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Urteil: Kein Schadenersatz wegen fehlender Aufklärung zur Erfolgsaussicht
Keine Schadenersatzpflicht bei Deckungszusage

Urteil: Kein Schadenersatz wegen fehlender Aufklärung zur Erfolgsaussicht

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Freitag, 10. April 2015
Freitag, 10. April 2015
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Einen Prozess vor Gericht zu führen ist nicht ganz ohne. Es kann immer mal vorkommen, dass die gegnerische Partei noch ein Ass aus dem Ärmel zieht, das man nicht erwartet hat. Dennoch kann ein erfahrener Rechtsanwalt meist relativ gut einschätzen, wie es um die Erfolgsaussichten seines Mandanten bestellt ist. Und genau das muss er seinen Mandanten wissen lassen – es sei denn, dessen Rechtsschutzversicherung hat die Deckung für das Verfahren bereits zugesagt.

Deckungszusage des Versicherers schützt Anwalt
Vor Schadenersatzforderungen schützen – Anwalts-Haftpflicht

So sieht es das Kammergericht Berlin im Falle eines Klägers, der nach verlorenem Prozess von seinem Rechtsanwalt Schadenersatz forderte – und damit gleich noch einmal vor Gericht scheiterte. Der Fall, das Urteil und die Folgen stellen wir heute auf unserer InfoBase vor.

Verlorener Prozess: Mandant verklagt Anwalt

Weil ein Prozess nicht zu seinen Gunsten ausging, hatte ein ehemaliger Mandant seinen Rechtsanwalt vor dem Landgericht Berlin auf Schadenersatz verklagt. Seine Begründung: Hätte er die geringen Erfolgschancen gekannt, hätte er sich gar nicht auf ein Gerichtsverfahren eingelassen und die damit verbundenen Kosten wären gar nicht erst entstanden. Sein Anwalt, dem das Risiko bewusst gewesen sei, hätte ihn genauestens darüber aufklären müssen.

Dem stimmten die Richter prinzipiell zu (Az. 8 U 173/12). Ein Rechtsanwalt, der einen Mandanten offenen Auges in einen aussichtslosen Prozess führt, ohne ihn vorher über seine Erfolgsaussichten aufzuklären, kann in Haftung genommen werden. Dem Mandanten steht in diesem Fall Schadenersatz in Höhe der Prozesskosten zu.

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Deckungszusage des Versicherers schützt Anwalt

Anders sieht es allerdings aus, wenn der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und ihm diese bereits eine so genannte Deckungszusage für die Kosten des Gerichtsverfahrens (in anderen Worten eine Kostenübernahmeerklärung) erteilt hat – trotz geringer Erfolgsaussichten. Das bedeutet freilich nicht, dass der Anwalt in diesem Fall verschweigen darf, wenn ein Verfahren aussichtslos ist – zum Schadenersatz ist er bei einem Versäumnis dann aber nicht verpflichtet.

Auch das Kammergericht Berlin hat das Urteil inzwischen bestätigt: Die Richter vermuteten nämlich, dass ein Mandant es in diesem Fall trotz einer erfolgten Belehrung durch den Rechtsanwalt auf eine Klage ankommen lassen würde – schließlich würden ihm dabei keinerlei Kosten (oder zumindest nur geringe Kosten für eine eventuelle Selbstbeteiligung im Vertrag) entstehen.

Der Anwalt, der es versäumt hatte, seinen Mandanten über das mit der Klage verbundene Risiko aufzuklären, musste in diesem Fall dank der Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers keinen Schadenersatz zahlen.

Die Rechtsschutzversicherung des Mandanten spielt für den Anwalt also in jedem Fall eine wichtige Rolle. Eine Kostenübernahmeerklärung des Versicherers kann ihn bei verlorenen Prozessen vor Schadenersatzforderungen schützen. Bewusst geringe Erfolgschancen zu verschweigen sollte jedoch für jeden Anwalt ein absolutes Tabu sein.

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Vor Schadenersatzforderungen schützen – Anwalts-Haftpflicht  

In der Praxis sollte sich der Anwalt niemals darauf verlassen, dass ein Versicherer leichtfertig eine Deckungszusage erteilt, obwohl ihm die geringen Erfolgschancen bekannt sind. In diesen Fällen schützt dann die für Anwälte vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Pflichtversicherung) vor dem Risiko, bei verlorenem Prozess in Haftung genommen zu werden. Doch auch bei den Angeboten zur Pflichtversicherung gibt es Unterschiede im Versicherungsumfang. Im Berufsleben von Anwälten lauern auch einige Haftungsrisiken, die nicht durch den per Gesetz vorgeschriebenen Mindestversicherungsschutz abgedeckt werden.

Die Anwalts-Haftpflicht von exali.de sichert freiberufliche und angestellte Anwälte bei Pflichtverletzungen ab.

Darüber hinaus wird Ihnen ein umfassender Versicherungsschutz geboten – damit Sie sich ganz auf Ihre Mandanten konzentrieren können. Dabei werden nicht nur Fremdschäden abgesichert, sondern auch bestimmte Eigenschäden des Anwalts: Da in modernen Anwaltskanzleien heute viele vertrauliche Daten in elektronischer Form vorliegen, bietet exali.de als einer der ersten Deckungskonzeptmakler eine optionale Datenschutz- und Cyber-Eigenschadendeckung für die Kanzlei an. Der Verlust schriftlicher Arbeitsdokumente sowie Leistungen bei sogenannten Reputationsschäden sind dabei sogar standardmäßig versichert. Gleiches gilt für die Wiederherstellungskosten der Kanzleiwebseite nach einer Veränderung oder Blockierung selbiger – beispielweise durch Hacker-Angriffe.

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Weiterführende Informationen:

  • Anwalts-Haftpflicht exali.de: Mehr als nur günstige Pflichtversicherung – Ralph Günther im Interview
  • Urteil BGH: Vertrauen in den Rechtsanwalt ist „heilig“ – Risiko für Haftungsansprüche seitens Mandanten steigt
  • Anwälte und ihre vertraulichen Daten: Wie sich Kanzleien im Schadenfall schützen können

© Nele Totzke - exali AG

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