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Mit LinkedIn zu mehr Aufträgen: So nutzen Freelancer:innen und Selbständige das Business-Netzwerk
Tipps für das perfekte LinkedIn Profil

Mit LinkedIn zu mehr Aufträgen: So nutzen Freelancer:innen und Selbständige das Business-Netzwerk

Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
Montag, 24. Januar 2022
Montag, 24. Januar 2022
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LinkedIn steht längst nicht mehr nur bei Recruiterinnen und Recruitern sowie Angestellten auf Jobsuche hoch im Kurs. In den letzten Monaten hat die Plattform einige Schritte getan, um auch für Freelancer:innen interessant zu werden. Wir zeigen Ihnen neue Möglichkeiten, wie Sie sich Ihrer Zielgruppe als Freiberufler:in erfolgreich präsentieren können.

Marktplatz für Freelancer:innen

Die Insider-Berichte hielten sich schon lange hartnäckig, nun macht LinkedIn Ernst: Seit November 2021 bietet das Business-Netzwerk einen Marktplatz für Freiberufler:innen. Hier haben Sie als Dienstleister:in die Möglichkeit, Ihr Angebot aussagekräftig zu präsentieren. Wenn Sie diesen Service ebenfalls nutzen möchten, müssen Sie an Ihrem Profil (sofern bereits vorhanden) ein paar kleine Anpassungen vornehmen.

Auf Ihrem Profil finden Sie den Punkt “Offen für”. Wählen Sie dort den Unterpunkt “Serviceleistungen”. Dort geben Sie alle notwendigen Informationen zu Ihrer Dienstleistungen an. Werden Sie dabei ruhig individuell und haben Sie keine Angst zu kommunizieren, was Sie und Ihr Angebot besonders macht. Folgende Punkte können Sie zum Beispiel erwähnen:

  • Was genau bieten Sie an?
  • An welchen Projekten haben Sie bereits teilgenommen?
  • Über welche Erfahrungen verfügen Sie?

Haben Sie sämtliche Angaben vorgenommen, ist Ihre Service-Seite über den Marktplatz auffindbar. Potenzielle Kundinnen und Kunden können Sie nun über linkedin.com/services via Stichwortsuche finden. Unternehmen haben auf der Suche nach Freiberuflerinnen und Freiberuflern die Möglichkeit, ihre Auswahl über Location-Filter einzuschränken. Bewertungen ehemaliger Kundinnen und Kunden sollen es noch leichter machen, die/den passende:n Freelancer:in zu finden.

Der neue Marktplatz soll den ProFinder ersetzen, mit dem LinkedIn bereits ein ähnliches Angebot bereithielt. Da die Plattform mittlerweile über 700 Millionen User:innen hat, könnte sie mit dem neuen Angebot zur großen Konkurrenz für bestehende Angebote wie Fiverr oder Upwork werden.

Doch ob Sie das neue Tool direkt nutzen wollen oder noch zögern: Für Freelancer:innen war und bleibt es wichtig, sich bei LinkedIn zu etablieren und das Business-Netzwerk richtig zu nutzen. Wie das geht, haben wir nachfolgend zusammengefasst:

LinkedIn Netzwerk erweitern

LinkedIn ist mehr als eine Karriereplattform. Wenn Sie es richtig anstellen, können Sie dort Jobs suchen, Kontakte knüpfen, sich selbst und Ihr Portfolio bewerben und dafür sorgen, dass Sie von Auftraggeberinnen und Auftraggebern gefunden werden. Nicht umsonst ist LinkedIn das Top-Netzwerk für die Lead-Generierung. Das Wichtigste dabei: Sie müssen stetig Ihr Netzwerk bei LinkedIn erweitern. Denn LinkedIn beschränkt seine Suchmöglichkeiten nach neuen Kontakten auf die ersten drei Ebenen Ihres Netzwerks. Das heißt, auf Ihre unmittelbaren Kontakte (erste Ebene), auf die Kontakte Ihrer Kontakte (zweite Ebene) und deren Kontakte (dritte Ebene). Nur innerhalb dieses Netzwerkes können Sie neue Kontakte finden und selbst zum Beispiel von potenziellen Auftraggeberinnen und Auftraggebern gefunden werden.

Das heißt, wer über LinkedIn an Aufträge kommen will, muss vor allem eines tun: Sein Netzwerk aufbauen, pflegen und erweitern. Über jeden neuen Kontakt bekommen Sie nämlich dessen Kontakte hinzu. Besonders „lukrativ“ sind deshalb Kontakte, die selbst ein großes Netzwerk haben.

Neben ehemaligen und aktuellen Arbeitskolleginnen und -kollegen, Auftraggeberinnen und Auftraggebern, Freundinnen, Freunden und Bekannten gibt es zwei Möglichkeiten, das eigene Netzwerk schnell zu erweitern: Personalvermittler:innen und LinkedIn-Gruppen. Denn Personalvermittler:innen haben sehr viele Kontakte auf LinkedIn und wenn Sie Gruppen beitreten, sind automatisch alle Mitglieder der Gruppe in Ihrer Kontaktliste. Bei LinkedIn können Sie bis zu 100 Gruppen beitreten: Also viel Potenzial für neue Kontakte.

LinkedIn SEO: LinkedIn richtig nutzen

Da LinkedIn wie eine Suchmaschine funktioniert, ist es wichtig, dass Sie in Ihrem Profil auf SEO achten. Denn um an neue Aufträge, Kundinnen und Kunden zu kommen, müssen Sie bei LinkedIn gut ranken.

LinkedIn Profil richtig ausfüllen

Am wichtigsten ist es, dass Sie Ihr Profil vollständig ausfüllen und vor allem Ihre vergangenen und aktuellen Projekte genau beschreiben. Für Freelancer:innen und Selbständige besonders interessant: Sie können Ihrem Profil einen Slogan hinzufügen, der Sie und Ihre Tätigkeit beschreibt. Außerdem können Sie bis zu 20 Spezialgebiete angeben. LinkedIn zeigt Ihnen im Detail an, was Sie noch ausfüllen müssen, bis Ihr Profil vollständig ist. Umso mehr Sie ausfüllen, umso höher werden Sie von LinkedIn bewertet und umso besser werden Sie beispielsweise von Auftraggeberinnen und Auftraggebern gefunden. Welche Stufe Sie bisher erreicht haben, sehen Sie in einem Kasten unterhalb Ihres Profilbildes mit dem Titel „Aussagekraft des Profils:“

 

Haben Sie beispielsweise die Stufe „Mittlere Kenntnisse“ erreicht, haben Sie eine achtmal höhere Chance, von Personalentscheiderinnen und -entscheidern sowie Recruiterinnen und Recruitern gefunden zu werden und werden zehnmal wahrscheinlicher kontaktiert. Die höchste Stufe „Superstar“ beschert Ihnen sogar eine 27-mal höhere Chance gefunden zu werden.

Keyword-Recherche für das LinkedIn Profil

Verwenden Sie in Ihrem Profil (Slogan, Beschreibung, Kenntnisse und Fähigkeiten) die Keywords, die für Ihren Beruf, Ihre Tätigkeit und Ihre Branche am wichtigsten sind. Nur dann werden Sie auch gefunden, wenn potenzielle Auftraggeber:innen nach diesen Stichworten suchen. Auch hier gilt: Beschreiben Sie sich und Ihr Portfolio dabei so exakt wie möglich und verwenden Sie nicht nur allgemeine Begriffe wie „Selbständige:r“, „Freelancer:in“ oder „Freiberufler:in.“ Die wichtigsten Keywords für Ihre Branche können Sie sich auch von anderen LinkedIn-Userinnen und -User abschauen, die ähnlichen Tätigkeiten nachgehen wie Sie.

LinkedIn aktiv nutzen

Da das Netzwerk auf LinkedIn besonders wichtig ist, bringt es wenig, einmal das Profil auszufüllen und dann nichts mehr zu machen. Denn je aktiver Sie bei LinkedIn sind, umso höher ranken Sie in der Suche. Deshalb vernetzen Sie sich, suchen Sie zielgerichtet nach neuen Kontakten, liken und teilen Sie Posts von anderen und diskutieren Sie in Gruppen mit. Wenn Sie eigenen Content haben (zum Beispiel einen Fachartikel) können Sie diesen bei LinkedIn teilen und sich so einen Expertenstatus erarbeiten. Auch YouTube Videos können Sie bei LinkedIn posten. Besonders praktisch: Wenn Sie den Link zu einem Video teilen, wird dieses automatisch im Newsfeed abgespielt und Sie müssen es nicht extra hochladen.

Tipp:

Sie können auch direkt bei LinkedIn einen Artikel schreiben und veröffentlichen. Klicken Sie dazu einfach auf diesen Button ganz oben auf Ihrer LinkedIn-Startseite:

 

Hinweis zu den Kosten von LinkedIn:

Die genannten Tipps können Sie mit einem kostenlosen Standardprofil umsetzen. Darüber hinaus gibt es bei LinkedIn auch verschiedene Premium-Angebote. Mit dem Business-Account können Sie beispielsweise gezielter Personen finden und kontaktieren oder Ihr Unternehmen bewerben. Mit der Funktion „Vertrieb“ können Sie Leads und Accounts in Ihrem Zielmarkt finden, Entscheidungsträger:innen identifizieren und Lead-Listen erstellen.

LinkedIn: Risiken im Blick behalten

Egal ob auf LinkedIn, XING oder anderen Karriere-Plattformen: Neben den Chancen, die sie bieten, gibt es auch einige Risiken. Einige Fälle hatten wir bei exali.de selbst auf dem Tisch. Beispielsweise den einer selbständigen Beraterin, die mit einem Slogan auf ihrem XING-Profil warb. Sie wusste jedoch nicht, dass sich ein Unternehmen diesen Slogan bereits als Wortmarke schützen ließ. Das Unternehmen schickte ihr eine Abmahnung mit einem Streitwert von 100.000 Euro. Glücklicherweise war sie über exali.de versichert und der Versicherer übernahm die Schadenersatzzahlung.

Auch unerwünschte Werbung kann für Freelancer:innen auf Karriereplattformen teuer werden. So erging es einem unserer Kunden, einem freiberuflichen Filmemacher. Dieser schrieb auf XING ein Unternehmen an und machte es darauf aufmerksam, dass dieses noch keinen Imagefilm auf seiner Webseite habe und er es gerne kostenlos und unverbindlich dazu beraten könnte. Das Unternehmen reagierte jedoch nicht wie gewünscht mit einem neuen Auftrag für den Freelancer, sondern mit einer Abmahnung. Auch in diesem Fall sprang der Versicherer ein und konnte die ursprüngliche Forderung sogar nach unten verhandeln.

Gerade für Freelancer:innen ist es wichtig, ihre Projekte auf Karrierenetzwerken zu veröffentlichen und potenziellen Kundinnen und Kunden so ihre Arbeit zu präsentieren. Jedoch hatten zwei IT-Freelancer dies etwas zu freizügig getan: Sie hatten für ein Unternehmen der Wehrtechnik gearbeitet und Projekte rund um Verschlüsselungs- und Kommunikationstechnologien umgesetzt. Zu diesen Projekten veröffentlichten sie detaillierte Bezeichnungen und Tätigkeitsbeschreibungen auf XING und lieferten damit der Konkurrenz höchst brisante Interna. Der ehemalige Auftraggeber war verständlicherweise nicht begeistert und drohte mit hohen Schadenersatzforderungen. Glücklicherweise verzichtete er letztendlich aber darauf, nachdem die IT-Freelancer die Informationen sofort löschten und Unterlassungserklärungen unterschrieben. Damit hatten die beiden großes Glück, denn erfahrungsgemäß gehen solche Fälle nicht so glimpflich aus.

Impressum bei LinkedIn und XING: Achtung Abmahngefahr

Es gab bereits einige Fälle, in denen Unternehmer:innen abgemahnt wurden, weil sie bei XING kein Impressum hinterlegt haben. Nach Auffassung des Landgerichts München (Urteil vom 03.06.2014, Az: 33 O 4149/14) gelten geschäftliche XING-Profile als Telemedien und müssen daher ein Impressum enthalten. Bei XING gibt es die Möglichkeit, am Ende Ihres Profils unter dem Button „Rechtliche Hinweise von“ einen Link zu Ihrem Impressum einzufügen.

Impressum bei LinkedIn einfügen

Bei LinkedIn gibt es kein Impressumsfeld. Um nicht abgemahnt zu werden, sollten Sie Ihr Impressum in Ihre Profilbeschreibung im Bereich „Über uns/Über mich“ aufnehmen und dort entweder den Link zum Impressum auf Ihrer Website hinterlegen oder das Impressum komplett dort einfügen:

 

Da ein Link, den Sie dort einfügen, nicht klickbar ist und die Gerichte noch nicht entschieden haben, ob dies ausreicht, können Sie – um ganz auf der sicheren Seite zu sein – den Link zum Impressum zusätzlich im Bereich „Webseite“ einfügen.

Weitere Infos zu Impressum und Datenschutzerklärung auf LinkedIn gibt es in diesem Artikel von easyRechtssicher.

LinkedIn, XING oder andere Plattform: Berufshaftpflicht schützt bei Abmahnungen

Egal in welchen Sozialen Medien oder auf welchen Karriereplattformen Sie als Freelancer:in oder Selbständige:r unterwegs sind: Immer gibt es auch das Risiko, dass Sie versehentlich eine Rechtsverletzung begehen und abgemahnt werden. Leider gibt es immer noch sogenannte Abmahnanwältinnen und -anwälte, die nach Verstößen suchen und jede Kleinigkeit abmahnen. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung über exali.de sind Sie auf der sicheren Seite. Im Fall einer Abmahnung prüft der Versicherer zuerst auf eigene Kosten, ob sie berechtigt ist und übernimmt berechtigte Schadenersatzzahlungen.

Unsere Versicherungen können Sie alle bequem in wenigen Minuten online abschließen. Sollten Sie doch Fragen haben, erreichen Sie unsere Versicherungsexperten persönlich, ganz ohne Callcenter oder Warteschleife.

Vivien Gebhardt
Autorenprofil
Vivien Gebhardt
Online-Redakteurin

Wer bin ich?
Nach ersten Schritten in der Verlagswelt kam ich über einen Zwischenstopp im eCommerce zu exali.
Was mag ich?
Tauchen, Bücher, Serien/Filme, gutes Essen
Was mag ich nicht?
Paprika, Stau und Schreibblockaden

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3 Kommentare
Kommentar
708
Carsten Feller kommentierte am Donnerstag, 24. Oktober 2019 Antworten
Moin zusammen, war es nicht mal weit verbreitete Meinung, es sei im B2B Bereich legal, einen potentiellen Neukunden "kalt" anzuschreiben, wenn die/ das angebotene Dienstleistung/ Produkt usw. zu beiderseitigem Vorteile wäre? Gerade auf Plattformen wie Xing oder LinkedIn, die ja gerade für diesen Zweck da sind. Der Klassiker: Webdesigner/ Agentur schreibt Firmen mit total veralteten Firmenwebsites an, stellt die Vorzüge (mehr Besucher, bessere Auffindbarkeit, als Folge davon mehr Leads/ Conversions usw.) einer neu gestalteten Webpräsenz heraus und unterbreitet ein Angebot oder fragt ein Interesse daran ab. Wird jedenfalls millionenfach so da draußen umgesetzt ohne abgemahnt zu werden. Zitat: "Das Unternehmen reagierte jedoch nicht wie gewünscht mit einem neuen Auftrag für den Freelancer, sondern mit einer Abmahnung." Mich nervt es, wenn mir irgendjemand über Xing Immobilienangebote unterbreitet, ich trete dort schließlich als SEO Agentur auf. Eine Kooperation zum Thema Linkbuilding oder einer anderen Disziplin des Online Marketings wäre dann schon wieder Tätigkeitsfeld bezogen. Wenn jemand halt ein gutes und seriöses Angebot hat, bin ich als Geschäftsmann doch quasi "verpflichtet", es mir zu mindestens anzuschauen, wenn ich damit meinen Umsatz/ Gewinn/ Portfolio/ Kundenzufriedenheit usw. verbessern könnte. Das ist der Sinn einer Geschäftstätigkeit. Der Löschknopf ist dann auch immer nur einen Klick entfernt. Was war an diesem Fall anders? Oder täusche ich mich mit der o. g. Annahme? Viele Grüße Carsten Feller
Kommentar
710
Jan Mörgenthaler kommentierte am Freitag, 25. Oktober 2019 Antworten
Hallo Carsten, vielen Dank für deinen Kommentar. Gerne schätzen wir die Haftungssituation in unserer Funktion als Versicherungsmakler ein. Eine rein juristische Betrachtung können wir dir jedoch nicht bieten. Wie du bereits richtig erkannt hast sind die gesetzlichen Vorgaben zur Verbreitung von Werbung im B2B-Bereich etwas großzügiger ausgelegt als im B2C-Bereich. Die sogenannte Kaltakquise ist im B2B-Bereich in der Regel erlaubt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der vermeintliche Kunde ein echtes Interesse an dem beworbenen Produkt oder der beworbenen Dienstleistung hat. Ein Stoffhersteller darf zum Beispiel eine Modefirma anschreiben, aber kein Bauunternehmen. Die Kontaktaufnahme beschränkt sich dabei aber auf Briefe und Telefonanrufe. Wer dagegen Werbung mittels elektronischer Post verschickt (zum Beispiel E-Mail oder Nachrichten in Sozialen Medien), der verstößt gegen § 7 UWG. Dort ist ganz klar geregelt, dass Werbung mittels elektronischer Post ohne vorherige Zustimmung des Empfängers eine unzumutbare Belästigung darstellt. Eine Abmahnung wie in dem Artikel berichtet kann daher zulässig sein. Es mag vielleicht gängige Praxis sein, auf Plattformen wie XING oder LinkedIn ein Unternehmen zu kontaktieren, um diesem Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, aber nur weil nicht jedes kontaktierte Unternehmen gleich mit einer Abmahnung droht, heißt das nicht, dass dieses Vorgehen rechtlich zulässig ist. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du bevor du über Geschäftliches schreibst immer zuerst die Erlaubnis des Empfängers oder zumindest eine Kontaktbestätigung einholen. Werbung ohne vorherige Erlaubnis kann sonst, wie in dem Fall in unserem Artikel, schnell zu einer Abmahnung führen. Viele Grüße aus der exali.de Onlineredaktion
Kommentar
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Oilver Gantenbein kommentierte am Donnerstag, 15. Juli 2021 Antworten
Um als Freelancer an Aufträge zu kommen, benutze ich (Webdesigner und Grafiker) oft sogenannte Freelancer-Börsen. Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass man hierbei unbedingt anfangs ein paar Plattformen testen sollte, bis man sich definitiv für eine oder zwei entscheidet. Teilweise sind auch Kooperationen mit solchen Websites möglich.
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