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„Das ist das Quadrupel.“ BVB verkauft Choreografie der Bayern-Fans als eigene
Bayern-Choreografie landet im BVB-Katalog

„Das ist das Quadrupel.“ BVB verkauft Choreografie der Bayern-Fans als eigene

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Donnerstag, 19. Dezember 2013
Donnerstag, 19. Dezember 2013
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Olé olé! Unter Fußballvereinen ist die Konkurrenz meistens extrem groß. Auch über Werbeaktionen wird deshalb versucht, sich von den Gegnern abzugrenzen. Bei Borussia Dortmund ging das gewaltig schief und so sorgt nun ein falsches Foto im Fankatalog ausgerechnet bei den Erzrivalen des FC Bayern München für Häme. Schuld hat der externe Dienstleister, der für Erstellung und Druck des Katalogs verantwortlich war. Ein Missgeschick, das in der Medienbranche nicht selten passiert. Solche Fehler in der Druckvorstufe gehören auch bei exali.de zu den am häufigsten gemeldeten Schadenfällen. 

Menschlich oder nicht: Fehler bleibt Fehler
Absicherung von Druck-Eigenschäden: Leistungserweiterung der Media-Haftpflicht
Weiterführende Informationen

Deshalb möchten wir darüber aufklären, ob und wie Agenturen, Kreative & Co. solche Schäden mit einer Media-Haftpflicht absichern können und warum die Unterscheidung zwischen Fehlern in der Druckvorstufe und Druck-Eigenschäden in puncto Versicherungsschutz von so großer Bedeutung ist.

Peinlicher Fauxpas: Bayern-Choreographie landet im Katalog des BVB

Im neuen Winterkatalog, der an alle BVB-Mitglieder verschickt wurde, findet sich ein Foto von einer Choreografie in Schwarz-Gelb, inszeniert von Fußballfans zu Beginn des Spiels. Was auf den ersten Blick aussieht, wie eine Tribüne voller Borussia-Fans im Signal Iduna Park, ist in Wirklichkeit eine Aktion der Anhänger des FC Bayern, mit der sie ihre Stadt München ehrten.

„Die Farben der geilsten Stadt“ verkündet ein Banner – und damit ist nicht Dortmund gemeint. Denn schwarz und gelb sind auch die Farben der bayerischen Landeshauptstadt. Dies entging nicht nur dem mit der Umsetzung des Katalogs beauftragten Dienstleister, der das Motiv ausgewählt hatte, sondern auch den Verantwortlichen des BVB, die den Entwurf prüften. Die Bayern-Fans freuen sich über die unabsichtliche Würdigung ihrer Choreografie. „Das ist das Quadrupel“ spottet Lizas Welt auf Twitter. BVB-Sprecher Arne Niehörster bittet währenddessen darum, „diesen menschlichen Fehler zu entschuldigen.“

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Menschlich oder nicht: Fehler bleibt Fehler

Ein solcher Fehler ist nicht nur peinlich, sondern kann auch richtig teuer werden. Dann nämlich, wenn das gesamte Material unbrauchbar ist und der Druck wiederholt werden muss. Der BVB lässt es wohl bei der Entschuldigung bewenden und wird keine neuen Kataloge drucken lassen. Doch im Fall von offiziellem Werbe- oder Infomaterial ist das nicht so einfach. So können durch Druckfails schnell mehrere tausend Euro in den Sand gesetzt werden – ein Budget, das in der Planung meistens nicht vorkommt.

Da ist es vorteilhaft, wenn die Berufshaftpflicht (Media-Haftpflicht) einspringt und für den Schaden aufkommt. Das tut sie jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen:

Der Name auf der Rechnung ist dafür ausschlaggebend. Wurde der Auftrag im Namen des Kunden an die Druckerei gegeben und es steht folglich auch dessen Name auf der Rechnung, so handelt es sich um einen Haftpflichtschaden (genauer: Vermögensschaden). Ein klarer Fall für die Media-Haftpflicht der Agentur oder des Freiberuflers, da der Kunde durch das Verschulden seines Dienstleisters geschädigt wurde. Wegen des Fehlers in der Druckvorstufe erleidet er „vergebliche Aufwendungen“.

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Absicherung von Druck-Eigenschäden – Leistungserweiterung der Media-Haftpflicht

Anders sieht die Sache aus, wenn die Agentur bzw. der Freiberufler den Auftrag in eigenem Namen an die Druckerei schickt. Ein solcher Fullservice wird im Kreativ-Bereich häufig angeboten. Der Kunde beauftragt seinen Dienstleister und dieser kümmert sich um alle Aufgaben, einschließlich des Drucks in seinem Namen.

Sollte dabei nun ein Fehler passieren, springt die Berufshaftpflicht (ohne spezielle Eigenschadendeckung) nicht ein, da ja kein Dritter, sondern der Dienstleister selbst geschädigt wurde. Versicherungstechnisch spricht man dann von einem Eigenschaden. Diese Art von Schaden ist über eine klassische Berufshaftpflicht nicht abgedeckt.

Dafür ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes (Leistungserweiterung) um  Eigenschäden aus Druck-, Streuungs- oder Herstellungsaufträgen notwendig. Diese Erweiterung kann in Spezialkonzepten wie einer Media-Haftpflicht integriert sein oder optional eingeschlossen werden. Mit der über exali.de angebotenen Leistungserweiterung „Druckeigenschaden-Versicherung“ von exali.de können sich Freiberufler beispielsweise gegen folgende Eigenschäden absichern:

  • Aufträge an Druckereien
  • Streuungsaufträge für Werbe- und Anzeigenschaltung
  • Sonstige Herstellungsaufträge für Werbemaßnahmen (z.B. Merchandising-Artikel).

Die Absicherung von Eigenschäden ist besonders für Agenturen und Kreative wichtig, die Druckaufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiterleiten. Ein Fehler in der Druckvorstufe ist schnell passiert – und sei es nur durch die Verwechslung der Layoutdatei.

Tipp: Wer in seinem Media-Business keinen Fullservice anbieten möchte, kann Druckeigenschäden dadurch vermeiden, indem er die Druckaufträge im Namen des Kunden vergibt statt im Eigenen. In diesen Fällen ist eine Leistungserweiterung der  Berufshaftpflicht (Media-Haftpflicht) nicht notwendig. Anbieter von Fullservice-Leistungen im Printbereich sollten jedoch auf die Druckeigenschaden-Versicherung im Rahmen Ihrer Media-Haftpflicht Wert legen.

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Weiterführende Informationen:

  • Kleiner Layout-Fehler der Grafik-Agentur führt zu Eigenschaden und teurer Schadenersatzforderung
  • Druckeigenschäden bei Agenturen und Grafikern: Gefahrenquelle für die eigene Vermögensschadenhaftpflicht
  • Fragen aus der Praxis: Wie schützt die Media-Haftpflicht Webworker, Designer, Blogger, Texter, Fotografen & Co? 

© Nele Totzke - exali AG

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