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Nach Praktiker-Insolvenz fliegen die Fetzen: Consultants als Sündenböcke
Sündenbock Consultants: Haftung bei Nicht-Erfolg

Nach Praktiker-Insolvenz fliegen die Fetzen: Consultants als Sündenböcke

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Freitag, 15. November 2013
Freitag, 15. November 2013
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Consultants leben „gefährlich“: Dank ihres Know-hows werden sie zwar gerne von Unternehmen eingesetzt, wenn es darum geht, wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Doch wenn der gewünschte Erfolg ausbleibt, wird nicht selten der Berater dafür finanziell verantwortlich gemacht – gerechtfertigt oder nicht. Einer Studie der Cardea AG zufolge, scheitert fast ein Drittel aller Beratungsprojekte. Da gehören Streitigkeiten und Schuldzuweisungen fast schon zur Tagesordnung. Auch bei der insolventen Baumarktkette Praktiker fliegen derzeit die Fetzen: Rund 43 Millionen Euro soll der Vorstand für wirkungslose Beratungsleistungen bezahlt haben. Jetzt wird ein Sündenbock gesucht.

Freiberufliche Consultants: Beraterstatus schützt vor Haftung nicht
Berufshaftpflicht schützt vor finanziellen Konsequenzen

Auch internationale Expertise konnte Praktiker nicht retten: Trotz zahlreicher Bemühungen und Engagement bekannter Unternehmensberatungen, musste das Unternehmen Insolvenz anmelden. Und die Suche nach einem Schuldigen hat begonnen…

Die Praxis zeigt: Häufig wird bei „erfolglosen“ Beratungsleistungen nicht lange gefackelt – und die finanzielle Verantwortung auf den externen Beraterabgewälzt. Freiberufliche Consultants können die damit verbundenen Schadenersatzforderungen schnell an den Rand des Ruins bringen. Denn auch wer „nur“ berät und keine Entscheidungen getroffen hat, kann in Haftung genommen werden.

Das zeigen auch die folgenden Schadenbeispiele aus der Versicherungspraxis:

Hinweis vergessen: 80.000 Euro Fördermittel verpasst

Einen kleinen Hinweis hatte ein selbständiger Consultant vergessen – mit teuren Konsequenzen. Bei der Beratung eines Jungunternehmens hätte er auf die Möglichkeit eines staatlichen Förderprogramms aufmerksam machen müssen, tat dies aber nicht.

Der Fehler wurde zwar bemerkt – doch leider zu spät, denn die Frist für die Beantragung der Fördermittel war bereits abgelaufen. Dadurch verpasste der Jungunternehmer Mittel in Höhe von rund 80.000 Euro. Ein finanzieller Nachteil (versicherungstechnisch = Vermögensschaden), für den er den selbständigen Consultant in Haftung nahm.

350.000 Euro Kosten wegen Abwehr statt Übernahme

Beinahe hätte ein kleiner Unternehmensberater den großen Coup gelandet: Sein revolutionäres Risk-Management-Tool war so erfolgreich, dass ihm ein großer Konkurrent ein Kaufangebot unterbreitete. Der Consultant lehnte jedoch ab.

Mit gravierenden finanziellen Folgen: Als Reaktion auf seine Absage warf ihm der Konkurrent plötzlich die Verletzung von Urheberrechten vor und verlangte Schadenersatz. Mit Hilfe von Anwälten und Sachverständigen gelang es, die Forderung abzuwehren – der Einsatz kostete am Ende jedoch 350.000 Euro!

750.000 Euro Schaden wegen Bauarbeiten

Für den Bau eines Logistiklagers beauftragte ein Unternehmen einen Consultant mit einer Standortanalyse. Eine Routineaufgabe – doch der Berater übersah einen entscheidenden Punkt: Er vergaß, auf bereits geplante andere Bauarbeiten in unmittelbarer Nähe eines der Standorte hinzuweisen.

Hätten seine Auftraggeber davon gewusst, wäre ihre Entscheidung vermutlich anders ausgefallen: Die Bauarbeiten störten die Pläne für das Logistiklager empfindlich. Kein Wunder, dass auch die Forderungen an den Consultant empfindlich hoch waren: Für den Schaden durch verzögerte Abwicklung wurde er in Höhe von 750.000 Euro in Regress genommen.

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Gescheiterter M&A Deal führt zu Millionenklage

Zur Vorbereitung von Merger & Aquisition Deals werden häufig externe Berater eingesetzt. Für Unternehmensbewertung, Due Dilligence und Unterstützung bei den Verhandlungen greifen Unternehmen auf deren Know-how zurück. Verständlich, schließlich ist bei Käufen und Verkäufen von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen häufig viel Geld im Spiel.

Dieser Fall jedoch wurde durch den Einsatz eines Consultants zum Versicherungsfall. Durch sein Verschulden wurden während des Deals vertrauliche Informationen öffentlich, die den Kaufpreis deutlich nach unten drückten. Für den entstandenen Vermögensnachteil durch den niedrigeren Verkaufspreis verklagte der Verkäufer den externen Berater auf 1,5 Millionen Euro.

Freiberufliche Consultants: Beraterstatus schützt vor Haftung nicht

Die Praxisbeispiele zeigen: Bei Fehlern von selbständigen Consultants und Unternehmensberatern kann es schnell sehr teuer werden. Fälschlicherweise wird in der Branche oft die Meinung geäußert, wer nur berät, könne für unangenehme Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Dem ist jedoch nicht so: Aus haftungsrechtlicher Sicht macht es keinen Unterschied, ob ein Consultant lediglich Beratungsdienste leistet, oder Konzepte umsetzt und ausführt.

Pflichten haben Berater auch dann, wenn sie nur Vorschläge oder Analysen machen und die endgültige Entscheidung beim Unternehmen liegt. Die Verletzung dieser Pflichten kann eine Haftung bzw. Haftpflichtansprüche nach sich ziehen. Die Berechnung der Schadenersatz- oder Regressansprüche erfolgt dabei übrigens auf Basis der gleichen Regeln, die auch für eine sonstige Schlechtleistung gelten.

Freiberuflichen Consultants muss deshalb klar sein: Weder der Beraterstatus, noch die AGB oder der Dienstvertrag schützen vor Schadenersatzforderungen.

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Berufshaftpflicht schützt vor Konsequenzen

Die branchenspezifische Consultant-Haftpflicht über exali.de bietet umfassenden Schutz für selbständige Berater. Um optimal an jedes Geschäftsmodell angepasst werden zu können, ist sie modular aufgebaut. Zu den zentralen Versicherungsbausteinen gehören:

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) inkl. Eigenschadenversicherung
  • Büro- und Betriebshaftpflicht (BHV) inkl. Umwelthaftpflichtversicherung

Je nach Bedürfnis (bzw. individuellem Geschäftsmodell) können zudem folgende Zusatzbausteine optional ausgewählt werden:

  • Rücktritt des Arbeitgebers vom Projekt (RPC): Versicherungsschutz für eigene Aufwendungen bei Projektstornos
  • D&O-Versicherung für Interim-Manager (D&O): Absicherung der persönlichen Haftung als Manager auf Zeit
  • Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD): Versicherungsschutz im Fall von Hackerangriffen und Cyber-Kriminalität
  • Mergers & Acquisitions (M&A): Absicherung für Tätigkeiten im Bereich Mergers & Acquisitions

Die Consulting-Haftpflicht von exali.de bietet hohe Versicherungssummen für Schadenersatzforderungen - bei freiberuflichen Beratern 250.000 bis 2.000.000 Euro.

Tipp: Sie sind beruflich viel unterwegs? Dann lohnt es sich, auch eine Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung in die Consulting-Haftpflicht zu integrieren. Sie sicher unter Anderem Personen- und Sachschäden ab, die vor Ort bei Ihrem Kunden, auf Seminaren oder Vorträgen passieren.

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© Nele Totzke – exali AG
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