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Flattert dem DFB der Bundesadler davon? real,- stellt Antrag auf Löschung der Marke
Flattert dem DFB der Bundesadler davon?

Flattert dem DFB der Bundesadler davon? real,- stellt Antrag auf Löschung der Marke

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Freitag, 25. Juli 2014
Freitag, 25. Juli 2014
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Der Weg von einer guten Idee für eine neue Marke, der Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und der daraus folgenden Garantie der Schutzrechte ist lang: Nicht jeder Einfall ist tatsächlich schützenswert – zudem können absolute Schutzhindernisse die Registrierung einer Marke verhindern. Und genau darauf beruft sich nach einem Streit mit dem Deutschen Fußballbund auch die Supermarktkette real,-: Sie fordert, dass die Schutzrechte für das bekannte DFB-Wappen mit dem Bundesadler gelöscht werden… 

Wie und warum real,- auf die Idee kommt, den Deutschen Fußballbund seines Erkennungszeichens „berauben“ zu wollen und welche Folgen das erwartete Urteil für das deutsche Markenrecht haben könnte, klären wir heute auf unserer InfoBase.

Wenn der Rest der Nation feiert – sich der DFB aber streitet

Es ist ein erbitterter Streit um das altehrwürdige Wappen, das seit Jahrzehnten die Trikots der Nationalmannschaft ziert Entfacht ausgerechnet im Zusammenhang mit der WM 2014, die bei den Meisten für Feierlaune statt Streit sorgte. Nicht so bei dem DFB.

 Auslöser für die Auseinandersetzung war eine Marketingaktion der Supermarktkette im Vorfeld der Fußball Weltmeisterschaft: real,- verkaufte im Frühjahr Merchandise-Produkte, die mit dem Bundesadler versehen waren. Der DFB sah darin seine Markenrechte verletzt und untersagte real,- per einstweiliger Verfügung den Verkauf. 

real,- reagierte nun ähnlich vehement und stellte einen Löschungsantrag der Wortbildmarke des DFB beim Deutschen Marken- und Patentamt in München sowie beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt OAMI in Alicante. 

Die Begründung: Das Symbol des Bundesadlers stelle ein Hoheitszeichen des deutschen Staates dar und sei deshalb von markenrechtlichem Schutz ausgeschlossen. Der DFB habe deshalb keinen Anspruch auf die ausschließliche Verwendung des Symbols. 

Das Markenrecht und seine Ausschlüsse

Grundsätzlich sind solche Marken von der Eintragung ins Markenregister ausgeschlossen, die „Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten“ – dies regelt §8 Markengesetz. 

Die Rechtsanwälte von Kramer & Partner geben zusätzlich zu bedenken, dass die Eintragung der Marke nicht nur dann abgewiesen werde, wenn die Marke vollständig aus einem Hoheitszeichen bestehe, sondern auch, wenn dies nur Bestandteil der Marke sei. Auf das Wappen des DFB trifft genau das zu – zumindest nach der Auffassung von real,-. 

Grundsatzentscheidung des Münchner Landgerichts erwartet 

Die Rechtsauffassung, dass ein Hoheitssymbol wie der Bundesadler nicht durch einen einzigen Verein monopolisiert werden dürfe, wird derzeit vor dem Landgericht in München verhandelt. Der DFB ist überzeugt davon, den Fall für sich entscheiden zu können: Bei dem „DFB-Adler“, wie er dort genannt wird, handele es sich nicht um ein Hoheitszeichen, sondern um den Bestandteil eines historischen Verbandwappens, der klaren Schutz genieße. 

Es könnte aber gut sein, dass der Fall zu einer Grundsatzentscheidung des LG München führt, wie mit Hoheitszeichen im Markenrecht umgegangen wird. Sollte das Gericht zu dem Entschluss kommen, dass es sich bei dem Adler nicht um ein Hoheitszeichen handelt, wäre das DFB-Wappen folglich markenrechtlich geschützt. 

Eine Abmahnung gegen real,- aufgrund der Markenrechtsverletzung wäre dann durchaus denkbar – und könnte aufgrund der Bekanntheit des DFB und seines Wappens auch saftig ausfallen. 

Wirksame Absicherung gegen Markenrechtsverletzungen

Generell gehören Schadenersatzforderungen aufgrund von Markenrechtsverletzungen zu den häufigsten (und teuersten) Schadenfällen, die wir bei exali.de bearbeiten. Deshalb integrieren alle unsere Berufshaftpflichtversicherungen die Absicherung von Verstößen gegen gewerbliche Schutzrechte. 

Der integrierte „Passive Rechtsschutz“ sorgt außerdem dafür, dass der Versicherer die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen übernimmt. 

„Den einen“ Bundesadler gibt es eigentlich gar nicht

Übrigens: „Den einen“ Bundesadler gibt es eigentlich gar nicht, wie der Deutsche Bundestag auf seiner Seite selbst schreibt. Als 1950 die „Bekanntmachung des Bundespräsidenten betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler“ veröffentlicht wurde, legte diese in puncto Ausgestaltung des Wappentiers lediglich fest, „das es einköpfig ist, das Haupt nach seinem rechten Flügel hin wendet, keine Krone auf dem Haupt hat und im Schilde schwebt“. 

Das ist auch der Grund, warum etwa Bundespräsident, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht und Deutscher Bundestag unterschiedlich gestaltete Adler führen. Soviel also zum gestalterischen und kulturgeschichtlichen Hintergrund.

Für einen "bildlichen" Eindruck: Im markenrechtlichen Sammelsurium auf seinem MarkenBlog zeigt Stefan Fuhrken eine kleine Auswahl eingetragener Marken im Register, auf denen der Bundesadler zu sehen ist.

Update 12.08. 2014:
1:0 für den DFB: Im Markenschutz-Streit um das Adler-Wappen auf den Trikots des Deutschen Fußball-Bunds hat das Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen real,- bestätigt. Sie untersagt der Supermarktkette, Merchandise-Produkte mit einem Logo zu verkaufen, das der geschützten DFB-Marke ähnlich ist.
Dass der Streit aber in Verlängerung gehen wird, steht jetzt schon fest: Noch gibt es keine richterliche Entscheidung darüber, ob der DFB-Adler überhaupt die Voraussetzungen für markenrechtlichen Schutz erfüllt – oder als staatliches Hoheitszeichen gar nicht als Marke geschützt werden kann… Damit darf sich nun auf Antrag von real,- das Patent- und Markenamt in einem langwierigen Prüfverfahren auseinandersetzen.

Weiterführende Informationen

  • Den richtigen Unternehmensnamen finden und schützen: So geht´s!
  • Der Fall IKEA Hackers: Domainrechtsverletzungen mit unangenehmen Folgen
  • Markenrechtsverletzung durch XING-Slogan: Freiberuflerin haftet - Streitwert 100.000 Euro

© Nele Totzke – exali AG

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