Firmen D&O-Versicherung

Passiver Rechtsschutz in der Firmen D&O-Versicherung

Immer wieder werden Entscheidern angebliche Pflichtverletzungen vorgeworfen. Selbst wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt, entstehen erhebliche Kosten bei der Abwehr der unberechtigten Ansprüche. Die steigende Anspruchsmentalität in Deutschland nach dem Vorbild des amerikanischen Rechtssystems führt zu deutlich häufigeren Schadenersatzklagen – mit existenziellen Folgen für die persönlich betroffenen Manager:innen.

Abwehrfunktion: «Firmen D&O-Versicherung» trägt das Kostenrisiko

Die Abwehrfunktion ist daher ein zentraler Bestandteil der «Firmen D&O-Versicherung». Sie trägt das Kostenrisiko für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche sowie für die professionelle Schadenregulierung (so genannter „Passiver Rechtsschutz“) durch die Übernahme der außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten (z.B. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten).

„Passiv“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Leistung auf die Abwehr eines fremden Anspruches (z.B. von dem:der Auftraggeber:in) bezieht und nicht auf die „aktive“ Durchsetzung eigener Ansprüche.

Allgemeine Deckungserweiterungen

Um einen optimalen Schutz bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen zu bieten, wurde der Umfang der exali.de «Firmen D&O-Versicherung» erweitert:

  • eigene Kosten des Versicherers inkl. Schadenermittlungskosten sowie der auf Weisung des Versicherers veranlassten Maßnahmen zur Schadenminimierung werden nicht auf die Versicherungssumme angerechnet;
  • sofortige Abwehr- und Verteidigungskosten (bis zu 10% der Versicherungssumme) stehen den versicherten Personen im Schadensfall sofort zur Verfügung;
  • 30% zusätzliche Abwehrkosten für versicherte Personen bei Verbrauch der Versicherungssumme;
  • Möglichkeit der Wiederauffüllung bei ausgeschöpfter Versicherungssumme nach Eintritt eines Versicherungsfalles;
  • zusätzliche Abwehrkosten für die ehemaligen versicherten Personen für einen weiteren innerhalb der Versicherungsperiode eingetretenen D&O-Schaden;
  • Verteidigungskosten bei Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot;
  • Verzicht auf Rückforderung der bereits geleisteten Abwehrkosten, auch bei vorsorglicher Rechtsberatung;
  • Recht zur Wahl eines Schiedsgerichtsverfahrens oder eines Mediationsverfahrens;
  • vollumfänglicher Vermögensschaden-Strafrechtsschutz und sonstiger Verfahrensrechtsschutz (Ordnungswidrigkeiten- und Auslieferungsschutz);
  • Übernahme von Kosten zur Abwehr oder Minderung eines Reputationsschadens und von Personen- und Sachschäden;
  • Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit behördlichen Sonderuntersuchungen.

Außergerichtliche und gerichtliche Kosten

Diese außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten und das damit verbundene Kostenrisiko für eine langwierige juristische Auseinandersetzung trägt im Rahmen des passiven Rechtsschutzes die «Firmen D&O». Zudem steht bei spezialisierten Versicherern (wie z.B. Markel) ein Expertennetzwerk von international agierenden Anwälten und Gutachtern (wie z.B. CMS Hasche Sigle) für die Schadenbearbeitung zur Verfügung.

Zusatzoptionen

Um den Versicherungsschutz der «Firmen D&O» noch individueller auf den Bedarf des Unternehmens anpassen zu können gibt es den Baustein Erweiterte Deckung. Dieser bietet zusätzliche Leistungserweiterungen für die Abwehr:

  • Organisationsrechtsschutz bei drohender Aberkennung der Gemeinnützigkeit;
  • Übernahme der Kosten zur Stellung einer Sicherheitsleistung/Kaution;
  • Übernahme der Kosten zur Abwehr von Auskunfts- und Unterlassungsansprüchen;
  • Aktiver Rechtsschutz bei Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen;
  • Übernahme der außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten bei der Abwehr von bereicherungsrechtlichen Ansprüchen;