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Amazon Penny Fail: Wenn Niedrigpreise den IT-Experten die Existenz kosten
Amazon Penny-Fehler & IT-Experten-Haftungsrisiken

Amazon Penny Fail: Wenn Niedrigpreise den IT-Experten die Existenz kosten

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Freitag, 20. Februar 2015
Freitag, 20. Februar 2015
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Eine Software für automatische Preisanpassungen –eine äußerst praktische Erfindung, die großen Zeitaufwand ersparen kann. Funktioniert das Programm allerdings nicht richtig, so sind die Folgen alles andere als vorteilhaft. Genau das passierte mitten im Weihnachtsgeschäft bei Amazon: Tausende Produkte wurden dort für 1 Penny verkauft. Einige Händler stehen vor dem Ruin. Und so stellt sich die Frage: Wer ist schuld an dem Schlamassel?

Hohe Verluste für Händler
Haftungsrisiken von Freiberuflern
IT-Haftpflicht: Optimal abgestimmter Versicherungsschutz

Was genau bei dem Unternehmen in Großbritannien geschah, wie es weitergeht und wie sich IT-Experten vor den Folgen solcher Missgeschicke schützen können – das alles ist heute Thema auf unserer InfoBase.

Einkaufspreis 1 Penny: Kunden freuen sich über Schnäppchen

Viele Kunden staunten nicht schlecht, als sie Waren im Wert von hunderten Euro bei Amazon bestellten und lediglich einige Cent dafür bezahlen mussten. Grund für die außergewöhnlich günstigen Angebote war nicht etwa ein Hack – ein Softwarefehler war es, der für Freude bei den Kunden und Existenzängsten bei manchen Händlern sorgte.

Was war passiert? Mithilfe der Software Repricer Express können Händler ihre Angebotspreise automatisch mit denen der Wettbewerber vergleichen und gegebenenfalls neu berechnen lassen. So soll durch das Programm sichergestellt werden, dass der Händler das Produkt immer zum günstigsten Preis anbietet und die Kunden deshalb bei ihm einkaufen. In diesem Fall war bei der Neuberechnung etwas schiefgelaufen – den Preis von 1 Penny würde garantiert kein Konkurrent unterbieten.

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Hohe Verluste für Händler

Selbstverständlich verbreitete sich die Nachricht wie ein Lauffeuer und so sammelten sich bei manchen Händlern Verluste im fünfstelligen Bereich an. Der schnelle Versandprozess, der Amazon auszeichnet, wurde ihnen jetzt zum Verhängnis: Denn bereits versendete Ware kann von den Händlern nicht zurückgefordert werden – und auch der Preis darf nicht im Nachhinein angepasst werden.

Amazon versicherte den Händlern, dass ihnen der Schaden ersetzt werde. Klar dürfte auch sein, dass das Versandunternehmen nicht selbst dafür aufkommen wird – schließlich ist der Fail auf einen externen Dienstleister zurückzuführen.

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Haftungsrisiken von Freiberuflern

Gerade in der IT-Branche können minimale Fehler zu unvorhersehbaren Ereignissen führen. Ein einziger falscher Buchstabe im Quellcode oder ein falsch gesetzter Haken können ganze Programme aus dem Ruder laufen lassen. Einen Freiberufler, der für sein Missgeschick in Regress genommen wird und unter Umständen mit seinem Privatvermögen haftet, kann das an den Rand der Existenz bringen.

Wer das vermeiden möchte, sollte sich für den Ernstfall umfassend absichern. Spezielle Berufshaftpflichtversicherungen für die Geschäftstätigkeit im IT-Bereich berücksichtigen die besonderen Anforderungen der Branche und bieten darauf abgestimmte Leistungen an.

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IT-Haftpflicht: Optimal abgestimmter Versicherungsschutz

Mit der IT-Haftpflicht von exali.de können IT-Experten ihren Versicherungsschutz individuell auf ihre Bedürfnisse anpassen. Der Basistarif bietet Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter und vor bestimmten Eigenschäden. Da Fehler in IT-Systemen und bei Programmierungen meist einen rein finanziellen Schaden nach sich ziehen, bildet die Vermögensschadenhaftpflicht den Grundbaustein der IT-Haftpflicht. Ergänzt wird der Schutz durch eine Büro- und Betriebshaftpflicht sowie durch die Eigenschadenversicherung. Letztere springt bei Reputations- und Vertrauensschäden ein und bietet im Schadenfall einen Straf- sowie einen Vergütungsrechtsschutz.

Je nach Tätigkeitsfeld kann außerdem der Abschluss einer oder mehrerer der vier optionalen Leistungserweiterungen sinnvoll sein:

  • Eigenschaden durch Rücktritt vom Auftrag / Projekt
  • „Zusatzschutz für Projektverträge“
  • Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung
  • D&O-Versicherung (Geschäftsführerhaftpflicht)

Bleibt nur zu hoffen, dass die zuständigen Experten bei Repricer Express ebenfalls eine gute Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben – sonst könnte das richtig teuer für sie werden!

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Weiterführende Informationen:

  • Haftungsrisiken von IT-Unternehmen und deren Versicherbarkeit - Ralph Günther im Magazin Versicherungswirtschaft
  • LG Hamburg: Geschäftsführer haftet persönlich für rechtsverletzende Software JDownloader2
  • Von Stripperin in Haftung genommen: Wenn der Dienstleister die Hosen runterlassen muss
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