exali Glossar
Ihr Lexikon für Fachbegriffe aus der Versicherungswelt
Die Versicherungswelt ist voll von Fachbegriffen – von Versicherungspolice über Obliegenheiten bis hin zu Regressansprüchen. Damit Sie den Durchblick behalten, erklärt das exali-Glossar zentrale Versicherungsbegriffe einfach, verständlich und praxisnah.
Im Glossar von exali finden Sie nicht nur Definitionen, sondern auch praxisnahe Beispiele, rechtliche Hinweise und Verweise auf die passende Absicherung. So wissen Sie immer, wo Risiken bestehen – und wie Sie sich davor schützen.
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Obliegenheiten
Obliegenheiten sind bestimmte Pflichten, die ein Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung erfüllen muss – vor, während und nach Eintritt eines Versicherungsfalls. Sie sind nicht direkt einklagbar, haben aber große Bedeutung: Werden sie verletzt, kann das den Versicherungsschutz gefährden oder sogar zum Leistungsausschluss führen.
Obliegenheiten finden sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Sie sollen dem Versicherer ermöglichen, das Risiko korrekt einzuschätzen und Schäden sachgerecht zu bearbeiten.
Typische Obliegenheiten
Vor Vertragsabschluss:
- Risikobeschreibung vollständig und korrekt angeben
- Alle relevanten Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beantworten
Während der Laufzeit:
- Risikoänderungen (z. B. neue Tätigkeitsbereiche) mitteilen
- Beiträge pünktlich zahlen
- Mitwirkungspflichten einhalten (z. B. Rückfragen beantworten)
Im Schadenfall:
- Schaden unverzüglich melden
- Mitwirkung bei der Schadenaufklärung
- Weitere Schäden verhindern oder begrenzen (Schadenminderungspflicht)
Folgen bei Verletzung von Obliegenheiten
Wer gegen eine Obliegenheit verstößt – etwa weil er einen Schaden zu spät meldet oder wichtige Informationen verschweigt –, riskiert den Versicherungsschutz. Die Konsequenzen hängen davon ab, ob die Verletzung einfach fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich war. Bei Vorsatz kann der Versicherer die Leistung komplett verweigern.
Gut zu wissen: Bei exali werden Schäden auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen – sofern kein Vorsatz vorliegt. Das gilt z. B. für eine verspätete Meldung oder eine unbewusste Pflichtverletzung.
Absicherung durch exali
Die Berufshaftpflichtversicherung von exali ist so gestaltet, dass auch bei kleineren Versäumnissen (z. B. verspätete Schadenmeldung) kein pauschaler Ausschluss droht. exali setzt auf Transparenz, einfache Kommunikation und kundenfreundliche Schadenabwicklung.
Begriff: Obliegenheiten
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe O:
Sollten Sie einen Begriff nicht finden, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beantworten Ihre Frage und ergänzen das Glossar entsprechend.
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