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Pleite des BSI gefährdet Datensicherheit in Deutschland
Finanzieller Engpass: BSI muss Projekte stoppen

Pleite des BSI gefährdet Datensicherheit in Deutschland

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Montag, 11. August 2014
Montag, 11. August 2014
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Datenschutz ist ein Thema höchster Priorität – das haben längst auch Regierungen aus aller Herren Länder erkannt und die IT-Sicherheit auf ihre Agenda genommen. In Deutschland gibt es eine eigens dafür gegründete Behörde als unabhängige und neutrale Stelle für Fragen zur IT-Sicherheit in der Informationsgesellschaft – das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Nun ist das Amt pleite… 

Wie es zu dem finanziellen Engpass kommen konnte, warum externe Auftragnehmer davon betroffen sind und wie sich Freiberufler gegen den Rücktritt ihres Auftraggebers vom Projekt schützen können, das sehen wir uns heute auf der exali.de InfoBase genauer an.

Geldmangel im Bundesamt

Das BSI ist in erster Linie für die Sicherung der Kommunikationsnetze der Bundesregierung verantwortlich. Das ist in Ordnung, schließlich sind hier tagtäglich hochsensible Daten im Umlauf. Weniger in Ordnung ist die Tatsache, dass das Amt im Moment lediglich den Grundbetrieb dieser Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten kann. Für alles andere fehlen die finanziellen Mittel.

Zurückzuführen ist diese missliche Lage auf eine Entscheidung der Haushaltsexperten des Bundestags. Sie entschieden, dass Bundesbehörden ab sofort nicht mehr auf Mittel zugreifen dürfen, die aus vergangenem Jahr übrig geblieben sind. Der Grund: Aus diesem Geld soll ein Puffer gebildet werden, der die Budgetplanung vor Risiken schützt.

Ungünstig ist dabei, dass das BSI oft hochkomplexe Projekte durchführt, die sich über mehrere Jahre hinziehen. So haben sich aus den letzten Jahren Ausgabenreste in Höhe von 28 Millionen Euro angesammelt – eine stolze Summe angesichts des Jahresbudgets von 80 Millionen Euro. Deshalb wurden jegliche Ausgaben, die nicht unbedingt zur Erhaltung des Grundbetriebs nötig sind, untersagt.

Externe Auftragnehmer gucken in die Röhre

Betroffen von der Pleite sind so gut wie alle Projekte, für die externe Auftragnehmer beschäftigt werden, schreibt das Handelsblatt. Dazu gehören unter anderem Vorhaben zur Verbesserung der Datensicherheit oder die Aktualisierung der vom BSI empfohlenen Schutzstandards für Unternehmen – kurz nach der NSA-Affäre und in Zeiten wachsender Cyberkriminalität ein ungünstiger Zeitpunkt.

550 Mitarbeiter/innen beschäftigt das BSI im Moment. Doch zur Bewältigung der zahlreichen Projekte werden auch viele externe Spezialisten beauftragt. Das fällt nun erst einmal aus und damit dürften viele Freiberufler und Unternehmen, die mit dem BSI zusammen arbeiten, ohne Arbeit dastehen. Es werden nicht nur keine neuen Projekte begonnen, auch die bisherigen wurden erst einmal auf Eis gelegt.

Umsatzeinbußen durch Rücktritt vom Projekt

Möglich wäre auch, dass Honorare für bereits geleistete Arbeit nun nicht ausbezahlt werden können, bis geklärt ist, wie das BSI doch an die benötigten Mittel kommt. Gerade kleine Unternehmen, die wenig andere Aufträge bearbeiten und auf die Bezahlung durch das Bundesamt angewiesen sind, könnten nun selbst in einen finanziellen Engpass geraten.

Und das kommt in der Praxis immer häufiger vor, wie auch wir bei exali.de feststellen: Tritt der Auftraggeber vom laufenden Projekt zurück, entstehen den Auftragnehmern, die auf ihren Zahlungen sitzen bleiben, sogenannte Eigenschäden. Denn beim Rücktritt vom Projekt muss der Auftraggeber die vom Dienstleister erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug erhält er bereits bezahlten Werklohn zurück.

RPC-Baustein schützt beim Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt

Unternehmer, die überwiegend im Projektgeschäft tätig und dadurch einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, sollten sich vor solchen Eigenschäden mit einer entsprechenden Versicherung schützen.

Aus diesem Grund bietet exali.de eine Leistungserweiterung zur Berufshaftpflicht an: den Baustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt“.

Sach- und Personalkosten, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Projekt auf Werksvertragsbasis entstanden sind, werden durch diese Leistungserweiterung abgedeckt. Dazu zählen auch eigene Honorare.

Weiterführende Informationen

  • Wenn der Kunde nicht zahlt: Absicherungsmöglichkeiten beim Rücktritt vom Projekt
  • Eigenschaden: Enttäuschter Auftraggeber kündigt Werkvertrag
  • Nach Praktiker-Insolvenz fliegen die Fetzen: Consultants als Sündenböcke

© Nele Totzke – exali AG

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