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Mega-Fail: Pseudo-Anwalt verschickt Fake-Porno-Abmahnungen und verletzt damit selbst Urheberrechte!
Abmahnung dank Sexfilmchen?

Mega-Fail: Pseudo-Anwalt verschickt Fake-Porno-Abmahnungen und verletzt damit selbst Urheberrechte!

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Dienstag, 13. Dezember 2016
Dienstag, 13. Dezember 2016
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Porno, Urheberrechtsverletzung, illegal! Wer einen Abmahn-Brief mit diesen Schlagwörtern erhält, dem tritt der kalte Schweiß auf die Stirn. Die Panik ist erstmal groß – auch wenn sich der Briefempfänger keiner Schuld bewusst ist. Klar, das Schreiben könnte ein Fake sein, aber die Abmahnung wirkt so professionell, dass der Betrug gut versteckt bleibt. Zumindest vorerst – denn bei genauem Hinsehen kommen so einige grobe Fehler zum Vorschein. Schlimmer noch: der angebliche Anwalt begeht mit seinem Fake-Schreiben selbst eine gewaltige Urheberrechtsverletzung!

Abmahnung mit pikantem Inhalt

Das ist der perfekte Clou, da kommt uns sicher niemand auf die Spur: Abmahnungen verschicken wegen angeblichem illegalem Download eines Sexfilmchens und damit einhergehender Urheberrechtsverletzung – dachten sich wohl die Betrüger, die hinter der aktuell kursierenden Welle von Fake-Abmahnungen stecken. Eine fast brillante Idee, auch die Umsetzung war fast perfekt – aber eben nur fast…

Einmal von vorne bitte: Eine gewisse „Kanzlei Schmidt“ verschickt eine Abmahnung in der es heißt, dass der Empfänger des Schreibens einen urheberrechtlich geschützten Pornofilm aufgerufen, illegal gedownloadet und verbreitet hat. Inhaltlich geht es um ein Sex-Filmchen des niederländischen Unternehmens abbywinters.com BV – gefordert wird die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, die der Abmahnung der Kanzlei Schmidt beigefügt ist sowie die Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 950 Euro.

Und jetzt? Das dreiste Schreiben wirkt echt und auch die Website der Kanzlei sieht professionell aus. Eigentlich ist sich niemand einer Schuld bewusst, die vorgeworfene Tat ist haltlos. Doch ein mulmiges Gefühl bleibt…

Gut gemacht, schlecht gedacht?

Auch die renommierte Anwaltskanzlei Weiß & Partner gibt in ihrem Blog Ratgeberrecht.eu zähneknirschend zu, dass diese Abmahnung das beste Fake-Schreiben ist, das sie je gesehen haben. So gut wie alles an dem Betrugsschreiben wirkt professionell – sogar eine echte Rechtsanwaltsadresse wird angegeben.

Professionell, doch nicht professionell genug: Ein kleiner Fehler springt bei der Lektüre des mehrseitigen Schreibens sofort ins Auge: die Zahlungsinformationen fehlen. Ups! Da waren sich die Betrüger ihrer Sache wohl so sicher, dass sie das wichtigste einfach vergessen haben. Selbst wenn ihnen jemand auf den Leim gegangen wäre – eine Überweisung des geforderten Geldes ist schlichtweg nicht möglich. Und die Fehlerserie geht noch weiter!

Der ganze Aufwand für die Katz

Beim aufmerksamen Lesen des Schreibens häufen sich die Fehler dann doch: Dem Empfänger wird eine extrem kurze Frist eingeräumt, der Unterlassungserklärung nachzukommen – nämlich genau ein Tag! Zudem fehlt die Angabe der IP-Adresse von der aus der angebliche Verstoß begangen wurde. Weiter auffällig ist, dass keiner der angeblichen Anwälte, die im Briefkopf genannt werden überhaupt in Deutschland zugelassen ist. Auch der Versuch, die Kanzlei telefonisch zu erreichen führt ins Leere; in der Wartschleife wird stets die Verbindung unterbrochen. Unter der angegebenen Adresse der Rechtsanwaltskanzlei Schmidt ist tatsächlich eine Berliner Kanzlei niedergelassen – einen Jörg Schmidt, also den abmahnenden Anwalt, gibt es dort allerdings nicht. Es wird überdeutlich, dass es sich bei dem Schreiben nur um einen Fake handeln kann. Und dann setzten die Betrüger noch einen drauf: Das Bild, das auf der Startseite der Website den angeblichen Anwalt Jörg Schmidt darstellen soll, stammt von der Bilddatenbank Shutterstock…

Ober-Fail dank Shutterstock-Bild

Soweit hatten die Betrüger dann wohl nicht gedacht: Mit dem verwendeten Bild – „Smiling Lawyer Portrait“ des Minerva Studios – begehen die Möchtegern-Anwälte selbst eine Urheberrechtsverletzung. Denn auch wenn die Hochstapler für die Bildrechte bezahlt haben sollten, ist die Shutterstock-Lizenz nichtig. Die Nutzungsbedingungen verbieten explizit den Einsatz des Bildes bei bestimmten Voraussetzungen wie "pornographic, defamatory, or deceptive context, or in a manner that could be considered libelous, obscene, or illegal". Und dass die Website rechtlich fragwürdig ist, lässt sich vor keinem Gericht der Welt abstreiten. Damit könnten sich die Abmahn-Ganoven mit ihrem Betrüger-Schreiben selbst eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung einheimsen.

Und wenn es doch mal kein Fake ist…

Im undurchsichtigen Dschungel von Lizenz- und Nutzungsrechten ist es von Vorteil, sich gegen mögliche Folgen von Urheberrechtsverletzungen abzusichern. Auch eine unbewusste Verletzung kann teuer werden, deswegen lohnt es sich, lieber auf Nummer sicher zu gehen und Abmahn-Anwälten – ob nun gefaked oder nicht – keine Angriffsfläche zu bieten.

Die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de bieten umfassenden Schutz bei Schadensersatzansprüchen Dritter z.B. aufgrund von Urheberrechtsverletzungen. Zusätzlich hilft der integrierte Passive Rechtsschutz bei unberechtigten Forderungen einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn der Versicherer übernimmt in diesen Fällen auch die Kosten für die juristische Verteidigung (außergerichtlich, aber auch vor Gericht).

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© Vanessa Materla – exali AG

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