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Neue Regeln für Einwegkunststoffprodukte
Was die neue Verordnung beinhaltet
Was die neue Verordnung beinhaltet

Neue Regeln für Einwegkunststoffprodukte

Beitrag von Anja PikowskiBeitrag von Anja PikowskiAnja Pikowski
Beitrag von Anja PikowskiBeitrag von Anja PikowskiAnja Pikowski
Freitag, 3. September 2021
Freitag, 3. September 2021
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Um der Wegwerfkultur Deutschlands und Europas entgegenzuwirken, gilt bereits seit dem 03. Juli 2021 die Einwegkunststoffverbotsverordnung – kurz EWKVerbotsV. Verabschiedet wurde die Verordnung im Juni 2019 und soll nun ausgeführt werden. Produkte aus Einwegkunstoffen dürfen demnach nicht mehr in den Verkaufsverkehr gebracht werden. Um aber eine unnötige Verschwendung zu vermeiden, dürfen Lagerbestände noch abverkauft werden. Was jetzt gilt, welche Produkte genau betroffen sind und was vor allem Händler:innen und Importeure solcher zu beachten haben, ist in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Warum ist so eine Verordnung nötig?

Es handelt sich hierbei um eine Gegenmaßnahme der EU, die dem Umweltschutz zu Gute kommt. Achtlos weggeworfene Einwegkunststoffprodukte sammeln sich oft in Parks, an Stränden und in Gewässern und verhindern so die Erholung der Natur, gefährden Lebensräume in Meeren und rückführend auch die menschliche Gesundheit. Es ist inzwischen allgemein bekannt, dass in Meereslebewesen Mikroplastik gefunden wird, das auf diesem Weg auch wieder in unsere Nahrung gelangt. Die Einwegkunststoffverbotsverordnung dient also dem Schutz der Meere und wirkt der weltweiten Verschmutzung entgegen.

Deutschlands Wegwerfbilanz in Zahlen

Das Ausmaß des Verbrauchs von Einwegprodukten ist enorm. 2017 ergab sich eine Abfall-Bilanz von mehr als 346.000 Tonnen an Einweggeschirr und To-go-Verpackungen in Deutschland. Weiterhin landen stündlich allein etwa 320.000 Einwegbecher für Heißgetränke im Abfall und häufig werden diese nicht ordentlich entsorgt. Was dann passiert ist klar, wird aber gerne verdrängt: Der Abfall landet im Meer. Zwischen 80 und 85 Prozent der Meeresverschmutzung besteht aus Einwegkunststoffprodukten, selbst die Ost- und Nordsee bilden keine Ausnahme.

Zwischen 2015 und 2017 wurde mit 6,15 Millionen Tonnen ein Höchststand an Kunststoffabfällen gemessen. Ein Großteil davon besteht aus Kunststoff für Einwegplastikflaschen. Dagegen können Mehrwegflaschen bis zu 50 Mal verwendet werden, allein ein Kasten mit zwölf Mehrwegflaschen würde in etwa 450 Einwegplastikflaschen ersetzen.

Welche Arten von Plastik werden verboten?

Grundsätzlich gilt das Verbot für jede Art von Kunststoff, es gibt jedoch Ausnahmen, die mit Kennzeichnung weiterhin verkauft werden dürfen. Vor allem Artikel zu medizinischen Zwecken fallen darunter. Zu den verbotenen Kunststoffen gehören:

Einwegkunststoffe und expandiertes Polystyrol

Als Einwegkunststoffprodukt gelten alle Artikel, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen und nur für einen kurzen Zeitraum genutzt werden. Dazu zählen Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik, Trinkhalme und Rührstäbchen, Wattestäbchen, Luftballonstäbe, sowie To-go-Getränkebecher und Fast-Food-Verpackungen mit oder ohne Deckel.

Ebenfalls darunter fallen biologisch abbaubare und biobasierte Kunststoffe, sofern nur ein kleiner Teil aus Plastik besteht oder damit überzogen ist, beispielsweise Einwegteller aus Pappe, die einen Kunststoffüberzug haben. Es gibt momentan noch keine allgemein anerkannten Standards, mit denen nachgewiesen werden könnte, dass ein Kunststoffartikel ohne Schädigung der Umwelt und innerhalb kurzer Zeit vollständig biologisch abbaubar ist, daher zählen abbaubare Kunststoffe nicht zu den Ausnahmen des Verbots.

Auch Produkte aus expandiertem Polystyrol, allgemein bekannt als Styropor, fallen unter die Einwegkunststoffverbotsverordnung. Also auch To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerfbehälter für Speisen, die daraus gefertigt wurden.

Oxo-abbaubare Kunststoffe

Eine Besonderheit der oxo-abbaubaren Kunststoffe sind die beigefügten, sogenannten, Oxo-Additive. Diese Chemikalien sorgen dafür, dass ein Kunststoff unter bestimmten Bedingungen wie UV-Einstrahlung, Hitze oder Feuchtigkeit zerfällt. Das Problem dabei ist, dass der Kunststoff dadurch nicht in seine Ausgangsmaterialien aufgespalten wird, sondern in kleine Fragmente, sprich Mikroplastik.

Dieser Vorgang behindert auch das Recycling-Verfahren, da die Qualität des Rezyklats, so wird recycelter Kunststoff genannt, sich durch die zerfallenen Fragmente verringert. Hier gilt ebenfalls: Solange keine komplette biologische Abbaubarkeit nachgewiesen werden kann, sind oxo-abbaubare Kunststoffe verboten.

Was darf weiterhin gekennzeichnet verkauft werden?

In einigen Bereichen des alltäglichen Lebens ist ein gänzlicher Verzicht auf Einwegkunststoffprodukte trotz eines rasch wachsenden Angebots an Alternativen einfach nicht möglich. Zum Beispiel dürfen Wattestäbchen für medizinische Zwecke auch nach dem 03. Juli noch in den Verkaufsverkehr gebracht werden. Definiert sind die Ausnahmen des Verbots in der Einwegkunststoff-kennzeichnungsverordnung, genannt EWKKennzV.

Darunter finden sich auch die Produkte, deren Vertrieb weiterhin erlaubt ist, die aber gekennzeichnet werden müssen. Ab dem 04. Juli 2021 soll die Kennzeichnung aufgedruckt sein, alles was davor schon produziert war, muss einen Aufkleber erhalten. Zu diesen Einwegkunststoffprodukten gehören Hygieneartikel (Tampons und Binden, Tamponapplikatoren sowie Feuchttücher für Körper- und Haushaltspflege), Filter zur Verwendung mit Tabakprodukten sowie Tabakprodukte mit bereits inkludierten Filtern und Getränkeverpackungen, Tüten und Folienverpackungen mit Lebensmittelinhalt, die aus Einwegkunststoffen bestehen.

Welches Produkt nun wie gekennzeichnet werden muss, steht in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151. Außerdem droht ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro, falls Produkte nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet werden.

Aufgepasst:

Zeitgleich wurde auch ein neues Verpackungsgesetz gültig gemacht, genannt VerpackG2. Das Gesetzt geht Hand in Hand mit der EWKVerbotsV, das heißt, dieses Gesetz soll zur Reduzierung von Einwegkunststoffverpackungen beitragen. Gerade für Onlinehändler:innen bedeutet das einige Neuerungen, wie die Registrierung im Verpackungsregister LUCID und die Ermöglichung von Mehrwegverpackungen.

Wie wird es weitergehen?

Damit der Umweltschutz weiter vorangetrieben wird, hat die EU weitere Schritte zur Reduzierung, beziehungsweise zur Vermeidung von Einwegkunststoffprodukten und zum Schutz der Umwelt verabschiedet. Diese werden in Etappen eingeführt.

  • Ab 2022: die Ausgabe leichter Kunststofftragetaschen wird verboten und die Unterscheidung zwischen Mehrweg- und Einweg-Getränkeverpackungen soll deutlicher markiert werden. Zudem sollen auch Mehrwegflaschen aus Kunststoff bis drei Liter einer Pfandpflicht unterliegen.
  • Ab 2023: Caterer, Lieferdienste und Restaurants werden verpflichtet Mehrwegbehälter als Alternative aus recyceltem anzubieten, kleinere Betriebe dürfen ihre Speisen auch in mitgebrachte Behälter abfüllen.
  • Ab 2024: Auch Milchgetränke in Plastikflaschen sollen der Pfandplicht unterliegen.
  • Ab 2025: Alle PET-Einweg-Getränkeflaschen müssen zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Plastik bestehen.

Die Webshop-Versicherung für (Online-)Händler:innen und Importeure

Neue Regelungen bringen auch immer das Risiko von Fehlern mit sich und die sind gerade in einem Onlineshop mit großen Sortiment schnell mal passiert.  Egal ob Sie eine Abmahnung wegen einer vermeintlich falschen Kennzeichnung erhalten oder für ein Produkt in Haftung genommen werden: Die Webshop-Versicherung über exali.de kümmert sich für Sie um Rechtsverletzungen, Abmahnungen und die Produkthaftung.. Unsere Berufshaftpflicht bietet Ihnen auch als Importeur:in oder Quasihersteller:in Schutz. Profitieren Sie bei Abschluss von einer weltweiten Absicherung und unserem Existenzgründerrabatt.

Sie haben Fragen zur Webshop-Versicherung? Gerne können Sie unsere freundlichen Kundenberater:innen unter der Telefonnummer 0821 / 80 99 46 – 0 kontaktieren.

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Krisenmanagement,</li> <li>Kreditschutz- und Kredit&uuml;berwachungsservices</li> </ul> <p>sowie f&uuml;r die</p> <ul class="liste"> <li>Kosten f&uuml;r die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li> </ul> </span> <span class='visible--tablet'><h5><strong>Dieser Versicherungsbaustein sch&uuml;tzt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalit&auml;t (CyberCrime).</strong></h5> <p>Versichert sind <b>Eigensch&auml;den</b> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung</strong> Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> sowie <strong>Krisenmanagement und PR</strong>.</p> <p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p> <ul class="liste"> <li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen,</li> <li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Aussp&auml;hung personenbezogener Daten),</li> <li>Aufwendungen f&uuml;r eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung),</li> <li>Vertrauensschaden (vors&auml;tzliche Sch&auml;digung eigener IT durch Mitarbeiter),</li> <li>Kosten f&uuml;r Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li> </ul> <h5><strong>Besonderheit: &Uuml;bernahme von Kosten und Krisenmanagement</strong></h5> Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die &Uuml;bernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. f&uuml;r die Beauftragung von: <ul class="liste"> <li>Computer-Forensik-Spezialisten,</li> <li>Beratern zur Information von Dateninhabern,</li> <li>Profis f&uuml;r PR &amp; 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<span class='visible--desktop'>Cyber-Betriebsunterbrechung & Erpressung (kurz CBE)</span> <span class='visible--tablet'>Cyber-Betriebsunterbrechung & Erpressung (kurz CBE)</span> <span class='visible--mobile'>Cyber-BU & Erpressung (CBE)</span>
<span class='visible--desktop'><h5><strong>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</strong></h5> <p>Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong>&nbsp;durch eine elektronische Blockierung oder eine erhebliche Einschr&auml;nkung des Zugriffs auf ihre Webseite&nbsp;(z.B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).</p> <h5><strong>Cyber-Erpressungs- und L&ouml;segeldversicherung</strong></h5> <p>Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen, indem sie mit einer Besch&auml;digung (z.B. Hacking, Viren, Malware etc.), Blockierung (z.B. DDoS-Attacken) oder Aussp&auml;hung von Gesch&auml;fts- oder Betriebsgeheimnissen drohen. Versichert sind die <strong>Kosten f&uuml;r die Beratung</strong> und <strong>Unterst&uuml;tzung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur &Uuml;bernahme der Kosten f&uuml;r <strong>L&ouml;segeldzahlungen</strong>.</p> <p><strong>Tipp:</strong> Wenn Ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme f&uuml;r diesen Zusatzbaustein in der H&ouml;he nicht ausreicht, m&uuml;ssen Sie die Versicherungssumme f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den (VSH) auf der vorigen Seite erh&ouml;hen.</p> </span> <span class='visible--tablet'><h5><strong>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</strong></h5> <p>Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong>&nbsp;durch eine elektronische Blockierung oder eine erhebliche Einschr&auml;nkung des Zugriffs auf ihre Webseite&nbsp;(z.B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).</p> <h5><strong>Cyber-Erpressungs- und L&ouml;segeldversicherung</strong></h5> <p>Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen, indem sie mit einer Besch&auml;digung (z.B. Hacking, Viren, Malware etc.), Blockierung (z.B. DDoS-Attacken) oder Aussp&auml;hung von Gesch&auml;fts- oder Betriebsgeheimnissen drohen. Versichert sind die <strong>Kosten f&uuml;r die Beratung</strong> und <strong>Unterst&uuml;tzung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur &Uuml;bernahme der Kosten f&uuml;r <strong>L&ouml;segeldzahlungen</strong>.</p> <p><strong>Tipp:</strong> Wenn Ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme f&uuml;r diesen Zusatzbaustein in der H&ouml;he nicht ausreicht, m&uuml;ssen Sie die Versicherungssumme f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den (VSH) auf der vorigen Seite erh&ouml;hen.</p> </span> <span class='visible--mobile'><ul class="list--checkmark"> <li> <p><strong>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</strong><br /> Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> des Webshops durch elektronische Blockierung oder erhebliche Einschr&auml;nkung des Zugriffs auf ihre Webseite&nbsp;(z.B. Hackerangriff).</p> </li> <li> <p><strong>Cyber-Erpressungs- und L&ouml;segeldversicherung</strong><br /> Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen.&nbsp;Versichert sind die <strong>Kosten f&uuml;r die Beratung</strong> und <strong>Unterst&uuml;tzung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur &Uuml;bernahme der Kosten f&uuml;r <strong>L&ouml;segeldzahlungen.</strong></p> </li> </ul> <p><strong>Tipp:</strong> Wenn ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme f&uuml;r diesen Zusatzbaustein in der H&ouml;he nicht ausreicht, m&uuml;ssen sie die Versicherungssumme f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den (VSH) auf der vorigen Seite erh&ouml;hen.</p> </span> <div class="spaceTop-20"> <div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div> <div id="rechnerKontaktForm" class="spaceTop-10"> <div class="col-grid col-grid--flush"> <div class="visible--mobile"> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--10 text--center no-margin"> <a href="tel:+498218099460" class="rkfPhone--nr" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +49 (0) 821 80 99 46-0 </a> </div> <div class="col col--2 no-margin no-padding position-relative"> <button type="button" class="close modal-info__close" data-dismiss="modal" aria-hidden="true"></button> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="rechnerKontaktForm--no-mobile"> <div id="rkfCallback" class="service-item service-item--callback col col--tablet--4 no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_callback_info"> Rückruf anfordern </span> </div> <div id="rkfMail" class="service-item service-item--mail col col--tablet--4 text--center no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_mail_info"> zum Kontaktformular </span> </div> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--tablet--4 text--right no-margin"> <a href="tel:+498218099460" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +49 (0) 821 80 99 46-0 </a> </div> </div> </div> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="infoKontaktForm"></div> <div class="text--right cursor-pointer spaceTop-10"> <a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schließen</a> </div> </div> </div>
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<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung k&ouml;nnen Sie die pers&ouml;nliche Haftung (Au&szlig;enhaftung als Organ) f&uuml;r Pflichtverletzungen als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer absichern.</strong></p> <h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5> <p>Als&nbsp;<strong>Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer</strong>&nbsp;oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong>&nbsp;pers&ouml;nlich mit Ihrem Privatverm&ouml;gen</strong>&nbsp;f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den, die aus&nbsp;<strong>Pflichtverletzungen</strong>&nbsp;im Rahmen Ihrer T&auml;tigkeit als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer resultieren.</p> <h5>Wer ist versichert?</h5> <p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p> <ul class="liste"> <li>der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung oder des Vorstandes</li> <li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li> <li>des Verwaltungsrats, Pr&auml;sidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li> <li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong>&nbsp;Sofern Sie als&nbsp;<strong>Freiberufler</strong>&nbsp;t&auml;tig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, ben&ouml;tigen Sie die D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung nicht.</p> <h5>Schutz bei Abwehr von Anspr&uuml;chen (Passiver Rechtsschutz)</h5> <p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, &uuml;bernimmt der&nbsp;<strong>D&amp;O-Versicherer</strong>&nbsp;auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong>&nbsp;<strong>von Anspr&uuml;chen</strong>).</p> </span> <span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung k&ouml;nnen Sie die pers&ouml;nliche Haftung (Au&szlig;enhaftung als Organ) f&uuml;r Pflichtverletzungen als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer absichern.</strong></p> <h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5> <p>Als&nbsp;<strong>Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer</strong>&nbsp;oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong>&nbsp;pers&ouml;nlich mit Ihrem Privatverm&ouml;gen</strong>&nbsp;f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den, die aus&nbsp;<strong>Pflichtverletzungen</strong>&nbsp;im Rahmen Ihrer T&auml;tigkeit als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer resultieren.</p> <h5>Wer ist versichert?</h5> <p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p> <ul class="liste"> <li>der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung oder des Vorstandes</li> <li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li> <li>des Verwaltungsrats, Pr&auml;sidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li> <li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. 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Datenschutzbeauftragte).</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong>&nbsp;Sofern Sie als&nbsp;<strong>Freiberufler</strong>&nbsp;t&auml;tig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, ben&ouml;tigen Sie die D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung nicht.</p> </span> <div class="spaceTop-20"> <div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div> <div id="rechnerKontaktForm" class="spaceTop-10"> <div class="col-grid col-grid--flush"> <div class="visible--mobile"> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--10 text--center no-margin"> <a href="tel:+498218099460" class="rkfPhone--nr" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +49 (0) 821 80 99 46-0 </a> </div> <div class="col col--2 no-margin no-padding position-relative"> <button type="button" class="close modal-info__close" data-dismiss="modal" aria-hidden="true"></button> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="rechnerKontaktForm--no-mobile"> <div id="rkfCallback" class="service-item service-item--callback col col--tablet--4 no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_callback_info"> Rückruf anfordern </span> </div> <div id="rkfMail" class="service-item service-item--mail col col--tablet--4 text--center no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_mail_info"> zum Kontaktformular </span> </div> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--tablet--4 text--right no-margin"> <a href="tel:+498218099460" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +49 (0) 821 80 99 46-0 </a> </div> </div> </div> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="infoKontaktForm"></div> <div class="text--right cursor-pointer spaceTop-10"> <a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schließen</a> </div> </div> </div>
Vertrauensschaden & Betrug (kurz VSB)
<h5><strong>Vertrauensschaden/Betrug durch Mitarbeiter</strong></h5> <p>Versichert sind Ihre unmittelbaren Verm&ouml;genssch&auml;den, die durch die vors&auml;tzliche Verwirklichung eines Verm&ouml;gensdeliktes (z.B. Unterschlagung von Geldern aus der Firmenkasse) von Ihren&nbsp; Mitarbeitern verursacht werden.</p> <h5><strong>Betrug durch Dritte/Social Engineering</strong></h5> <p>Versichert sind unmittelbare Verm&ouml;genssch&auml;den, die Ihnen durch&nbsp;<strong>Betrug</strong>&nbsp;Dritter entstehen (z.B. Kreditkartenbetrug durch einen Webshop-Kunden). Ebenfalls versichert sind<strong> Social Engineering Sch&auml;den</strong>, bei denen mitversicherte Personen arglistig von Dritten get&auml;uscht werden (z.B. Fake President Trick).</p> <h5><strong>Versicherungssumme</strong></h5> <p>Als Entsch&auml;digungsgrenze stehen je Versicherungsfall und -jahr maximal&nbsp;<strong>25.000 &euro;</strong>&nbsp;zur Verf&uuml;gung.</p> <p>&nbsp;</p><div class="spaceTop-20"> <div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div> <div id="rechnerKontaktForm" class="spaceTop-10"> <div class="col-grid col-grid--flush"> <div class="visible--mobile"> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--10 text--center no-margin"> <a href="tel:+498218099460" class="rkfPhone--nr" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +49 (0) 821 80 99 46-0 </a> </div> <div class="col col--2 no-margin no-padding position-relative"> <button type="button" class="close modal-info__close" data-dismiss="modal" aria-hidden="true"></button> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="rechnerKontaktForm--no-mobile"> <div id="rkfCallback" class="service-item service-item--callback col col--tablet--4 no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_callback_info"> Rückruf anfordern </span> </div> <div id="rkfMail" class="service-item service-item--mail col col--tablet--4 text--center no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_mail_info"> zum Kontaktformular </span> </div> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--tablet--4 text--right no-margin"> <a href="tel:+498218099460" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +49 (0) 821 80 99 46-0 </a> </div> </div> </div> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="infoKontaktForm"></div> <div class="text--right cursor-pointer spaceTop-10"> <a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schließen</a> </div> </div> </div>
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Anja Pikowski
Autorenprofil
Anja Pikowski
Online Marketing Managerin

Anja Pikowski kam 2021 als Werkstudentin zu exali AG und hat sich in Rekordgeschwindigkeit in alle Online Marketing Themen eingearbeitet. Mit Vorliebe versorgt sie Freelancer:innen und Gründer:innen mit Content in Form von Posts oder Reels auf Social Media.
Wenn Sie Artikel für die exali News&Stories beisteuert, drehen sich diese meist um die Themen E-Commerce, Social Media und die Medienbranche.

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