenspezialisten des Versicherers prüften die Vorwürfe der Agentur und setzen sich mit dem Anwalt der Gegenseite auseinander. Eine wichtige Leistung im Rahmen der Media-Haftpflicht, die auch als „passiver Rechtsschutz“ bezeichnet wird.

Dabei übernimmt der Versicherer nicht nur die Kosten für den letztendlich entstandenen Schaden – er übernimmt auch die Schadenermittlung und Schadenabwehr: Er prüft auf seine Kosten, inwieweit (und in welcher Höhe) der Versicherte tatsächlich in Anspruch genommen werden kann und ob sich die Abmahnung nicht doch noch abwenden lässt.

Im Fall der Flug-Portal-Betreiber hatten die Experten keine guten Nachrichten. Auch sie kamen zu dem Schluss, dass es sich bei den angetickerten Texten um

  • eine unzulässige Vervielfältigung und Verbreitungshandlung nach § 16 Abs. 1 sowie §17 UrhG;
  • sowie eine Verletzung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung nach §19a UrhG

handelte.

Zwar hatten die Betreiber lediglich 3 bis 4 Zeilen der Meldungen veröffentlicht, allerdings waren die urheberrechtlich geschützten Original-Texte derart kurz, dass sie in diesen Teaser zur Hälfte oder sogar fast gänzlich übernommen worden waren.

Harter Fall – weiche Landung: Am Ende kam die Media-Haftpflicht für den Schaden des Airline-Portals auf, abzüglich des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts.

Media-Haftpflicht deckt Rechtsverletzungen umfassend ab

Die Abmahnung wegen „ein paar zitierten Sätzen“ der Flug-Portal-Macher zeigt, wie schnell es im Internet aus Unwissenheit zu Fehlern und dadurch zu Rechtsverletzungen kommen kann.

Das Medienrecht ist derart komplex und die Rechtsprechung teilweise sogar für Experten nicht immer nachvollziehbar, so dass man als Freiberufler und Unternehmer eine Rechtsverletzung trotz aller Bemühungen nicht völlig ausschließen kann. Auch die Betreiber des Airline-Portals waren sich bis zur Abmahnung keiner Schuld bewusst.

Umso wichtiger ist es, dass eine spezifische Berufshaftpflicht wie die Media-Haftpflicht für Dienstleister im New Media Business Rechtverletzungen abdeckt – auch im Fall „grober Fahrlässigkeit“.

Konkret versichert die Media-Haftpflicht über exali die Verletzung von

  • Urheberrechten,
  • Persönlichkeitsrechten,
  • Namensrechten,
  • Markenrechten,
  • Wettbewerbsrechten
  • oder Lizenzrechten.

Zudem sind Ansprüche wegen

  • der Veröffentlichung von Inhalten für eigene Produkte oder Dienstleistungen,
  • die Weitergabe vertraulicher Informationen sowie
  • die Übermittlung Viren, Würmern und Trojanern

mitversichert.

Weiterführende Informationen

  • Interview mit exali-Gründer Ralph Günther: Wie schützt die Media-Haftpflicht Webworker, Designer, Blogger, Texter, Fotografen & Co?
  • Veröffentlichungsrisiken unter der Lupe: Damit die eigene Webpräsenz nicht zur Haftungsfalle wird
  • Stolperfalle Internet: Auch wer nur verlinkt, kann Urheberrechte empfindlich verletzen

© Flora Anna Grass – exali AG

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