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Markenrechtsverletzung: Vorsicht bei SEO mit Google AdWords und Metatags - Teil 1
Vorsicht bei SEO mit Google AdWords und Metatags

Markenrechtsverletzung: Vorsicht bei SEO mit Google AdWords und Metatags - Teil 1

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Donnerstag, 13. November 2008
Donnerstag, 13. November 2008
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Eine Webseite muss nicht nur gut aussehen, sondern vor allem auch gefunden werden. Um Traffic zu erzielen, wird die gezielte Suchmaschinenoptimierung (SEO) und das Suchmaschinenmarketing (SEM) für Unternehmen im Web 2.0 deshalb immer wichtiger. Die Kehrseite der Medaille: Dadurch bewegen sich IT-Dienstleister, Internetdienstleister, Webdesigner, Hoster, und IT-Consultants häufig in einem rechtlich äußerst umstrittenen Bereich. Und das, ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein.

Der Auftrag
Der Schadenfall - eine Markenrechtsverletzung
Versichert, aber auch für diesen Schaden?
Die Schadenabwicklung in der Praxis
Rechtsverletzungen nicht immer vermeidbar

So sind Urheberrechtsverletzungen und Markenverletzungen inklusive daraus resultierender Abmahnungen, Unterlassungen und Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung von "Metatags" und Google "AdWords" keine Seltenheit. Doch wie können sich IT-Dienstleister vor solchen Rechtsverletzungen schützen? Und inwiefern können Risiken im SEO-Bereich überhaupt durch eine IT-Haftpflichtversicherung abgesichert werden? Diese Fragen erklärt exali-Geschäftsführer Ralph Günther anhand eines Schadenfalles aus der Praxis - Teil 1.

Der Auftrag: Traffic auf der Seite erhöhen

Der Versicherungsnehmer bietet als IT-Dienstleister neben Hosting und einem selbst entwickeltem Content-Management-System (CMS) auch Leistungen im Bereich der Webseitengestaltung, des Suchmaschinenmarketing (SM) und Suchmaschinenoptimierung (SEO) an.

Von einer Firma, die Produkte für den medizinischen Bedarf vertreibt, bekam er den Auftrag, den bestehenden Online-Shop mit integriertem Warenwirtschaftssystem in den Suchmaschinen besser zu platzieren und so den Traffic auf der Seite zu erhöhen.

Dazu schaltete der IT-Dienstleister unter anderem so genannte Google AdWords-Anzeigen. Zur Erklärung: AdWords sind kostenpflichtige vierzeilige Text-Annoncen. Bei Eingabe eines Suchwortes (Keyword) werden sie in einer Spalte neben oder aber auch über den Trefferlisten der Suchergebnisse eingeblendet- und damit schnell gefunden.

Für die AdWords-Kampagne verwendete der IT Dienstleister umfangreiche Keywords. Unter anderem auch (Bio-...) - seiner Ansicht nach ein wissenschaftlicher Begriff . Wie sich später herausstellte, war diese Annahme falsch.

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Der Schadenfall - eine Markenrechtsverletzung

Nachdem die AdWords-Kampagne einige Monate lief, bekam der Auftraggeber des IT Dienstleisters unerwartet Post vom Anwalt: Den verwendeten Begriff "Bio-..." hatte sich eine Firma als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt bereits 1982 für medizinisch-technische Geräte schützen lassen.

Deshalb wurde ein Verstoß gegen das Markenrecht sowie ein Verstoß wegen der "Umleitung von Kundenströmen" abgemahnt. Der Anwalt forderte die Abgabe einer Unterlassungserklärung, bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.500 Euro, eventuellen Schadenersatz sowie eine Auskunft über Dauer und Umfang der Verwendung des geschützten Begriffes. Insgesamt wurde der Streitwert auf 60.000 Euro beziffert. Zudem wurden Anwalts- und Patentanwaltsgebühren in Höhe von ca. 4.500 Euro in Rechnung gestellt.

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Versichert, aber auch für diesen Schaden?

Der Kunde meldete sich sofort beim IT-Dienstleister: Natürlich machte er ihn für die Rechtsverletzung verantwortlich. Tatsächlich konnte der IT-Dienstleister nicht mehr nachvollziehen, woher das Keyword in der Anzeige stammte.

Er hatte die Anzeigen eingerichtet, regelmäßig aktualisiert und das Budget verwaltet - für die Schaltung des angemahnten Suchwortes war also er verantwortlich. Obwohl er davon ausging, dass Schäden dieser Art nicht durch eine IT Haftpflichtversicherung geschützt sind, meldete er die Schadenersatzforderung bei seinem Versicherer.

Mit Erfolg: Seine IT-Haftpflichtversicherung weist eine Deckungssumme für reine Vermögensschäden (darunter fallen z. B. Markenrechtsverletzungen) von 500.000 Euro auf. Einen Ausschluss von Urheberrechten, Markenrechten, Namensrechten oder Persönlichkeitsrechten gibt es nicht.

 

Hinweis: Viele IT-Haftpflichtversicherer bieten noch immer keinen oder nur sehr eingeschränkten Schutz bei der Verletzung von Rechten Dritter (so genannte Schutzrechtsverletzungen) an. Sie reduzieren z.B. die Deckungssumme für Rechtsverletzungen auf 50.000 Euro oder machen den Versicherungsschutz von einer vorherigen positiven Prüfung durch Anwälte zwingend abhängig.

 

Für eine zeitgemäße IT-Haftpflichtversicherung, die auf die Bedürfnisse von SEM- und SEO-Experten zugeschnitten ist, bedeutet das konkret:

  • Kein Ausschluss von Verletzungen von Urheberrechten, Markenrechten, Namensrechten und Persönlichkeitsrechten oder Datenschutzgesetzen,
  • Keine Einschränkung der Deckungssumme für bestimmte Rechtsverletzungen
  • Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit,
  • Keine Pflicht auf vorherige positive Prüfung durch Anwälte.

Weitere detaillierte Informationen zur Absicherung von Rechtsverletzungen erhalten Sie im Versicherungsvergleich von exali.

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Die Schadenabwicklung in der Praxis

Der Versicherer führte eine Bewertung der Rechtslage durch - mit dem Ergebnis: Die Rechtverletzung sei begründet und ein Rechtsstreit habe wenig Aussicht auf Erfolg. Dennoch erschien ihm aufgrund seiner Erfahrung der angesetzte Streitwert von 60.000 Euro deutlich zu hoch.

Am Ende einigten sich beide Seiten auf einen Streitwert in Höhe von 40.000 Euro. Die zu erstattenden Anwaltskosten konnten dadurch auf rund 3.600 Euro reduziert werden. Dieser Betrag wurde als Schaden beim IT-Dienstleister eingefordert und vom Versicherer umgehend übernommen.

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Rechtsverletzungen nicht immer vermeidbar

Der dargestellte Fall ist kein Einzelfall. In den vergangenen Jahren haben wir von exali viele Schadenfälle in Zusammenhang mit Rechtsverletzungen abgewickelt. Dabei ging es um die Verletzung von Musikrechten, Urheberrechten, Markenrechten und damit verbundene Wettbewerbsverstöße.

Allen diesen Schadenfällen ist gemeinsam, dass sich die IT-Experten der rechtlichen Problematik nicht bewusst waren und sich aus ihrer Sicht auch nicht falsch verhalten hatten. Dennoch kam es zu Schadenersatzforderungen. Leider ist die rechtliche Situation in Zeiten von Web 2.0 derart unübersichtlich und komplex geworden, dass es nahezu ausgeschlossen ist, im täglichen Business alle Risiken zu vermeiden.

Um sich vor diesen Risiken zu Schützen empfiehlt sich eine zeitgemäße IT-Haftpflichtversicherung wie sie von exali mit dem Online-Tarif angeboten wird.

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Warum die Verwendung von Keywords in Google AdWords trotz Liberalisierung risikoreich bleibtund was SEM-Experten in der Praxis beachten sollten, lesen Sie im zweiten Teil.

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1 Kommentar
Kommentar
310
Johannes Ludwig Forger kommentierte am Freitag, 19. August 2011 Antworten
Hallo zusammen, genau davor grausst es jeder Agentur. Ich nehme auch an, dass sich immer mehr Anwälte diesem aus Ihrer Sicht dankbaren Thema annehmen werden.
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