Haftpflicht-Siegel CompuSense Rodeck Berger GBR, Nettetal

Haftpflicht-Siegel CompuSense Rodeck Berger GBR, Nettetal

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Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über den spezifischen Versicherungsvertrag sowie generelle Informationen zum Versicherungsumfang dieser Media-Haftpflichtversicherung über den internationalen Versicherer Hiscox sa.

Webseite http://CompuSense.de

Bestätigung des folgenden Versicherungsvertrags:


Versicherer
HISCOX SA
Niederlassung für Deutschland
Arnulfstraße 31, 80636 München
Hauptbevollmächtigter für die BRD
Markus Niederreiner
Versicherungsnehmer
CompuSense Rodeck Berger GBR, Nettetal
Versicherungsnummer
HV.VSH.6.235.266
Versicherungsbeginn
08.07.2009
Versicherungsende
01.08.2025

Versicherungssumme
Vermögensschäden 250.000,00 €
(2-fach maximiert je Versicherungsjahr)
Geltungsbereich
EU, EWR und Schweiz
Bestätigt von
Markus Niederreiner
Markus Niederreiner
Hauptbevollmächtigter für die BRD

Versicherungsumfang der «Media-Haftpflicht light»

Bei der «Media-Haftpflicht light» von exali über den Spezialversicherer Hiscox handelt es sich um eine speziell auf Medienschaffende und Agenturen zugeschnittene Versicherung. Im Gegensatz zu herkömmlichen Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherungen schützt die «Media-Haftpflicht light» den Auftraggeber auch vor reinen Vermögensschäden.

Umfassender Versicherungsschutz

Die «Media-Haftpflicht light» ist nach dem „All-Risk-Prinzip” aufgebaut und bietet im Rahmen der Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz für die typischen Risiken im Medienumfeld. Detaillierte Informationen zum Versicherungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Rechtsverletzungen sehr umfangreich versichert

Die «Media-Haftpflicht light» versichert die Verletzung fremder Rechte sehr umfangreich, ohne die Leistung von einer vorherigen Prüfung durch Anwälte abhängig zu machen. Versichert sind die Verletzungen von

  • Urheberrechten
  • Persönlichkeitsrechten
  • Namensrechten
  • Markenrechten
  • Wettbewerbsrechten
  • Lizenzrechten

Leistung in bestimmten Fällen auch bei grober Fahrlässigkeit

Die «Media-Haftpflicht light» zahlt im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang Schadenersatz bei leichter und vor allem auch bei grober Fahrlässigkeit - selbst im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen.

Betriebsunterbrechung und Gewinnausfall

Die «Media-Haftpflicht light» bietet im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang auch Versicherungsschutz für Schäden durch schlecht oder nicht vollständig ausgeführte Aufträge. So sind im Umfang auch „Erfüllungsschäden“ wie Betriebsunterbrechungen und Gewinnausfall abgesichert. 

Leistungsverzögerung

Ein besonderes Leistungskriterium ist auch die Zahlung von Schadenersatz aufgrund von „Leistungsverzögerungen“ für in den Versicherungsbedingungen festgelegte Fälle. Dadurch besteht auch Versicherungsschutz, wenn ein geschäftskritisches Projekt (z.B. die Erstellung eines Online-Portals) nicht im Zeitplan bleibt. Bezüglich der Einschränkungen verweisen wir auf die Versicherungsbedingungen. 

Tätigkeitsüberschneidungen mitversichert

Wenn im Rahmen eines Auftrags für den Kunden auch Tätigkeiten im IT-Umfeld oder als Unternehmensberater ausgeführt werden, so sind diese Leistungen ebenfalls im Rahmen der Besonderen Bedingungen von exali versichert.

Versicherungsbedingungen zum Nachlesen

Vorteile für Auftraggeber:

  • Hiscox ist ein erfahrener und international tätiger Spezialversicherer für IT- und Medienrisiken mit exzellentem Rating.
  • Vorumsätze, d.h. Tätigkeiten beim Auftraggeber vor Versicherungsbeginn, sind für alle Schadenereignisse während der Vertragslaufzeit mitversichert.
  • Keine Sublimite (Unterversicherungssummen) für Vermögensschäden.  Das heißt: Keine Einschränkungen der Versicherungssummen im Kleingedruckten für bestimmte Risiken.
  • Versicherungsschutz auch ohne Freizeichnung: Keine Freizeichnungsklausel z.B. für Webseiten oder Druckaufträge.
  • Ansprüche aufgrund der Weitergabe vertraulicher Informationen versichert.
  • Kein Virenausschluss: Die Übermittlung sich selbst reproduzierender Codes (wie z.B. Viren, Würmern, Trojanischen Pferden) ist mitversichert.
  • Versichert ist verschuldensunabhängig das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen
  • Der Auftraggeber ist auch geschützt, wenn Leistungen durch freie Mitarbeiter, Volontäre und Praktikanten erbracht werden.
  • 3 Jahre Nachmeldefrist: Während der Vertragslaufzeit entstandene Schäden sind im Rahmen der Bedingungen versichert, wenn diese innerhalb von 3 Jahren nach Beendigung des Vertrages gemeldet werden.