Haftpflicht-Siegel eneatec GmbH, Berlin

Haftpflicht-Siegel eneatec GmbH, Berlin

IT-Lösungen für Geschäftskunden - Softwareentwicklung - Telefonanlagen - Datenleitungen - Festnetz - Mobilfunk

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über den jeweiligen Versicherungsvertrag sowie generelle Informationen zum Versicherungsumfang dieser IT-Haftpflichtversicherung über den Spezialversicherer Markel se.

Webseite http://www.eneatec.com

Bestätigung des folgenden Versicherungsvertrags:


Versicherer
Markel Insurance SE
Niederlassung für Deutschland
Sophienstr. 26, 80333 München
Versicherungsnehmer
eneatec GmbH, Berlin
Versicherungsnummer
EX.MPI.41338
Versicherungsbeginn
01.01.2015
Versicherungsende
01.01.2025

Versicherungssumme
Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) 2.000.000 €
Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV) 3.000.000 €
3-fache Maximierung der Versicherungssumme
Geltungsbereich
weltweit*
Bestätigt von

* Für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht für direkte Exporte nur Versicherungsschutz für Vermögensschäden. Diese Einschränkung gilt nicht für Haftpflichtansprüche wegen
  • der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
  • der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
  • indirekter Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada.

Versicherungsumfang der IT-Haftpflichtversicherung

Bei der «IT-Haftpflicht» handelt es sich um eine spezifische Versicherung für die IT- und Telekommunikationsbranche. Im Gegensatz zu herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherungen schützt sie den Auftragnehmer und den Auftraggeber auch vor IT typischen reinen Vermögensschäden.

Umfassender Versicherungsschutz

Die «IT-Haftpflicht» ist nach dem „All-Risk-Prinzip“ aufgebaut und bietet dadurch einen umfassenden Versicherungsschutz. Durch die „offene Deckung” sind alle Tätigkeiten und Leistungen des IT-Experten versichert, welche in den Versicherungsbedingungen nicht klar definiert ausgeschlossen sind.

Leistung in bestimmten Fällen auch bei grober Fahrlässigkeit

Die «IT-Haftpflicht» zahlt im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang Schadenersatz bei leichter und vor allem auch bei grober Fahrlässigkeit - selbst im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen.

Betriebsunterbrechung und Gewinnausfall

Die «IT-Haftpflicht» bietet im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang auch Versicherungsschutz für Schäden durch schlecht oder nicht vollständig ausgeführte Aufträge. So sind im Umfang auch „Erfüllungsschäden” wie Betriebsunterbrechungen, Gewinnausfall bzw. vergebliche Aufwendungen des Auftraggebers in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung abgesichert.

Leistungsverzögerung

Ein besonderes Leistungskriterium ist auch die Zahlung von Schadenersatz aufgrund von „Leistungsverzögerungen” für in den Versicherungsbedingungen festgelegte Fälle, auch wenn ein geschäftskritisches Projekt (z.B. eine Softwareentwicklung oder Softwareimplementierung) nicht im Zeitplan bleibt. Bezüglich der Einschränkungen verweisen wir auf die Versicherungsbedingungen.

Tätigkeitsüberschneidungen mitversichert

Wenn im Rahmen eines Auftrags für den Kunden auch Tätigkeiten als Werbeagentur oder als Unternehmensberater ausgeführt werden, so sind diese Leistungen ebenfalls im Rahmen der Besonderen Bedingungen von exali versichert.

Versicherungsbedingungen zum Nachlesen

Vorteile für Auftraggeber:

  • Markel ist ein erfahrener und international tätiger Spezialversicherer für IT Risiken mit exzellentem Rating.
  • Vorumsätze, d.h. Tätigkeiten beim Auftraggeber vor Versicherungsbeginn, sind für alle Schadenereignisse während der Vertragslaufzeit mitversichert.
  • Vertragliche Haftung: Versichert sind neben der gesetzlichen Haftung auch Ansprüche aufgrund haftungsverschärfender Regelungen in IT-Verträgen.
  • Keine Sublimite (Unterversicherungssummen) für Vermögensschäden bei Dritten. Das heißt: Keine Einschränkungen der Versicherungssummen im Kleingedruckten für bestimmte Risiken.
  • Keine Experimentier- und Erprobungsklausel: Versicherungsschutz besteht auch, wenn ein Schaden auf nicht ausreichende Erprobung zurückzuführen ist.
  • Verzicht auf  EMF-Ausschluss: Kein Ausschluss von Schäden aufgrund energiereicher ionisierender Strahlen sowie elektromagnetischer Felder (EMF).
  • Ansprüche aufgrund von Verstößen gegen Geheimhaltungsvereinbarungen und Datenschutzgesetze mitversichert.
  • Keine Virenklausel: Schäden durch sich selbst reproduzierende schadhafte Codes (wie z.B. Viren, Würmern, Trojaner) sind mitversichert.
  • Versichert ist verschuldensunabhängig das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen z.B. im Rahmen von Service Level Agreements.
  • Der Auftraggeber ist auch geschützt, wenn Leistungen durch freie Mitarbeiter, Volontäre und Praktikanten erbracht werden.
  • Unbegrenzte Nachmeldefrist: Während der Vertragslaufzeit entstandene Schäden sind im Rahmen der Bedingungen versichert.