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Geheimhaltungsvereinbarung verletzt: Wenn im Business-Profil zu viele Infos stehen
Verstoß gegen die Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung verletzt: Wenn im Business-Profil zu viele Infos stehen

Beitrag von Daniela Reichert Beitrag von Daniela Reichert Daniela Reichert
Beitrag von Daniela Reichert Beitrag von Daniela Reichert Daniela Reichert
Montag, 8. Mai 2023
Montag, 8. Mai 2023
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Egal ob auf der eigenen Webseite, auf einem Business-Profil oder bei der Bewerbung für ein bestimmtes Projekt: Um als Freelancer:in bei potenziellen Auftraggeber:innen zu punkten, ist es wichtig, das eigene Portfolio inklusive optimal präsentierter Fähigkeiten und Qualifikationen stets auf dem neuesten Stand zu halten. Allerdings sollten Sie dabei stets vertragliche Geheimhaltungsvereinbarungen beachten und allzu genaue Tätigkeitsbeschreibungen vorher mit den Auftraggeber:innen absprechen – etwas, dass die IT-Freelancer in diesem echten exali Schadenfall lernen mussten.

Businessrisiko Industriespionage

Industriespionage ist gerade im Technologie-Bereich weit verbreitet, und zwar sowohl auf wirtschaftlicher, als auch auf staatlicher Ebene. Ganz grundsätzlich wird hier zwischen zwei Begriffen unterschieden: So geht es bei Wirtschaftsspionage etwa darum, dass ausländische Geheimdienste herausfinden sollen, auf welchem technologischen Stand andere Staaten sind. Konkurrenzspionage bedeutet dagegen, dass Unternehmen die Wettbewerber:innen im Auge behalten - und gegebenenfalls auch deren Mitarbeiter:innen, in der Hoffnung, dass jemand unbedacht Betriebsgeheimnisse verrät.

Betriebsinterna auf Business-Plattform veröffentlicht

Genau um so ein unbedachtes Verraten von Betriebsgeheimnissen geht es in dem folgenden Schadenfall: Hier arbeiteten einige IT-Freelancer für ein Unternehmen aus der Wehrtechnik an Projekten rund um Verschlüsselungs- und Kommunikationstechnologien. Derartige Projekte machen sich natürlich auch gut als Referenz, um in Zukunft bei potenziellen Auftraggeber:innen punkten zu können. Genau das dachten sich auch die IT-Freelancer:innen und führten die für die Projekte erbrachten Tätigkeiten detailliert in ihren jeweiligen Profilen auf der Business-Plattform Xing auf.

Leider waren die Beschreibungen etwas zu ausführlich, denn nun konnten sich Interessent:innen nicht nur im Detail darüber informieren, woran die Freelancer:innen gerade arbeiteten, sondern bekamen zusätzlich auch noch vertrauliche Betriebs- und Projektinterna geliefert. Die Tätigkeitsbeschreibungen waren derart detailliert, dass jede:r leicht herauslesen konnte, an welchen Technologien gearbeitet wurde – für die Konkurrenz ergab sich hier eine tolle Informationsquelle! Was schon an sich schlimm genug ist, aber gerade in der Wehrtechnik spielen auch die oft staatlichen Auftraggeber:innen eine wichtige Rolle und das Wissen, wer welche Technologien erhält, sollte nicht in falsche Hände geraten.

Tipp:

Ihr Business in beruflichen Netzwerken zu präsentieren, ist eine gute Möglichkeit, neue Aufträge zu akquirieren. Allerdings sollten Sie dabei die Risiken im Blick behalten, sonst drohen Abmahnungen! Unser Artikel Mit LinkedIn zu mehr Aufträgen: So nutzen Freelancer:innen und Selbständige das Business-Netzwerk hilft dabei.

Geheimhaltungsvereinbarung fehlte in Projektverträgen

Entsprechend entsetzt reagierte auch das Unternehmen und wandte sich umgehend an zuständigen Projektvermittler mit der Forderung, die IT-Freelancer mögen alle vertraulichen Informationen sofort aus den Business-Profilen löschen. Zudem mussten die IT-Freelancer:innen zusätzliche Vereinbarungen unterschreiben, in denen ihnen die Veröffentlichung von Informationen zu den Projekten untersagt wurde. Weitere Schadenersatzforderungen behielt sich das verärgerte Unternehmen aus der Wehrtechnik ebenfalls vor.

Der Projektvermittler stand nun vor der schwierigen Aufgabe, zwischen den Auftraggeber:innen und den Freelancer:innen zu vermitteln. Glücklicherweise konnte er das Unternehmen letztlich davon überzeugen, auf Schadenersatzforderungen zu verzichten. Um solchen Geheimhaltungsverstößen in Zukunft vorzubeugen, erhalten Freelancer:innen bei der Projektbesetzung nun eine zusätzliche Geheimhaltungsvereinbarung, sowie eine gesonderte Belehrung zum Thema Geheimhaltung und Informationsweitergabe.

Bestens abgesichert mit der IT-Haftpflicht über exali

Dieser Fall zeigt, wie schnell durch eine Unachtsamkeit ein Schaden entstehen kann. Mit der IT-Haftpflicht über exali sind Sie als Freelancer:in vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehler wie beispielsweise Programmierfehler, Datenverlust, überschrittene Deadlines oder Systemausfälle abgesichert. Zudem sind Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten oder Datenschutzvereinbarungen beziehungsweise -erklärungen versichert, ebenso wie Abmahnungen wegen Rechtsverletzungen, sowie Sach- und Personenschäden.

Im Schadenfall prüft der Versicherer stets auf eigene Kosten, ob die Forderungen berechtigt sind. Unberechtigte Forderungen werden in Ihrem Namen abgewehrt – und zwar dank des integrierten passiven Rechtsschutzes, ohne weitere Kosten für Sie – berechtigte Ansprüche werden vom Versicherer beglichen.

Sie haben Fragen zur IT-Haftpflicht? Dann kontaktieren Sie gerne unserer Kundenservice-Team unter der +49 (0) 821 80 99 46-0 (telefonische Erreichbarkeit Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr (CET)) oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Webseite, um uns eine Anfrage zu schreiben.

Konsequenzen für Verstoß gegen Geheimhaltungspflicht

In diesem Fall hatten die IT-Freelancer:innen also Glück und es gab keine weiteren finanziellen Forderungen seitens der Auftraggeber:innen. Grundsätzlich können Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten aber neben rechtlichen Konsequenzen auch saftige Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Zunächst müssen hier zwei grundsätzliche Begrifflichkeiten unterschieden werden:

Geheimhaltung als vertragliche Nebenpflicht

Generell besteht bei einem Projektvertrag für alle Vertragspartner:innen die Pflicht, keine Informationen weiterzugeben, die der anderen bei Bekanntwerden Schaden zufügen könnte. Dazu bedarf es keiner gesonderten Geheimhaltungsvereinbarung. Verletzen Sie als Freelancer:in diese vertragliche Nebenpflicht, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verstoß absichtlich oder unabsichtlich begangen wurde.

Die Konsequenzen einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht können wie folgt aussehen:

  • Schadenersatzforderung für den finanziellen Nachteil (= Vermögensschaden), der den Kundinnen beziehungsweise Kunden oder Auftraggeber:innen durch den Verstoß entsteht. Dieser Nachteil kann beispielsweise ein Wettbewerbsnachteil, Vertrauens- und Imageverlust oder Probleme bei laufenden Ausschreibungsverfahren sein.
  • Abmahnung mit Unterlassungserklärung: Die Verletzung der Geheimhaltungspflicht ist abmahnbar. Die entstehenden Anwaltskosten für das Erstellen der Abmahnung inklusive einer Unterlassungserklärung müssen Sie zudem auch tragen.
  • Kündigung des Projektvertrages: Wenn verärgerte Auftraggeber:innen den Projektvertrag nach einer Vertragsverletzung kündigen, müssen die Projektvermittler:innen zeitnah Ersatz finden. Die Aufwendungen (= Mehrkosten) können Unternehmen ebenfalls von den Freelancer:innen zurückfordern.

Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure-Agreement)

Hierbei handelt es sich um eine zusätzlich zum Projektvertrag geschlossene Vereinbarung zwischen zwei Vertragsparteien, in der das Stillschweigen über vertrauliche Daten vertraglich festgehalten wird. So kann in einer Geheimhaltungsvereinbarung beispielsweise festgelegt sein, dass die Freelancer:innen alle Informationen, zu denen sie während des Auftrags Zugang hatten, geheim halten – auch nach Beendigung des Auftrags. Damit eine derartige Vereinbarung kein „Zahnloser Tiger“ ist, wird für den Fall der Verletzung einer solchen Geheimhaltungsvereinbarung eine Vertragsstrafe vereinbart.

Welche Konsequenzen drohen bei Vertragsstrafen?

Generell kann eine Vertragsstrafe nur dann geltend gemacht werden, wenn ein:e Vertragspartner:in die vertraglich zugesagten Verpflichtungen nicht oder nicht in ausreichender Weise erfüllt. Oft ist in einem Projektvertrag auch bereits ein fester Geldbetrag (i.d.R. im vier bis fünfstelligen Bereich) festgelegt, der als Strafe bei Verletzung der Vertragsverpflichtungen gezahlt werden muss.

In Projektverträgen finden sich häufig Vertragsstrafen im Zusammenhang mit der Forderung nach:

  • Vertraulichkeit
  • Geheimhaltung
  • Datenschutz
  • Wettbewerbsverboten

Im Unterschied zu einer Schadenersatzforderung müssen die Gläubiger:innen oder Geschädigten bei einer Vertragsstrafe keinen konkreten Schaden nachweisen, sondern haben bereits Anspruch auf die Strafzahlung, wenn gegen die vertragliche Vereinbarung verstoßen wird. Vertragsstrafen sind in aller Regel nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Können Vertragsstrafen versichert werden?

Im Gegensatz zu vielen anderen Berufshaftpflichtversicherungen gewährt die IT-Haftpflicht über exali Versicherungsschutz für Vertragsstrafen aufgrund

  • der Verletzung von Geheimhaltungs-und Vertraulichkeitspflichten oder
  • Datenschutzvereinbarungen beziehungsweise -erklärungen.

Dieser Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn die Versicherten mit den Auftraggeber:innen für den Fall einer Schadenverursachung einen pauschalisierten Schadenersatz (also einen zuvor festgelegten Betrag, der bei Verletzung der getroffenen Vereinbarung gezahlt werden muss) vereinbart haben.

Zusatzschutz Projektverträge (ZPV)

Unserer Erfahrung nach werden gerade bei IT-Projekten häufig Vertragsstrafen in Projektverträgen im Zusammenhang mit Wettbewerbsverboten vereinbart. Deshalb gibt es bei exali den Zusatzschutz Projektverträge (ZPV), der zur IT-Haftpflicht gebucht werden kann. Dieser erweitert Ihren Versicherungsschutz u.a. für:

  • Vertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbote mit Auftraggeber:innen oder Projektvermittler:innen – auch wenn dafür Vertragsstrafen festgelegt sind
  • Außerordentliche Kündigung des Dienstvertrages: Honoraransprüche bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung sind mitversichert. So übernimmt der Versicherer im Falle einer außerordentlichen Kündigung die Honoraransprüche, die sie bei einer ordentlichen Kündigung gehabt hätten.
Daniela Reichert
Autorenprofil
Daniela Reichert
Ehem. Online-Redakteurin

Daniela ist seit 2008 in den Bereichen (Online-)Redaktion, Social Media und Online-Marketing tätig. Bei exali kümmerte sie sich insbesondere um folgende Themen: Risiken durch digitale Plattformen und Social Media, Cyber-Gefahren für Freelancer:innen und Absicherung von IT-Risiken.
Neben Ihrer Tätigkeit als Online-Redakteurin bei exali arbeitet sie als freiberufliche Redakteurin und kennt daher die Herausforderungen der Selbständigkeit aus eigener Erfahrung.

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Ehem. Online-Redakteurin

Daniela ist seit 2008 in den Bereichen (Online-)Redaktion, Social Media und Online-Marketing tätig. Bei exali kümmerte sie sich insbesondere um folgende Themen: Risiken durch digitale Plattformen und Social Media, Cyber-Gefahren für Freelancer:innen und Absicherung von IT-Risiken.
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