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Neue Leistungserweiterung der IT-Haftpflichtversicherung: Zusatzschutz für Projektverträge
Neuer Zusatzbaustein

Neue Leistungserweiterung der IT-Haftpflichtversicherung: Zusatzschutz für Projektverträge

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Sonntag, 6. Juni 2010
Sonntag, 6. Juni 2010
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Bislang war die Absicherung von Honoraren oder Vertragsstrafen aus Projektverträgen in Deutschland im Allgemeinen nicht möglich. Wie wir jedoch aus zahlreichen Gesprächen mit IT-Experten und IT-Freelancern wissen, ist der Wunsch nach einer sinnvollen Absicherung gerade für diese Risiken groß. Mit dem neuen Versicherungsbaustein “Zusatzschutz für Projektverträge” schließt exali gemeinsam mit dem Spezialversicherer Hiscox diese Versicherungslücke der IT-Haftpflichtversicherung.

Wichtigste Leistungen des “Zusatzschutzes für Projektverträge”
Einschluss in bestehende IT-Haftpflichtversicherung
Weitere Informationen und Versicherungsbedingungen
Versicherungsschutz für IT Projektverträge aus Kundensicht

Die exklusiv von exali angebotene Leistungserweiterung mit der Bezeichnung “Zusatzschutz für Projektverträge” richtet sich vor allem an IT-Freelancer, IT-Selbständige und IT-Dienstleister, die im Projektgeschäft und/oder durch Dienst- oder Werkverträge direkt für Endkunden tätig sind.

 

Der optionale Baustein zur IT-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die aus den geschlossenen Verträgen mit Auftraggebern resultieren. Dabei sind auch bestimmte Eigenschäden versichert.

Wichtigste Leistungskomponenten des “Zusatzschutzes für Projektverträge”

Rücktritt / Kündigung (Eigenschaden)

Versicherung von ausstehenden Honoraren aufgrund einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages und des Rücktritts vom Werkvertrag. Dabei besteht Versicherungsschutz nach Ziffer 3 der Bedingungen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine reguläre Kündigung durch den Auftraggeber frühestens möglich gewesen wäre.

Versicherungsschutz besteht nach Ziffer V. Nr. 1.2 der Hiscox Net-IT-Bedingungen 04-2010 ausschließlich für Projekte, die nach Versicherungsbeginn bzw. Einschluss des Zusatzbausteins geschlossen wurden. Bei einer außerordentlichen Kündigung werden nach Abzug der Eigenbeteiligung 85 Prozent des Stundensatzes; bei einem Rücktritt vom Vertrag, 90 Prozent des Honorars und der vergeblichen Personal- und Sachkosten erstattet. Die Versicherungssumme beträgt bis zu 25.000,00 Euro.

Vertragsstrafen

Absicherung von Vertragsstrafen bei Verstößen gegen Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits-, Datenschutz- sowie Wettbewerbsvereinbarungen beim Auftraggeber. Ein bewusster Verstoß (Vorsatz) gegen die genannten vertraglichen Vereinbarungen ist nicht versichert.

Passiver Rechtsschutz

Im Rahmen des passiven Rechtschutz übernimmt der Versicherer gegebenenfalls auch die Kosten (z.B. Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten) für die Prüfung, ob beispielsweise die Kündigung eines Dienstvertrages gerechtfertigt ist oder ein Verstoß gegen eine Wettbewerbsvereinbarung vorliegt.

Nachhaftung

Erweiterung der Nachhaftung für Schadenfälle, die bis zu sechs Monate nach Aufgabe der Tätigkeit als Freiberufler oder Selbstständiger eintreten.

In der IT-Haftpflichtversicherung ist geregelt, dass Schäden bis zu drei Jahre nach Beendigung des Haftpflichtvertrages gemeldet werden können. Diese müssen jedoch zwingend im Versicherungszeitraum eingetreten sein, auch wenn der Vertrag in der Zwischenzeit z.B. durch Wechsel des Freiberuflers in ein Anstellungsverhältnis gekündigt wurde. Die erweiterte Nachhaftung gewährleistet Versicherungsschutz für Schäden, die innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der IT-Haftpflichtversicherung eingetreten sind.

Haftungsfreistellung durch Kunden AGB

Erweiterung des Versicherungsschutzes für Fälle, bei denen Selbstständige und Freiberufler durch rechtlich gültige AGB ihrer Auftraggeber bzw. Projektvermittler Haftungsbegrenzungen akzeptieren und dadurch die Regressmöglichkeit des Versicherers einschränken.

Aufgrund der allgemeinen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes und der Regelungen in den Versicherungsbedingungen muss der Haftpflichtversicherer nicht für einen Schaden aufkommen, der durch einen Dritten verursacht wurde, wenn der Versicherungsnehmer diesen Dritten von der Haftung durch vertragliche Regelungen - wie sie in AGB üblich sind - freigestellt hat.

Durch die Leistungserweiterung zur IT-Haftpflichtversicherung wird verhindert, dass der Ausschluss bereits durch das Akzeptieren von Haftungsausschlüssen und Haftungsbegrenzungen in den AGB greift.

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Zusatzschutz kann in bereits bestehende IT-Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden

Der Zusatzschutz für Projektverträge kann auch in bereits bestehende IT-Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden. Voraussetzung dafür ist, dass dem Vertrag die aktuellen Versicherungsbedingungen Hiscox Net-IT 04-2010 zu Grunde liegen.

Hintergrund: Nur in den aktuellen Versicherungsbedingungen ist der Rücktritt vom Projekt bereits fester Bestandteil des Versicherungsumfangs. Der Zusatzschutz setzt auf diesen Versicherungsumfang auf und erweitert ihn wie beschrieben.

Versicherungsschutz für IT Projektverträge aus Kundensicht

Pierre R. Mai, PMSF IT Consulting

Für mich auschlaggebend, den “Zusatzschutz für Projektverträge” bei exali abzuschließen, war vor allem die Problematik der Haftungsfreistellungen in den AGB meiner Kunden und Lieferanten. Außerdem nimmt die Tendenz im IT-Projektmarkt zu, Vertragsstrafen zu vereinbaren, insbesondere im Zusammenhang mit Geheimhaltungsvereinbarungen und Datenschutzbestimmungen. In beiden Fällen bietet die Leistungserweiterung “Zusatzschutz für Projektverträge” einen umfassenden Versicherungsschutz mit Erweiterung des passiven Rechtsschutzes - und das zum günstigen Jahresbeitrag. Das macht den neuen Zusatzschutz zu einer sinnvollen Ergänzung meiner bestehenden IT-Haftversicherung.

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Ralf Bunzel, w3-Agentur GbR

Die Absicherung bei Vertragsstrafen und die Verlängerung der Nachhaftung waren für uns die schlagkräftigsten Argumente, den “Zusatzschutz für Projektverträge” bei exali abzuschließen. Wir wickeln zahlreiche unterschiedliche Projekte für private Unternehmen als auch öffentliche Institute ab. Durch das rasant wachsende Internet und die damit einhergehenden Änderungen im Bereich Datenschutz sind auch wir nicht davor gefeit, unwissentlich Vertragsstrafen für uns oder unsere Auftraggeber zu begehen. Diese Tatsache macht einen zusätzlichen Versicherungsschutz für mögliche Vertragsstrafen - wie ihn die Leistungserweiterung von exali bietet - unabdingbar.

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Nicolai Kohlbauer, Deutsche Daten Portal- und Plattformlösungen GmbH

Als Spezialdienstleister für die Konzeption und Erstellung von Onlineshops ist unsere tägliche Arbeit durch projekthafte Einsätze geprägt. Der “Zusatzschutz für Projektverträge” von exali deckt zusätzlich zur Basishaftpflicht eine Reihe von projekttypischen Risiken ab, denen sich z.B. unsere Partnerfirmen in der Vergangenheit ausgesetzt gesehen haben. Ein großes Schadenpotenzial in unserem Tätigkeitsbereich birgt der Umsatzausfall beim Kunden durch nicht oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Onlineshops bzw. Teile davon. Wir wollen uns auf unsere Arbeit konzentrieren und unseren Kunden weiter exzellente Dienstleistungen liefern - ohne uns um das “was wenn” kümmern zu müssen. Dabei hilft uns der “Zusatzschutz für Projektverträge”. Gerade die Versicherung der ausstehenden Honorare war für uns als KMU ein wichtiger Aspekt beim Abschluss des Vertrages. Da wir regelmäßig sehr spitz kalkulieren müssen, um wettbewerbsfähig bleiben zu können, ist der Ausfall von Honoraren nicht tragbar.

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