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Individueller Versicherungsschutz: Die Media Haftpflicht light leistet ab sofort noch mehr
Media Haftpflicht light leistet nun noch mehr

Individueller Versicherungsschutz: Die Media Haftpflicht light leistet ab sofort noch mehr

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Mittwoch, 29. Juni 2011
Mittwoch, 29. Juni 2011
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Noch mehr Service, Flexibilität und Optionen: Ab sofort gibt es die Media-Haftpflicht light mit den Leistungserweiterungen „Vertragliche Haftung“ und „Weltweite Deckung“. Das Versicherungsportal exali.de hat seine Webseite neu gestaltet und bietet freiberuflichen und selbstständigen Medienschaffenden die spezifische Berufshaftpflicht mit umfassenden Erweiterungen der Tarifauswahl und des Versicherungsumfangs an. Den neuen Tarif können bei exali auch bestehende Kunden nutzen.
exali-Gründer Ralph Günther zu den Neuerungen.

Neu: Der Tarif kann flexibel und optional erweitert werden

Branchenrelevantes Wissen aus der Praxis: Die Media-Haftpflicht light hat exali Ende 2008 zusammen mit dem Spezialversicherer Hiscox entwickelt. In das Upgrade dieses Versicherungstarifes und in die Funktionalität der überarbeiteten Webseite flossen nun die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren ein.

Die Online- und Social Media-Redakteurin Flora Anna Graß hat mit Ralph Günther über die wichtigsten Neuerungen auf dem Portal gesprochen. Er ist der Geschäftsführer von exali und verantwortlich für die Produktentwicklung:

Was hat sich auf der Webseite durch den Relaunch geändert?

Günther: Über die Jahre ist unser Versicherungsportal exali inklusive seiner Infobase mit News, Interviews und Fachartikeln enorm gewachsen. Was die Menge und Qualität der Beiträge rund um das Thema Vermögensschadenhaftpflicht betrifft, bekamen wir bisher immer ein sehr gutes Feedback. Wir waren aber der Meinung, dass alle Informationen besser strukturiert werden müssen. Das neue Layout bietet dem User alle relevanten Tarifinformationen zur Berufshaftpflicht auf einen Blick. Zudem hat er die Möglichkeit, einfach und schnell mehr zur Versicherung selbst aber auch über Hintergrundinformationen zu erfahren.

Was sind die wesentlichen Änderungen im verbesserten Tarif der Media-Haftpflicht light?

Günther: Mit dem neuen Tarif können Sie die Media-Haftpflicht light passgenau auf Ihr Geschäftsmodell als Medienschaffender und Webworker anpassen. Dazu stehen Ihnen jetzt Tarifbausteine mit unterschiedlichen Versicherungssummen sowie die optionalen Leistungserweiterungen „Vertragliche Haftung“ und „Weltweite Deckung“ zur Verfügung.

Welchen Vorteil hat die Flexibilität im leistungserweiterten Versicherungstarif?

Günther: Sie ermöglicht es z.B. dem Existenzgründer, einen sehr günstigen Versicherungsschutz zu wählen. Je nach der Entwicklung seines Geschäfts kann der Versicherungsschutz nun zukünftig mitwachsen.

Ich kann tatsächlich einen bestehenden Vertrag nachträglich ändern und anpassen?

Günther: Ja – und zwar ganz einfach: Durch die Upgrade-Funktion im Kundenbereich von exali kann der Medienschaffende jederzeit die Versicherungssummen anpassen und den Versicherungsumfang dadurch um zusätzliche Leistungen erweitern. Die Änderungen der Berufshaftpflicht werden sofort dokumentiert und damit Bestandteil des Vertrags. Die ursprüngliche Laufzeit des Vertrages ändert sich dadurch übrigens nicht.

Gab es neben der Flexibilität auch Änderungen im Versicherungsumfang?

Günther: Ja sehr viele. Die neuen optionalen Leistungserweiterungen „Vertragliche Haftung“ und „Weltweite Deckung“ habe ich bereits genannt. Doch das ist noch nicht alles: Im neuen Berufshaftpflicht Tarif wurden z.B. die Vermögensschadenhaftpflicht mit der Betriebshaftpflichtversicherung in einem Bedingungswerk zusammengefasst und die Sublimite für den betrieblichen Bereich gestrichen. Gleichzeitig wurde der Beitrag der Betriebshaftpflichtversicherung reduziert.

Auch neu: Die Verletzungen von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, Namensrechten, Markenrechten, Wettbewerbsrechten und Lizenzrechten waren bisher bereits versichert – in den neuen Versicherungsbedingungen der Berufshaftpflicht werden sie für noch mehr Transparenz jedoch explizit aufgeführt. Das gilt auch für Schäden aufgrund

  • der Weitergabe vertraulicher Informationen,
  • der Übermittlung von Viren, Würmer, Trojanern und
  • der Veröffentlichung von Inhalten für eigene Produkte oder Dienstleistungen.

Abgesehen von dem Mehr an Transparenz: Was hat sich inhaltlich geändert?

Günther: Eine wichtige Änderung, die mir aus meiner Praxiserfahrung heraus sehr am Herzen liegt, ist die neue Vorumsatzdeckung. Damit umfasst der Versicherungsschutz der Media-Haftpflicht light nun alle während der Dauer des Vertrags eintretenden Versicherungsfälle. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es dabei übrigens nicht an.

Die Leistungserweiterung „Vertragliche Haftung“ haben Sie nun schon mehrmals erwähnt. Warum ist die denn so wichtig?

Günther: Generell übernehmen Berufshaftpflichtversicherer Schäden Dritter (z.B. Kunden/ Auftraggeber), für die sie aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen z.B. Schuldrecht im BGB, haften. Wenn Sie jedoch mit dem Auftraggeber Verträge schließen oder seine AGB akzeptieren, können darin bestimmte haftungsverschärfende vertragliche Regelungen vereinbart sein, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen bzw. von dieser abweichen.

Diese Regelungen sind durch herkömmliche Berufshaftpflicht Versicherungen nicht gedeckt. Mit der Leistungserweiterung aber schon. Denn damit ist nun auch die vertragliche Haftung für die genannten Fälle versichert.

Das klingt sehr abstrakt. Können Sie auch praktische Beispiele nennen?

Günther: Regelungen, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen können,
sind z.B.

  • Haftungsfreistellungen des Auftraggebers,
  • Leistungspflichten aus so genannten Service Level Agreements (SLA´s),
  • eine vereinbarte Beweislastumkehr oder
  • eine Regelung, die den Einwand des Mitverschuldens des Auftraggebers ausschließt.

Sie haben auch die neue Leistung „Weltweite Deckung“ angesprochen. Ist das nicht ein wenig übertrieben: Die wenigsten Webdesigner und Texter gehen doch ins Ausland …

Günther: Stimmt. Aber nur: Eigentlich. Denn ich erlebe es in der Praxis sehr häufig, dass der Webworker von einem Unternehmen außerhalb Europas beauftragt wird.

Wird dabei kein deutscher bzw. europäischer Gerichtsstand vereinbart, was übrigens sehr häufig vorkommt, entsteht automatisch Haftung auch außerhalb Europas. Ich hatte vor kurzem den Fall eines SEO Spezialisten auf dem Tisch, der für die deutsche Webseite eines amerikanischen Unternehmens Suchmaschinenoptimierung betreibt.

Oder denken Sie auch an den eigenen Webauftritt, den Facebook-Account oder den Blog des Webworkers. Auf diese Inhalte kann weltweit zugegriffen werden. Dadurch besteht auch die Möglichkeit, Urheber-, Marken-, oder Persönlichkeitsrechte weltweit zu verletzen, was einen weltweiten Versicherungsschutz notwendig macht.

Übrigens: Bei Urheberrechtsverletzungen gilt das so genannte Territorialprinzip. Das bedeutet: Urheberrechtsverletzungen können auch nach dem Recht beurteilt werden, in dem die Verletzung erfolgt. So kann es auch leicht zu Anspruchstellungen und Gerichtsprozessen im außereuropäischen Ausland kommen.

Weiterführende Links

  • Media-Haftpflicht – Tarifauswahl
  • Media-Haftpflicht light – versicherte Risiken
  • Vergleich-alter-Tarif-vs.-Tarif-2011-Existenzgründer
  • Vergleich-alter-Tarif-vs.-Tarif-2011

© Flora Anna Grass – exali AG

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