Zusatzbaustein Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)

 

Mit diesem Zusatzbaustein können Sie Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken eines Hackerangriffs, Cyber-Erpressung, DoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (Cybercrime) schützen.

 
Zusatzbaustein DCD
ab 58 € netto p.a.

Ihre Vorteile durch den Zusatzbaustein DCD:

  • Hacker-Schäden an eigenen IT-Systemen sind abgesichert
  • Schutz bei Ransomware-Attacken (inklusive Lösegeldzahlung)
  • Übernahme der Kosten/Mehrkosten, um eine Unterbrechung im Business zu vermeiden oder zu verkürzen
  • Schutz bei Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)
  • Kosten für PR und Krisenmanagement, spezialisierte Anwälte und Computer-Forensik-Spezialisten inklusive
  • Mit allen Berufshaftpflichtversicherungen kompatibel und einfach hinzubuchbar

Sie haben noch keine Berufshaftpflicht?

Sie haben bereits eine Berufshaftpflicht?

 

Die Anzahl der Cyberangriffe steigt seit Jahren kontinuierlich an. Und die Cyberkriminellen werden immer kreativer: Ob DDoS-Attacken, Schadsoftware, Datenklau oder illegales Krypto-Mining, wer Opfer von Hackern wird, für den wird es teuer und oft sogar existenzbedrohend. Schätzungen aus der Wirtschaft zufolge betrug der Gesamtschaden für Unternehmen im Jahr 2018 rund 100 Milliarden Euro. Diese vier Beispiele zeigen, wie der Zusatzbaustein Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) Ihr Business schützt, wenn Sie Opfer von Cyberkriminellen werden:

Schutz bei Systemausfall

Wenn Hacker Ihre Systeme lahmlegen und Sie nicht wie gewohnt weiterarbeiten können, kann das teuer werden und Ihr gesamtes Business in Gefahr bringen. Im Rahmen des Zusatzbausteins Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) beauftragt der Versicherer Computer-Forensik-Spezialisten, um Ihre Systeme zu bereinigen. Das oberste Ziel dabei ist es, dass Ihre Systeme so schnell wie möglich wieder funktionieren.

Schutz bei Ransomware-Attacke

Bei einer Ransomware-Attacke greifen Cyberkriminelle auf Ihre Systeme und Daten zu und verschlüsseln diese. Für die Entschlüsselung oder Freigabe verlangen die Kriminellen Lösegeld. In solch einem Fall stellt Ihnen der Versicherer im Rahmen des Zusatzbausteins Spezialisten zur Seite, die versuchen, Ihre System und Daten wiederherzustellen. Wenn alle Versuche scheitern, bezahlt der Versicherer das Lösegeld.

Schutz bei Datenverlust

Bei einem Hackerangriff gehen oft wichtige Daten verloren oder werden erbeutet. In diesem Fall stellt der Versicherer Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices bereit, die beispielsweise überprüfen, ob Cyberkriminelle versuchen, mit den erbeuteten Daten Accounts zu eröffnen. Da Datenverluste besonders seit Inkrafttreten der DSGVO zu Imageschäden führen können, stellt Ihnen der Versicherer zudem Profis für PR und Krisenmanagement zur Seite, um Imageschäden zu vermeiden oder einzudämmen.

Schutz bei Vertrauensschaden

Laut einer Studie ist deutschen Unternehmen durch kriminelle Mitarbeiter im Jahr 2018 ein Schaden von 168 Millionen Euro entstanden. Oft legen Mitarbeiter vorsätzlich IT-Systeme lahm oder manipulieren diese, um dem eigenen Unternehmen zu schaden. Bei solchen sogenannten Vertrauensschäden greift ebenfalls der Zusatzbaustein DCD. Der Versicherer beauftragt IT-Profis, um Ihre Systeme wiederherzustellen oder zu bereinigen, und übernimmt gegebenfalls die Kosten für spezialisierte Anwälte.

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Zusatzbaustein DCD: Zwei Fälle aus der Praxis

Bitcoins im Wert von 5.000 Euro geklaut

In diesem echten Schadenfall geht es um einen IT-Consultant, der berufliche Transaktionen auch über Bitcoins abwickelt. Dieser wollte Guthaben von seinem Bitcoin-Wallet auf seinen Business-Account bei einer Handelsplattform für Kryptowährungen überweisen. Während des Vorgangs meldete ihm das Programm einen Fehler und empfahl ihm aus Sicherheitsgründen ein Udate. Nachdem er dieses heruntergeladen hatte, wurde die Transaktion automatisch ausgeführt. Als der IT-Consultant sein Wallet neu startete, kam das böse Erwachen: Seine Antiviren-Software meldete ihm plötzlich, dass er sich Malware eingefangen hat. Nach einem Blick in seine „Bitcoin-Geldbörse“ stellte er fest, dass ihm Bitcoins im Wert von rund 5.000 Euro fehlten. Das angebliche Sicherheitsupdate stellte sich als Phishing-Attacke heraus. Die Folge: Die Bitcoins, die der Consultant auf sein Business-Konto bei der Handelsplattform überweisen wollte, landeten in Wirklichkeit bei den Cyberkriminellen. Der IT-Consultant hatte glücklicherweise zu seiner Berufshaftpflicht (in diesem Fall der IT-Haftpflicht) den Zusatzbaustein DCD gewählt. Der Versicherer beauftragte daher eine Spezialfirma, die die Systeme bereinigte, und bezahlte den Schaden von rund 5.000 Euro.

 

Viren-Horror für Bloggerin

In diesem Fall aus den exali.de Akten, bemerkete eine Bloggerin, die mehrere Reise- und Lifestyle-Blogs betreibt, dass die Klickraten ihrer Blogs innerhalb einer Woche plötzlich stark anstiegen. Zunächst freute sie sich darüber, kurz darauf erhielt sie jedoch eine Mail von Google. Darin hieß es, dass ihre Seiten zu viele Verlinkungen mit 404-Endung enthielten, die Links also ins Leere führten. In der Folge wurden ihre Seiten abgestraft, rutschten in den Suchergebnissen nach unten und erhielten kaum noch Klicks. Die Bloggerin, die die Media-Haftpflicht mit dem Zusatzbaustein DCD abgeschlossen hatte, meldete sich daraufhin bei uns. Der Versicherer beauftragte einen Spezialisten, der herausfand, was passiert war: Bereits zwei Jahre zuvor hatten Hacker einen Backdoor-Zugang auf fünf Blogs gelegt und Content und Links auf den Seiten manipuliert. So konnten die Hacker Schadsoftware auf die Seiten schleusen und weiterverteilen. Die Bloggerin hatte jedoch Glück und es meldeten sich keine Geschädigten bei ihr, die sich über ihre Seiten Schadsoftware eingefangen hatten. Die Kosten für die Bereinigung ihrer Blogs übernahm der Versicherer.

 

IT und Engineering
(z. B. IT-Unternehmen, Softwareentwickler:innen)
IT und Engineering
Agenturen und Kreative
(z. B. Medienagenturen, Grafiker:innen)
Agenturen und Kreative
Unternehmensberatung
(z. B. Unternehmensberater:innen, Datenschutzbeauftragte)
Unternehmensberatung
Rechtsanwälte
(z. B. freiberufliche und angestellte Anwälte und Anwältinnen, Sozietäten)
Rechtsanwälte
eBusiness / eCommerce
(z. B. Webshops, Internetportale, Apps)
eBusiness / eCommerce
Manager und Beauftragte
(z. B. Geschäftsführer:innen, Vorstände)
Manager und Beauftragte
Architekten und Ingenieure
(z. B. Bauingenieure, Ingenieure für Arbeitssicherheit)
Architekten und Ingenieure
sonstige Dienstleister
(z. B. Immobilienmakler:innen, Sachverständige, Gutachter:innen und virtuelle Assistenz)
sonstige Dienstleister

Nachdem Sie im ersten Schritt des Onlinerechners Ihre Versicherungssumme ausgewählt haben (Basisschutz), können Sie im zweiten Schritt den Zusatzbaustein DCD wählen.

 

 
 
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