Als freiberuflicher Fotograf muss man mehr berufliche Risiken im Blick haben, als man denkt. Nichts ist so schnell passiert, wie eine Persönlichkeitsrechts- oder Urheberrechtsverletzung. Auch Fehler im Impressum oder der Datenschutzerklärung können teure Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Die Berufshaftpflicht für Fotografen von exali gibt Ihnen als selbständiger Fotograf oder selbständige Fotografin den perfekten Versicherungsschutz, den Sie brauchen, um sich voll und ganz auf Ihre Shootings konzentrieren zu können.

Die Berufshaftpflicht für Fotografen: Sicherheit für Ihre Selbständigkeit
- Verletzung von Persönlichkeits- und Urheberrechten versichert
- Selbst bei Schäden durch Benutzung von Drohnen abgesichert
- Absicherung bei Verstößen gegen Marken- und Lizenzrechte
- Sach- und Personenschäden einfach mitversicherbar
- Weltweite Absicherung (ideal für Auslandsshootings)
- Persönliche Betreuung durch unser Expertenteam
- Sofortiger Schutz dank Online-Abschluss
- Schnelle Hilfe im Schadenfall


Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber
und Auftraggeberinnen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
Berufshaftpflicht für Fotografen: So ist sie aufgebaut
Die Berufshaftpflicht für Sie als Fotograf, ist die ideale Absicherung - egal, ob bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder Sach- und Personenschäden im Studio. Im Schadenfall übernimmt das Team der exali Kundenbetreuung die vollständige Bearbeitung – von der Prüfung der Ansprüche bis zur Schadenersatzzahlung.
Jetzt die Berufshaftpflicht für Sie als Fotograf online abschließen
Fotografen-Haftpflicht: Ist die Kamera versichert?
Die Fotokamera ist das Herzstück Ihrer Arbeit. Aber auch Beleuchtung, Softboxen, Stative, Laptops oder Windmaschinen zählen zum teuren aber notwendigen Equipment.
Geht hier etwas zu Bruch, wird es schnell sehr teuer. Hier stellt sich schnell die Frage: Ist meine Kamera über die Berufshaftpflicht versichert? Wenn Sie Equipment beschädigen, dass Ihnen selbt gehört, so ist dies nicht über die Berufshaftpflicht abgedeckt, da es sich hierbei um einen Eigenschaden handelt. Wenn Sie aber Ihr Equipment mieten, leihen oder leasen, dann wäre ein solcher Schaden abgedeckt, weil es sich hierbei dann um einen Drittschaden handelt (Voraussetzung: Mietdauer oder Leasing, Leihdauer nicht länger als 6 Monate). Sachschäden (z. B. am Studioequipment, dass Sie für das Shooting gemietet haben) sind weltweit abgedeckt. Ideal für Auslandsshootings, Lehrgänge oder Messebesuche.

"Ich empfehle eine Berufshaftpflicht für Fotografen, da teures Equipment und rechtliche Risiken schnell zu hohen Schadenersatzforderungen führen können.
Nehmen Sie gerne bei Fragen Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie umfassend."

Fotografen-Haftpflicht: Ist der Einsatz von Drohnen versichert?
Wie die Fotoindustrie kennt Ihre Kreativität keine Grenzen. Um Kunden und Kundinnen immer das gewünschte Ergebnis liefern zu können, setzen Sie auf die neueste Technik, zum Beispiel auch auf Drohnen. Mit der Nutzung von Drohnen sind allerdings auch einige Risiken verbunden: Die Drohne stürzt ab und verursacht einen Personenschaden oder wohlmöglich ist die Drohne auch nur geliehen und wird während Ihres Auftrages beschädigt. Daraus folgen meist hohe Geldsummen, die ein Loch in die Existenzgrundlage reißen können.
Die Berufshaftpflicht für Fotografen und Fotografinnen über exali sichert Sie in genau diesen Fällen umfassend ab - Flugdrohnen bis zu 5 kg sowie Obhutsschäden für gemietete oder geliehene Gegenstände sind bereits enthalten.
Dass dieses Beispiel heutzutage keine Seltenheit mehr ist, beweist dieser Schadenfall aus den exali-Akten:
Die Hochzeit gehört für Viele zum schönsten Tag im Leben – und der soll natürlich mit spektakulären Fotos festgehalten werden.
Das wünschte sich auch ein Brautpaar in diesem Schadenfall und beauftragte einen über exali versicherten Fotografen mit Drohnenfotos. Leider erfasste eine starke Windböe die Drohne während des Shootings und katapultierte sie in eine 30 Meter hohe Tanne. Damit war die Drohne weit außerhalb der Reichweite aller Beteiligten.
Schließlich musste die Feuerwehr mit der Drehleiter anrücken, um die Drohne aus dem Baum zu befreien. Der stand zu allem Überfluss auch noch direkt an einer Landstraße. Da akute Unfallgefahr bestand, musste diese gesperrt werden.
Die Kosten dieses Einsatzes von 1.500 € wurde zum Glück von der Berufshaftpflichtversicherung des Fotografen übernommen, denn der Gebrauch von Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 5 kg ist im Schutz der Berufshaftpflicht enthalten.

Nur wenige Klicks: Berufshaftpflicht für freiberufliche Fotografen abschließen!

Weitere Risiken von Fotografen
Hinter der Veröffentlichung und Nutzung von Fotos lauern oftmals die Risiken einer Abmahnung oder Unterlassungs- und Schadenersatzforderung, denn Persönlichkeits- oder Urheberrechte können leicht verletzt werden: Sie vergessen Passanten nach ihrem Einverständnis zur Veröffentlichung ihrer Person zu fragen. Jemand erkennt sich auf Ihren Fotos wieder und verlangt Schadenersatz und eine Unterlassung.
Mit der Berufshaftpflicht für Fotografen, sind Sie im Schadenfall nicht alleine. Der Versicherer kümmert sich für Sie um die Bearbeitung des Falles und zahlt bei berechtigtem Anspruch die Schadenersatzforderung.