Consulting und Corona: Zweistelliges Wachstum nach der Krise?
Die Consultingbranche war in den letzten Jahren erfolgsverwöhnt, der Umsatz stieg stetig an. Laut Angaben des Bundesverbands der deutschen Unternehmensberater (BDU) lag der Branchenumsatz im Jahr 2019 bei 35,7 Milliarden Euro (2018: 33,8 Milliarden). Doch in der Coronakrise mussten auch Consultants Umsatz einbüßen. Im Interview mit dem Manager Magazin schätzen die Beraterexperten Dietmar Fink und Bianka Knoblach, dass der Markt insgesamt um etwa 4 Prozent zurückging.
Dabei kommt es jedoch auch auf das Spezialgebiet der Consultants an. „Eine Zweipersonen-Beratung, die etwa nur Autozulieferer als Kunden hat, ist sicherlich bedroht“, sagt Banka Knoblauch im Interview (Quelle: Manager Magazin). Den deutlichsten Rückgang verzeichne man in der Industrie, vor allem im Maschinen- und Anlagenbau. Wenig reduziert wurde dagegen bei öffentlichen Auftraggebern. Und es gibt sogar Branchen, die 2020 mehr Berater:innen konsultierten als vorher, nämlich der Handel und das Gesundheitswesen. Viel zu tun bekämen Consultants in den nächsten Jahren laut Einschätzung der Expert:innen wohl im Bereich der Restrukturierung, da viele Unternehmen durch die Coronakrise in Not geraten sind. Zudem haben viele Unternehmen durch die Pandemie gemerkt, dass sie die Digitalisierung vorantreiben müssen, auch hier besteht Beratungsbedarf.
Für die Zeit nach Corona prognostiziert Dietmar Fink im Manager Magazin erneutes Wachstum: „So lange Unternehmen halbwegs oberhalb einer betriebswirtschaftlichen Schwelle operieren, werden sie das mit Beratern tun. Und sobald die Welt sich von der Pandemie befreit hat, wird es sicher im Consulting wieder mit zweistelligem Wachstum weitergehen.“
Geschäftsklimaindex des BDU: Wie ist die Stimmung in der Consultingbranche?
Die Geschäftsklima-Befragung des BDU zeigt ein uneinheitliches Stimmungsbild. Die aktuelle Geschäftslage wird von großen Consultingunternehmen vergleichsweise positiv bewertet, nur jeder dritte Befragte liegt unter der Budgetplanung. Bei kleineren Beratungsunternehmen sind es jedoch 55 Prozent. Mitarbeiter:innen sollen bei den befragten Consultingfirmen aber nicht gekündigt werden (7 Prozent). Circa 40 Prozent der Teilnehmer:innen haben Kurzarbeit beantragt, 30 Prozent staatliche Soforthilfe. Bei IT-Beratungen liegt der Anteil viel niedriger, hier sind es nur 6 Prozent. Mut macht die Auftragslage: Mehr als die Hälfte gab an, dass aktuelle Projekte derzeit weiterlaufen und der Auftragsbestand mehr als zwei Monate ausreicht.
64.000 Euro Durchschnittsverdienst in der Consultingbranche
Durchschnittlich verdienen angestellte Consultants rund 64.000 Euro (Quelle: Stepstone Gehaltsatlas 2021). Sogar ohne abgeschlossenes Studium sind es noch circa 60.000 Euro. Damit belegen Unternehmensberater:innen Platz 4 unter den Top-Berufen 2021. Besonders lukrativ ist die Tätigkeit für Consultants in der Managementberatung, dort beträgt das Jahresgehalt durchschnittlich 78.300 Euro, im Change Management 72.700 Euro, im Bereich Regulatory Affairs (Zulassung neuer Produkte) circa 65.100 Euro und im Bereich Operations circa 62.800 Euro. Wie in den meisten Branchen gibt es auch im Consulting großen Nachholbedarf in Sachen Gleichberechtigung: Die Gender Pay Gap ist groß – Frauen verdienen durchschnittlich fast 10.000 Euro jährlich weniger als ihre männlichen Kollegen.
In welcher Branche verdienen Berater:innen am besten?
Betrachtet man die Branchen verdienen angestellte Berater:innen am meisten in der Energie- und Wasserversorgung/Entsorgung (durchschnittlich 69.700 Euro), gefolgt vom Maschinen- und Anlagenbau (69.500 Euro) sowie bei Versicherungen (69.400 Euro) und Banken (69.200). Wer in großen Beratungsfirmen wie McKinsey oder BCG anheuert, verdient erwartungsgemäß am besten: Bei mehr als 10.000 Angestellten sind es durchschnittlich 70.000 Euro, bei 500 bis 100 Mitarbeiter:innen 64.500 Euro und bei kleinen Beratungsfirmen mit bis zu zehn Mitarbeiter:innen 56.4000 Euro.
Kleinere Unternehmen können jedoch oft mit besseren Arbeitsbedingungen punkten. Außerdem wird von Kund:innen zunehmend Spezialisierung und Fachwissen gefordert, wodurch sich auch kleinere Consultingfirmen durchsetzen können.
Auch ein Umzug kann sich auf den Geldbeutel von Berater:innen auswirken: Die Top-Städte für Consultants sind München (Durchschnittsverdienst 69.300 Euro), Frankfurt am Main (69.200 Euro), Essen (68.900 Euro), Mannheim (68.700 Euro) und Stuttgart (68.300 Euro).
Welche Qualifikation macht Consultants zu Top-Verdiener:innen?
Neben Größe des Arbeitgebers, Branche, Spezialisierung und Standort spielt beim Verdienst eines Consultants natürlich seine/ihre Qualifikation eine große Rolle. Und hier gibt es eine Besonderheit: Am meisten verdienen Consultants mit einem Diplom einer Fachhochschule oder Hochschule (80.000 Euro), danach folgt das Universitäts-Diplom (77.900 Euro) und promovierte Consultants (76.700 Euro). Doch der Grund dafür liegt auf der Hand: „Diplomstudiengänge sind vor einiger Zeit ausgelaufen. Daher verfügen Menschen mit einem Diplom im Schnitt über mehr Berufserfahrung, womit zum Beispiel oft auch mehr Personalverantwortung einhergeht. Das spiegelt sich dann in den höheren durchschnittlichen Gehältern wider“, sagt André Schaefer, Gehalts-Experte bei Stepstone, gegenüber Business Insider.
Doch mit dem Abschluss ist es nicht getan, Berater:innen setzen auf Weiterbildung. Das spiegelt sich im Budget für Fortbildungen wider, hier liegen die Unternehmensberatungen weit vorne. Durchschnittlich 4.400 Euro pro Kopf und Jahr sind es laut BDU. Das ist das Vierfache gegenüber Firmen aus der Gesamtwirtschaft. Auch die Suche nach guten Mitarbeiter:innen lässt sich die Branche etwas kosten: 11.000 Euro beträgt der Recruitingaufwand über die gesamte Branche hinweg.
Consulting-Haftpflicht: Sicherheit für Consultants und Beraterfirmen
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<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihrer Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurücktritt.</strong></p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigen Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr Auftraggeber bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäß den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="liste">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern</li>
</ul>
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<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihrer Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurücktritt.</strong></p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigen Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr Auftraggeber bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäß den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="liste">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern</li>
</ul>
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<span class='visible--mobile'><p>Mit diesem Zusatzbaustein versichern Sie vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigenem Werklohn und erbrachten Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern), falls Ihr Auftraggeber berechtigt von einem Werkvertrag zurücktritt, z. B. aufgrund von Schlechtleistung oder mehrfacher erfolgloser Nachbesserung.</p>
<p>Der Versicherer übernimmt auch die <strong>Kosten für die Prüfung der Rechtmäßigkeit</strong> des Rücktritts.</p>
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<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die</p>
<ul class="liste">
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
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<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die</p>
<ul class="liste">
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
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<span class='visible--mobile'><p>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</p>
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<span class='visible--desktop'>D&O-Versicherung für Interim Manager (IM-D&O)</span>
<span class='visible--tablet'>D&O-Versicherung für Interim Manager (IM-D&O)</span>
<span class='visible--mobile'>D&O-Versicherung für Interim Manager (IM-D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Versicherung für Interim Manager können Sie die persönliche Haftung als Organ eines externen Unternehmens (z.B. Geschäftsführer oder vergleichbar) absichern. </strong></p>
<h5><strong>Notwendigkeit des Zusatzbausteins</strong></h5>
<p>Dieser Zusatzbaustein ist nur relevant, wenn Sie als Interim Manager bei einer <strong>Kapitalgesellschaft </strong>(faktisch oder aufgrund Ihrer Entscheidungsbefugnisse) organschaftlich tätig werden.</p>
<h5><strong>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</strong></h5>
<p><span style="color:#333333;background:white">Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt die </span><strong><span new="" roman="" style="mso-fareast-font-family:" times="">D&O-Versicherung für Interim Manager </span></strong><span style="color:#333333;background:white">auch Ihre Verteidigung (</span><strong><span new="" roman="" style="mso-fareast-font-family:" times="">Abwehr</span></strong><span style="color:#333333;
background:white"> von Ansprüchen). </span>In diesem Zusammenhang trägt der Versicherer auch die <b style="mso-bidi-font-weight:normal">Abwehr<strong>kosten,</strong></b> z.B. für Anwälte, Gutachter und Gerichte (Passiver Rechtsschutz).<o:p></o:p></p>
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<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Versicherung für Interim Manager können Sie die persönliche Haftung als Organ eines externen Unternehmens (z.B. Geschäftsführer oder vergleichbar) absichern. </strong></p>
<h5><strong>Notwendigkeit des Zusatzbausteins</strong></h5>
<p>Dieser Zusatzbaustein ist nur relevant, wenn Sie als Interim Manager bei einer <strong>Kapitalgesellschaft </strong>(faktisch oder aufgrund Ihrer Entscheidungsbefugnisse) organschaftlich tätig werden.</p>
<h5><strong>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</strong></h5>
<p><span style="color:#333333;background:white">Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt die </span><strong><span new="" roman="" style="mso-fareast-font-family:" times="">D&O-Versicherung für Interim Manager </span></strong><span style="color:#333333;background:white">auch Ihre Verteidigung (</span><strong><span new="" roman="" style="mso-fareast-font-family:" times="">Abwehr</span></strong><span style="color:#333333;
background:white"> von Ansprüchen). </span>In diesem Zusammenhang trägt der Versicherer auch die <b style="mso-bidi-font-weight:normal">Abwehr<strong>kosten,</strong></b> z.B. für Anwälte, Gutachter und Gerichte (Passiver Rechtsschutz).<o:p></o:p></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Der Zusatzbaustein sichert Ihre <strong>persönliche Haftung</strong> ab, wenn Sie bei einem <strong>externen Unternehmen</strong> in Organfunktion (z.B. als Geschäftsführer oder vergleichbar) eine Pflichtverletzung begehen (Haftung als Organ).</p>
<p><strong>Hinweis:</strong> Dieser Zusatzbaustein ist nur relevant, wenn Sie als Interim Manager bei einer <strong>Kapitalgesellschaft </strong>(faktisch oder aufgrund Ihrer Entscheidungsbefugnisse) organschaftlich tätig werden.</p>
</span>
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<span class='visible--desktop'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
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<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Außenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<p><strong>Wer ist versichert?</strong></p>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul>
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
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<span class='visible--desktop'>Mergers & Acquisitions (M&A)</span>
<span class='visible--tablet'>Mergers & Acquisitions (M&A)</span>
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<span class='visible--desktop'><p><strong>Der optionale Zusatzbaustein erweitert den Versicherungsschutz um den Tätigkeitsbereich Mergers & Acquisitions.</strong></p>
<p>Unter <strong>M&A</strong> versteht der Versicherer die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung bei</p>
<ul class="liste">
<li>Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen,</li>
<li>der Unternehmensnachfolge,</li>
<li>der Ermittlung des Kapitalbedarfs, der Entwicklung von Finanzierungskonzepten und der Kapitalbeschaffung,</li>
<li>der Bewertung von industriellen und gewerblichen Liegenschaften,</li>
<li>der Verschmelzung von Unternehmen,</li>
<li>sonstigen Beteiligungen und Bilanzaktiva,</li>
<li>der Aufbereitung von Unternehmensdaten und -fakten in Expertisen, Memoranden, Teasern und ähnlichem, welche vom Auftraggeber oder Dritten geliefert werden,</li>
<li>der Durchführung und Begleitung von Due Diligence Prüfungen und die Erstellung und damit im Zusammenhang stehenden Berichten und Reports.</li>
</ul>
<p>Außerdem wird mit diesem Zusatzbaustein auch Versicherungsschutz für die <strong>Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen</strong> gewährt.</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Der optionale Zusatzbaustein erweitert den Versicherungsschutz um den Tätigkeitsbereich Mergers & Acquisitions.</strong></p>
<p>Unter <strong>M&A</strong> versteht der Versicherer die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung bei</p>
<ul class="liste">
<li>Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen,</li>
<li>der Unternehmensnachfolge,</li>
<li>der Ermittlung des Kapitalbedarfs, der Entwicklung von Finanzierungskonzepten und der Kapitalbeschaffung,</li>
<li>der Bewertung von industriellen und gewerblichen Liegenschaften,</li>
<li>der Verschmelzung von Unternehmen,</li>
<li>sonstigen Beteiligungen und Bilanzaktiva,</li>
<li>der Aufbereitung von Unternehmensdaten und -fakten in Expertisen, Memoranden, Teasern und ähnlichem, welche vom Auftraggeber oder Dritten geliefert werden,</li>
<li>der Durchführung und Begleitung von Due Diligence Prüfungen und die Erstellung und damit im Zusammenhang stehenden Berichten und Reports.</li>
</ul>
<p>Außerdem wird mit diesem Zusatzbaustein auch Versicherungsschutz für die <strong>Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen</strong> gewährt.</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Absicherung für die Beratung rund um:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>den Kauf und Verkauf von Unternehmen sowie die damit in Zusammenhang stehende Entwicklung von Finanzierungskonzepten und Kapitalbeschaffung</li>
<li>die Unternehmensnachfolge</li>
<li>die Ermittlung des Kapitalbedarfs</li>
</ul>
</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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<div class="col-grid col-grid--flush">
<div class="visible--mobile">
<div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--10 text--center no-margin">
<a href="tel:+498218099460" class="rkfPhone--nr" data-eventpush="eventPush_phone_info">
+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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zum Kontaktformular </span>
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<a href="tel:+498218099460" data-eventpush="eventPush_phone_info">
+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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