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Neue Informationspflichten für freiberufliche und selbständige Consultants
Neue Informationspflichten für Consultants

Neue Informationspflichten für freiberufliche und selbständige Consultants

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Dienstag, 15. Juni 2010
Dienstag, 15. Juni 2010
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Seit dem 17. Mai gilt die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). Für freiberufliche und selbstständige Berater, Interim-Manager und Trainer bringt diese neue Informationspflichten mit sich: Sie müssen unter anderem ihre potenziellen Auftraggeber bereits vor Vertragsabschluss informieren, dass sie eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Hierzu zählt auch Ihre Consulting-Haftpflicht.

Erforderliche Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

  • Name und Anschrift des Versicherers
  • Name des Versicherungsnehmers
  • Räumlicher Geltungsbereich

Diese Auskünfte müssen in klarer und verständlicher Form stets bereit gehalten werden. Nach der DL-InfoV hat der Dienstleister vier Möglichkeiten, seinen Kunden und Auftraggebern die vorgeschriebenen Informationen verfügbar zu machen:

  1. Direkte Mitteilung an den Dienstleistungsempfänger
  2. Leicht zugängliche Informationen am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsabschlusses (Aushang, AGB-Veröffentlichung)
  3. Über eine elektronische Adresse (Internetseite, Download)
  4. In ausführlichen Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung (Broschüren)
Tipp: Die exali AG empfiehlt ihren Kunden die Einbindung des Haftpflicht-Siegels auf der eigenen Website, um die neuen gesetzlichen Informationspflichten zur Berufshaftpflicht zu erfüllen. Über 500 Kunden nutzen bereits diesen Service von exali.

Der Klick auf das Logo des Haftpflicht-Siegels führt den Auftraggeber zu einer personalisierten Profilseite mit detaillierten Informationen zum Versicherungsschutz des Dienstleisters, u.a. mit Nachweis hoher Deckungssummen für Vermögensschäden. Damit erhalten potenzielle Auftraggeber bzw. Kunden über das Haftpflicht-Siegel noch weit mehr Auskünfte über den Umfang der Berufshaftpflichtversicherung ihres Dienstleisters als es der Gesetzgeber in der DL-InfoV vorschreibt.

Informationen und Beispiele zum Haftpflichtsiegel

Mehr Informationen zu den Haftpflicht-Siegeln

  • Consulting-Haftpflicht-Siegel

Beispiele personalisierter Profilseiten

  • Beispiel Consulting-Haftpflicht

Hintergrund

Durch die DL-InfoV will der Gesetzgeber mehr Transparenz im Dienstleistungsgeschäft fördern. Die neue Verordnung gilt für alle Selbstständigen und Freiberufler, die Services nach der Dienstleistungsrichtlinie erbringen. Dazu zählen auch alle Berater, Interim-Manager und Trainer, die über die Consulting-Haftpflicht versichert sind. Ein Verstoß gegen die neuen Informationspflichten kann mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Wichtig: Außer den Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung schreibt die DL-InfoV freiberuflichen und selbstständigen Dienstleistern weitere Pflichtangaben vor. Dazu zählen u.a. Preise, Gerichtstand, besondere Garantien, wesentliche Merkmale der Dienstleistung u.v.m. Im Detail nachzulesen unter

Checkliste-dl-infov.pdf
Checkliste-siegel_consult.pdf
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/dlinfov/gesamt.pdf.

Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © Ralph Günther, exali AG

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