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Versicherungsbegriffe von A bis Z
Das Glossar macht Schluss mit Versicherungschinesisch. Nach den wichtigsten Stichworten geordnet, liefert das Glossar einfache Erklärungen und weiterführende Informationen zu den häufigsten Fachbegriffen aus der Versicherungswelt.
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Sublimite
Sublimite sind Unterdeckungssummen für bestimmte Teilrisiken (Rechtsverletzungen, EDV-Vermögensschäden, Produkthaftung, Folgeschäden etc.).
Beispiel für ein Sublimit in der Praxis:
- Deckungssumme für Personenschäden 1,5 Mio. €, für Sachschäden 1 Mio. €
- für Vermögensschäden 1 Mio. € und
- Sublimit (steht nur im Vertragstext) für EDV-Vermögensschäden 50.000 €.
Ein Haftpflichtvertrag sollte keine Sublimite beinhalten. Sonst wird mit einer auf den ersten Blick hohen Versicherungssumme der Anschein erweckt, dass ein umfassender Versicherungsschutz besteht, im Schadenfall ist dann jedoch festzustellen, dass viele mitversicherte Teilrisiken nur unzureichend abgedeckt sind (z. B. Rechtsverletzungen limitiert auf € 50.000,00).
(siehe auch Unterdeckungssummen)
Begriff: Sublimite
Suchbegriffe mit dem Anfangsbuchstabe S :
- Sachschaden
- Schadenereignistheorie (im Schadenfall)
- Schlüsselverlustschäden
- Selbstbehalt
- Selbstbeteiligung
- Sideletter / Besondere Bedingungen
- Social Engineering
- Software-Haftpflicht / Software-Haftpflichtversicherung
- Software-Versicherung
- Stand-der-Technik Klausel
- Strafschadenersatz/Punitive bzw. Exemplary Damages
- Strafverfahren
- Stückprämie
- Stundung
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