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Money, Money, Money: So viel verdienen Juristen beim Einstieg ins Berufsleben
Darauf können sich Juristen freuen

Money, Money, Money: So viel verdienen Juristen beim Einstieg ins Berufsleben

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Freitag, 29. September 2017
Freitag, 29. September 2017
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Eine Anzahlung für das Eigenheim, ein neues Auto oder einen Urlaub in der Karibik – das sind einige der Wünsche, die sich Jobeinsteiger mit ihrem ersten Gehalt gerne erfüllen würden. Erstmal überwiegt die Freude beim Blick auf den Kontostand: Nach der langen Zeit des Jurastudiums sind schwarze Zahlen abseits von Bafög immer gut, doch wissen viele Jungjuristen nicht, wieviel Einstiegsgehalt sie wirklich fordern und erwarten dürfen. 

Hurra, der erste Job – jetzt muss nur noch das Gehalt stimmen!

Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Staatsexamen – jetzt fehlt nur noch der passende Job. Dafür ist es essentiell zu wissen, wie hoch der zu erwartende Gehaltsscheck in den verschiedenen Arbeitsbereichen ausfallen kann. Wie hoch diese Summen tatsächlich sein können, hängt stark von der Fachrichtung und vom Unternehmen ab, in dem der Jurist arbeitet. So viel verdienen Juristen…

…in Groß- und mittelgroßen Kanzleien

Eine azur-Befragung aus dem letzten Jahr ergab, dass junge Juristen mindestens ein Einstiegsgehalt von 75.000 Euro brutto verlangen. In den großen Kanzleien ist diese Vorstellung durchaus realistisch. Die besten Bewerber verdienen sogar bis zu 140.000 Euro brutto. Klar sollte jedoch sein, dass in diesen Kanzleien auch der Anspruch an die Mitarbeiter entsprechend hoch ist: Laut talentrocket.de haben Bewerber ohne ein 2. Staatsexamen mit Prädikat, einem Master of Law (LL.M.) und einem Doktortitel sowie Auslandsaufenthalten keine realistische Chance auf eine der begehrten Stellen.

In mittelgroßen Kanzleien liegt die Gehaltsspanne zwischen 55.000 und 65.000 Euro. Allerdings sind die Anforderungen an die Berufseinsteiger geringer: Wer beide Staatsexamen mit befriedigend abgeschlossen hat, sollte sich eine Anstellung in einer Kanzlei der mittleren Größe sichern können. Auslandsaufenthalte und Zusatzqualifikationen werden aber auch hier gerne gesehen.

…in Behörden und Industrieunternehmen

Hier variiert das Gehalt zwischen den verschiedenen Branchen. Als Faustregel gilt, dass Juristen in Großkonzernen der Chemie-, Automobil- oder Finanzbranche am meisten verdienen. Laut dem Gehaltsreporter nähert sich das Gehalt an den Verdienst in Großkanzleien an. Zudem spielt es eine maßgebliche Rolle, ob der Betrieb ein Top-DAX-Unternehmen oder eine mittelständische Firma ist. Auch der Standort des Unternehmens (oder der Kanzlei) spielt eine Rolle: In Berlin oder Düsseldorf verdienen Juristen prinzipiell weniger als in München und Frankfurt. Je nach Qualifikation kann diese Standortdivergenz sogar einen Unterschied von bis zu 30.000 Euro Bruttogehalt mit sich bringen.

…als Richter und Staatsanwälte

Die Besoldung für Richter hängt in Deutschland von der genauen Position und dem Alter des Richters ab und ist im Bundesbesoldungsgesetz fest vorgeschrieben. Zudem ist die Besoldung von Beamten und Richtern seit 2006 Ländersache. Das Gehalt richtet sich dabei nach den Gerichtsinstanzen: So verdient ein Richter am Landgericht zwischen 4.000 und 6.000 Euro monatlich, während beispielsweise der Präsident des Bundesgerichtshofs mit mehr als dem Doppelten, also 12.500 Euro, rechnen kann. Je nach Besoldungsstufe liegt das Jahresbruttogehalt für Richter am Landgericht also bei circa 60.000 Euro, während am Bundesgerichtshof mit einem Gehalt von bis zu 150.000 Euro rechnen kann.

Ähnlich verhält es sich mit der Gehaltsstaffelung bei Staatsanwälten. Die Entlohnung erfolgt ebenfalls  nach dem Bundesbesoldungsgesetz und steigt mit dem zunehmenden Lebensalter an. Ein Staatsanwalt verdient somit – je nach Position – zwischen 4.000 und 6.000 Euro. Mit bis zu 8.000 Euro erhält ein Generalstaatsanwalt die höchsten Bezüge.

….als Justiziar/Syndikus

Auch in Rechtsabteilungen großer Unternehmen lässt sich gut verdienen, weshalb diese Stellen in den letzten Jahren immer beliebter im heiß umkämpften Arbeitsmarkt wurden. Einsteiger können je nach Ausbildung, Unternehmensgröße und Branche mit Brutto-Jahresgehältern zwischen 50.000 Euro (Oberes Quartil, ohne Promotion) und 66.000 Euro (Oberes Quartil, mit Promotion) rechnen. Übernimmt der Syndikus im Unternehmen auch noch Personalverantwortung, kann er in der Spitzengruppe sogar auf ein Jahresgehalt von über 125.000 Euro spekulieren.

Ein Blick in die Glaskugel: Was bringt die Zukunft?

Mit der Entwicklung der letzten zwei Jahre im Blick, lässt sich davon ausgehen, dass die Kanzleien und Unternehmen auch in Zukunft am Gehalts-Wettrennen teilnehmen werden und die Einstiegsgehälter dadurch weiter in die Höhe steigen. Allerdings sollte das Gehalt nicht das alleinige Kriterium dafür sein, sich für einen bestimmten Job zu entscheiden. Auch die Möglichkeit eines Sabbaticals, faire Arbeitsbelastungen, Home Office Zeiten und Weiterbildungschancen sollten in die Auswahl miteinfließen.

Insgesamt gelten für Jungjuristen folgende Faustregeln:

  • Je besser die Noten, desto höher das Gehalt.
  • Bezüge variieren je nach Größe und Unternehmensbranche.
  • Die Stadt macht den Unterschied: Regionale Abweichungen beachten!

Ganz generell gilt: Gehalt ist Verhandlungssache. Doch in den Gehaltsverhandlungen ist ein gutes Maß an Selbsteinschätzung von Nöten: Berufseinsteiger tun gut daran, die eigenen Qualifikationen und die der Mitbewerber im Blick zu haben. Sowohl ein überschätztes als auch unterschätztes Selbstbild kann gravierende Auswirkungen auf die schwarzen Zahlen des Kontostandes haben.

Setzt euer Vertrauen in eine passende Versicherung!

Egal für welche Art der Anstellung das Juristenherz nach der langen Studienzeit und der anstrengenden Zeit im Referendariat schlägt – das erste Gehalt sollte ein lohnender Ausgleich für die vielen Stunden in der Unibibliothek sein. Vor allem junge Juristen sollten außerdem bei der Zulassung als Rechtsanwalt an die Wahl eines Versicherers denken, dem sie vertrauen und auf dessen Kompetenz sie zählen können. Gerade zum Berufsstart können Anwälte Fachmedien, Social Media und Blogs nutzen, um sich einen Namen und eine Reputation in der Branche aufzubauen. Daher ist es wichtig, dass die Anwaltshaftpflicht des freiberuflichen- oder die Titulardeckung des angestellten Anwaltes auch diese Veröffentlichungsrisiken abdeckt – damit der Start ins Business erfolgreich statt teuer wird. Die Anwalts-Haftpflicht über exali.de schützt Sie in Haftungsfällen und wir sind  jederzeit persönlich für Sie da – ohne Tonbandansagen und lange Warteschleifen.

 

 

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 © Vanessa Materla – exali AG

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