Haftpflicht-Siegel Esstische.de GmbH & Co. KG, Moers

Haftpflicht-Siegel Esstische.de GmbH & Co. KG, Moers

Das exali.de Haftpflicht-Siegel bestätigt Kunden und Auftraggebern, dass der Webshop eine aktuell gültige und auf den eCommerce-Bereich zugeschnittene Webshop-Versicherung besitzt.

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über den jeweiligen Versicherungsvertrag sowie generelle Informationen zum Versicherungsumfang dieser Webshop-Versicherung über den Spezialversicherer Markel se.

Bestätigung des folgenden Versicherungsvertrags:


Versicherer
Markel Insurance SE
Niederlassung für Deutschland
Sophienstr. 26, 80333 München
Versicherungsnehmer
Esstische.de GmbH & Co. KG, Moers
Versicherungsnummer
EX.MPO.30179
Versicherungsbeginn
13.12.2018
Versicherungsende
01.01.2025

Versicherungssumme
Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) 1.000.000 €
Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV) 5.000.000 €
Produkthaftpflicht (ProdH) 5.000.000 €
Quasi-Hersteller/ Importeur (QHI) 5.000.000 €
2-fache Maximierung der Versicherungssummen
Geltungsbereich
weltweit*
Bestätigt von

* Für Vermögensschäden besteht weltweiter Versicherungsschutz. Für Personen- und Sachschäden besteht Versicherungsschutz für Ansprüche, die vor Gerichten der Mitgliedstaaten der EU, des EWR oder der Schweiz geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen (sofern die Büro- und Betriebshaftpflicht Bestandteil des Vertrages ist).

Versicherungsumfang der Webshop-Versicherung

Bei der «Webshop-Versicherung» handelt es sich um eine spezifische Versicherung für den Betrieb eines internetbasierten Handels- und Dienstleistungsunternehmens (Onlineshop / Webshop). Im Gegensatz zu herkömmlichen Betriebshaftpflicht-Versicherungen des stationären Handels schützt sie Betreiber und deren Kunden auch vor Vermögensschäden durch Daten- und Cyber-Risiken.

Offene Definition der versicherten Tätigkeiten

Durch die „Offene Deckung” der «Webshop-Versicherung“ ist der Handel mit den unterschiedlichsten Waren über das Internet versichert.

Leistung in bestimmten Fällen auch bei grober Fahrlässigkeit

Die «Webshop-Versicherung» zahlt im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang Schadenersatz bei leichter und vor allem auch bei grober Fahrlässigkeit – selbst im Zusammenhang mit Datenrechtsverletzungen.

Elektronische Störungen

Versicherungsschutz besteht auch für elektronische Störungen beim Kunden inkl. Phishing und Social Engineering.

Datenrechtsverletzungen

Mitversichert sind ebenfalls Datenrechtsverletzungen durch Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten sowie Verstöße gegen Geheimhaltungsverpflichtungen, Informationspiraterie durch unbefugte Dritte und Schäden durch Mal- und Ransomware (z.B. Viren).

Kreditschutz- und Kreditüberwachungsdienstleistungen

Im Rahmen der Eigenschaden-Versicherung in Folge von Datenschäden ist der Online-Händler auch für die Bereitstellung von Kreditschutz- und Kreditüberwachungsdienstleistungen für seine Kunden versichert.

Versicherungsbedingungen zum Nachlesen

Vorteile für Kunden:

Markel ist der Risikoträger der Webshop-Versicherung und ein erfahrener und international tätiger Spezialversicherer für IT- und Cyber-Risiken mit geprüfter finanzieller Stabilität.

Spezieller Schutz für den Online-Handel

Der Versicherungsschutz ist speziell auf den Online-Handel zugeschnitten und schützt insbesondere bei der Verletzung von

  • gewerblichen Schutzrechen (z.B. Marken-, Domain, Lizenz- und Urherberrechten),
  • Namens- und Persönlichkeitsrechten,
  • Datenschutzgesetzen und Geheimhaltungspflichten.

Zudem ist die Schädigung des Online-Kunden durch

  • Cyber-Rechtsverletzungen in Form von Mal- und Ransomware (z.B. Viren, Würmer, Trojaner),
  • Informationspiraterie und DDoS-Angriffen durch unbefugte Dritte,
  • und den Missrauch der Computersysteme des Online-Händlers
versichert.
 

Datenschäden

Über die umfangreiche Eigenschadenversicherung sind u.a. bei Datenschäden auch die Kosten für

  • Computer-Forensik-Analysten,
  • Beratung der Dateninhaber (Webshop-Kunden)
  • sowie Kreditschutz- und Kreditüberwachungsdienstleistungen

abgedeckt.

Internationaler Versicherungsschutz

Für Vermögensschäden besteht weltweiter Versicherungsschutz. Für Personen- und Sachschäden besteht Versicherungsschutz für Ansprüche, die vor Gerichten der Mitgliedstaaten der EU, des EWR oder der Schweiz geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen (sofern die Büro- und Betriebshaftpflicht Bestandteil des Vertrages ist).

10 Jahre Nachmeldefrist

Auch die Nachmeldefrist für Schäden ist verbraucherfreundlich geregelt. Während der Vertragslaufzeit verursagte Schäden (Verstöße) sind im Rahmen der Bedingungen versichert, wenn diese innerhalb von 10 Jahren nach Beendigung des Vertrages gemeldet werden.