0821 / 80 99 46 - 0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
0821 / 80 99 46 - 0
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
"Unvorhersehbares mitdenken -
für besten Schutz im Business"
Ralph Günther
exali Gründer & CEO
Ihr Business bestens versichert
Ralph Günther, exali Gründer & CEO

Ralph Günther
exali Gründer & CEO
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    sonstige Dienstleister

    Haftpflicht für Dienstleister

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht
    Cyber-Versicherung

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Blog
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
Home / News&Stories /
Mit LinkedIn zu mehr Aufträgen: So nutzen Freelancer und Selbständige das Business-Netzwerk richtig
Mit LinkedIn zu mehr Aufträgen: So nutzen Sie das Business-Netzwerk richtig
Tipps für das perfekte LinkedIn Profil
Tipps für das perfekte LinkedIn Profil

Mit LinkedIn zu mehr Aufträgen: So nutzen Freelancer und Selbständige das Business-Netzwerk richtig
Mit LinkedIn zu mehr Aufträgen: So nutzen Sie das Business-Netzwerk richtig

Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Montag, 1. März 2021
Montag, 1. März 2021
<- Zurück zur Übersicht

LinkedIn ist auf Erfolgskurs und wird als Business-Netzwerk immer wichtiger: Rund 16 Millionen deutschsprachige Mitglieder nutzen es weltweit. Insgesamt sind es mehr als 700 Millionen Nutzer:innen aus rund 200 Ländern. Doch hierzulande wird die Karriereplattform immer noch unterschätzt und von vielen gar nicht oder falsch genutzt. Wir verraten Ihnen, wie Sie als Freelancer oder Selbständige:r LinkedIn optimal nutzen und an neue Aufträge kommen.

Update: LinkedIn plant Marketplace für Freelancer

Laut Insider-Berichten arbeitet LinkedIn gerade an einem Marktplatz für Freelancer. Darüber könnten Unternehmen Freelancer finden und sie sogar über ein digitales Wallet bezahlen. Freelancer sollen dort Anzeigen schalten können, es soll Preisvergleiche und Erfahrungsberichte geben. Der Marktplatz soll den ProFinder ersetzen, mit dem LinkedIn bereits ein ähnliches Angebot bietet.

Da LinkedIn mittlerweile über 700 Millionen User hat, könnte die Plattform mit dem neuen Angebot zur großen Konkurrenz für bestehende Angebote wie Fiverr oder Upwork werden. Vor allem, wenn die Bezahlfunktion direkt über LinkedIn funktioniert.

Alle, die sich jetzt schon auf diese neue Möglichkeit freuen, brauchen noch etwas Geduld: Laut den Insider-Berichten soll der Marketplace erst im September starten. Bis dahin ist es für Freelancer aber umso wichtiger, sich bei LinkedIn zu etablieren und das Business-Netzwerk richtig zu nutzen. Wie das geht, haben wir nachfolgend zusammengefasst:

LinkedIn Netzwerk erweitern

LinkedIn ist mehr als eine Karriereplattform. Wenn Sie es richtig anstellen, können Sie dort Jobs suchen, Kontakte knüpfen, sich selbst und Ihr Portfolio bewerben und dafür sorgen, dass Sie von Auftraggebern gefunden werden. Nicht umsonst ist LinkedIn das Top-Netzwerk für die Lead-Generierung. Das Wichtigste dabei: Sie müssen stetig Ihr Netzwerk bei LinkedIn erweitern. Denn LinkedIn beschränkt seine Suchmöglichkeiten nach neuen Kontakten auf die ersten drei Ebenen Ihres Netzwerks. Das heißt, auf Ihre unmittelbaren Kontakte (erste Ebene), auf die Kontakte Ihrer Kontakte (zweite Ebene) und deren Kontakte (dritte Ebene). Nur innerhalb dieses Netzwerkes können Sie neue Kontakte finden und selbst zum Beispiel von potenziellen Auftraggebern gefunden werden.

Das heißt, wer über LinkedIn an Aufträge kommen will, muss vor allem eines tun: Sein Netzwerk aufbauen, pflegen und erweitern. Über jeden neuen Kontakt bekommen Sie nämlich dessen Kontakte hinzu. Besonders „lukrativ“ sind deshalb Kontakte, die selbst ein großes Netzwerk haben.

Neben ehemaligen und aktuellen Arbeitskollegen, Auftraggebern, Freunden und Bekannten gibt es zwei Möglichkeiten, das eigene Netzwerk schnell zu erweitern: Personalvermittler und LinkedIn-Gruppen. Denn Personalvermittler haben sehr viele Kontakte auf LinkedIn und wenn Sie Gruppen beitreten, sind automatisch alle Mitglieder der Gruppe in Ihrer Kontaktliste. Bei LinkedIn können Sie bis zu 100 Gruppen beitreten: Also viel Potenzial für neue Kontakte.

LinkedIn SEO: LinkedIn richtig nutzen

Da LinkedIn wie eine Suchmaschine funktioniert, ist es wichtig, dass Sie in Ihrem Profil auf SEO achten. Denn um an neue Aufträge und Kunden zu kommen, müssen Sie bei LinkedIn gut ranken.

LinkedIn Profil richtig ausfüllen

Am wichtigsten ist es, dass Sie Ihr Profil vollständig ausfüllen und vor allem Ihre vergangenen und aktuellen Projekte genau beschreiben. Für Freelancer und Selbständige besonders interessant: Sie können Ihrem Profil einen Slogan hinzufügen, der Sie und Ihre Tätigkeit beschreibt. Außerdem können Sie bis zu 20 Spezialgebiete angeben. LinkedIn zeigt Ihnen im Detail an, was Sie noch ausfüllen müssen, bis Ihr Profil vollständig ist. Umso mehr Sie ausfüllen, umso höher werden Sie von LinkedIn bewertet und umso besser werden Sie beispielsweise von Auftraggebern gefunden. Welche Stufe Sie bisher erreicht haben, sehen Sie in einem Kasten unterhalb Ihres Profilbildes mit dem Titel „Aussagekraft des Profils:“

 

Haben Sie beispielsweise die Stufe „Mittlere Kenntnisse“ erreicht, haben Sie eine achtmal höhere Chance, von Personalentscheidern und Recruitern gefunden zu werden und werden zehnmal wahrscheinlicher kontaktiert. Die höchste Stufe „Superstar“ beschert Ihnen sogar eine 27-mal höhere Chance gefunden zu werden.

Keyword-Recherche für das LinkedIn Profil

Verwenden Sie in Ihrem Profil (Slogan, Beschreibung, Kenntnisse und Fähigkeiten) die Keywords, die für Ihren Beruf, Ihre Tätigkeit und Ihre Branche am wichtigsten sind. Nur dann werden Sie auch gefunden, wenn potenzielle Auftraggeber nach diesen Stichworten suchen. Auch hier gilt: Beschreiben Sie sich und Ihr Portfolio dabei so exakt wie möglich und verwenden Sie nicht nur allgemeine Begriffe wie „Selbständiger“, „Freelancer“ oder „Freiberufler.“ Die wichtigsten Keywords für Ihre Branche können Sie sich auch von anderen LinkedIn-Usern abschauen, die ähnlichen Tätigkeiten nachgehen wie Sie.

LinkedIn aktiv nutzen

Da das Netzwerk auf LinkedIn besonders wichtig ist, bringt es wenig, einmal das Profil auszufüllen und dann nichts mehr zu machen. Denn je aktiver Sie bei LinkedIn sind, umso höher ranken Sie in der Suche. Deshalb vernetzen Sie sich, suchen Sie zielgerichtet nach neuen Kontakten, liken und teilen Sie Posts von anderen und diskutieren Sie in Gruppen mit. Wenn Sie eigenen Content haben (zum Beispiel einen Fachartikel) können Sie diesen bei LinkedIn teilen und sich so einen Expertenstatus erarbeiten. Auch YouTube Videos können Sie bei LinkedIn posten. Besonders praktisch: Wenn Sie den Link zu einem Video teilen, wird dieses automatisch im Newsfeed abgespielt und Sie müssen es nicht extra hochladen.

Tipp:

Sie können auch direkt bei LinkedIn einen Artikel schreiben und veröffentlichen. Klicken Sie dazu einfach auf diesen Button ganz oben auf Ihrer LinkedIn-Startseite:

 

Hinweis zu den Kosten von LinkedIn:

Die genannten Tipps können Sie mit einem kostenlosen Standardprofil umsetzen. Darüber hinaus gibt es bei LinkedIn auch verschiedene Premium-Angebote. Mit dem Business-Account können Sie beispielsweise gezielter Personen finden und kontaktieren oder Ihr Unternehmen bewerben. Mit der Funktion „Vertrieb“ können Sie Leads und Accounts in Ihrem Zielmarkt finden, Entscheidungsträger identifizieren und Lead-Listen erstellen. Mehr Infos zu den Premium-Mitgliedschaften von LinkedIn gibt es hier.

LinkedIn: Risiken im Blick behalten

Egal ob auf LinkedIn, XING oder anderen Karriere-Plattformen: Neben den Chancen, die sie bieten, gibt es auch einige Risiken. Einige Fälle hatten wir bei exali.de selbst auf dem Tisch. Beispielsweise den einer selbständigen Beraterin, die mit einem Slogan auf ihrem XING-Profil warb. Sie wusste jedoch nicht, dass sich ein Unternehmen diesen Slogan bereits als Wortmarke schützen ließ. Das Unternehmen schickte ihr eine Abmahnung mit einem Streitwert von 100.000 Euro. Glücklicherweise war sie über exali.de versichert und der Versicherer übernahm die Schadenersatzzahlung.

Auch unerwünschte Werbung kann für Freelancer auf Karriereplattformen teuer werden. So erging es einem unserer Kunden, einem freiberuflichen Filmemacher. Dieser schrieb auf XING ein Unternehmen an und machte es darauf aufmerksam, dass dieses noch keinen Imagefilm auf seiner Webseite habe und er es gerne kostenlos und unverbindlich dazu beraten könnte. Das Unternehmen reagierte jedoch nicht wie gewünscht mit einem neuen Auftrag für den Freelancer, sondern mit einer Abmahnung. Auch in diesem Fall sprang der Versicherer ein und konnte die ursprüngliche Forderung sogar nach unten verhandeln.

Gerade für Freelancer ist es wichtig, ihre Projekte auf Karrierenetzwerken zu veröffentlichen und potenziellen Kunden so ihre Arbeit zu präsentieren. Jedoch hatten zwei IT-Freelancer dies etwas zu freizügig getan: Sie hatten für ein Unternehmen der Wehrtechnik gearbeitet und Projekte rund um Verschlüsselungs- und Kommunikationstechnologien umgesetzt. Zu diesen Projekten veröffentlichten sie detaillierte Bezeichnungen und Tätigkeitsbeschreibungen auf XING und lieferten damit der Konkurrenz höchst brisante Interna. Der ehemalige Auftraggeber war verständlicherweise nicht begeistert und drohte mit hohen Schadenersatzforderungen. Glücklicherweise verzichtete er letztendlich aber darauf, nachdem die IT-Freelancer die Informationen sofort löschten und Unterlassungserklärungen unterschrieben. Damit hatten die beiden großes Glück, denn erfahrungsgemäß gehen solche Fälle nicht so glimpflich aus.

Impressum bei LinkedIn und XING: Achtung Abmahngefahr

Es gab bereits einige Fälle, in denen Unternehmer abgemahnt wurden, weil sie bei XING kein Impressum hinterlegt haben. Nach Auffassung des Landgerichts München (Urteil vom 03.06.2014, Az: 33 O 4149/14) gelten geschäftliche XING-Profile als Telemedien und müssen daher ein Impressum enthalten. Bei XING gibt es die Möglichkeit, am Ende Ihres Profils unter dem Button „Rechtliche Hinweise von“ einen Link zu Ihrem Impressum einzufügen.

Impressum bei LinkedIn einfügen

Bei LinkedIn gibt es kein Impressumsfeld. Um nicht abgemahnt zu werden, sollten Sie Ihr Impressum in Ihre Profilbeschreibung im Bereich „Über uns/Über mich“ aufnehmen und dort entweder den Link zum Impressum auf Ihrer Website hinterlegen oder das Impressum komplett dort einfügen:

 

Da ein Link, den Sie dort einfügen, nicht klickbar ist und die Gerichte noch nicht entschieden haben, ob dies ausreicht, können Sie – um ganz auf der sicheren Seite zu sein – den Link zum Impressum zusätzlich im Bereich „Webseite“ einfügen.

Weitere Infos zu Impressum und Datenschutzerklärung auf LinkedIn gibt es in diesem Artikel von easyRechtssicher.

LinkedIn, XING oder andere Plattform: Berufshaftpflicht schützt bei Abmahnungen

Berufshaftfpflicht

Egal in welchen Sozialen Medien oder auf welchen Karriereplattformen Sie als Freelancer oder Selbständiger unterwegs sind: Immer gibt es auch das Risiko, dass Sie versehentlich eine Rechtsverletzung begehen und abgemahnt werden. Leider gibt es immer noch sogenannte Abmahnanwälte, die nach Verstößen suchen und jede Kleinigkeit abmahnen. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung über exali.de sind Sie auf der sicheren Seite. Im Fall einer Abmahnung prüft der Versicherer zuerst auf eigene Kosten, ob sie berechtigt ist und übernimmt berechtigte Schadenersatzzahlungen.

Unsere Versicherungen können Sie alle bequem in wenigen Minuten online abschließen. Sollten Sie doch Fragen haben, erreichen Sie unsere Versicherungsexperten persönlich, ganz ohne Callcenter oder Warteschleife.

 

Jetzt Tätigkeit eintragen und in wenigen Schritten Ihre individuelle Berufshaftpflicht berechnen:

 
Zur Berufshaftpflicht
 
Ines Rietzler
Autorenprofil
Ines Rietzler
Chefredakteurin Online-Redaktion

Wer bin ich?
Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
Was mag ich?
Sommer, Reisen, gutes Essen und Fußball.
Was mag ich nicht?
Bahn fahren, Rosenkohl und Schleimer.

Autorenprofil
Ines Rietzler
Ines Rietzler

Chefredakteurin Online-Redaktion

Wer bin ich?
Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
Was mag ich?
Sommer, Reisen, gutes Essen und Fußball.
Was mag ich nicht?
Bahn fahren, Rosenkohl und Schleimer.

vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
Angst vor Scheinselbständigkeit: Projekte wandern ins Ausland, Selbständige verlieren Aufträge
Angst vor Scheinselbständigkeit: Projekte wandern ins Ausland, Selbständige verlieren Aufträge
Haftungsrisiko „fremder Content“: Die sieben häufigsten Fragen zur Haftung von Portalbetreibern
Haftungsrisiko „fremder Content“: Die sieben häufigsten Fragen zur Haftung von Portalbetreibern
BGH: Unterlassungserklärung kann wegen Abmahnmissbrauch gekündigt werden
BGH: Unterlassungserklärung kann wegen Abmahnmissbrauch gekündigt werden
Google Penalty erhalten: So handeln Seitenbetreiber richtig
Google Penalty erhalten: So handeln Seitenbetreiber richtig
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
Angst vor Scheinselbständigkeit: Projekte wandern ins Ausland, Selbständige verlieren Aufträge
Angst vor Scheinselbständigkeit: Projekte wandern ins Ausland, Selbständige verlieren Aufträge
Haftungsrisiko „fremder Content“: Die sieben häufigsten Fragen zur Haftung von Portalbetreibern
Haftungsrisiko „fremder Content“: Die sieben häufigsten Fragen zur Haftung von Portalbetreibern
BGH: Unterlassungserklärung kann wegen Abmahnmissbrauch gekündigt werden
BGH: Unterlassungserklärung kann wegen Abmahnmissbrauch gekündigt werden
Google Penalty erhalten: So handeln Seitenbetreiber richtig
Google Penalty erhalten: So handeln Seitenbetreiber richtig
2 Kommentare
Kommentar
708
Carsten Feller kommentierte am Donnerstag, 24. Oktober 2019 Antworten
Moin zusammen, war es nicht mal weit verbreitete Meinung, es sei im B2B Bereich legal, einen potentiellen Neukunden "kalt" anzuschreiben, wenn die/ das angebotene Dienstleistung/ Produkt usw. zu beiderseitigem Vorteile wäre? Gerade auf Plattformen wie Xing oder LinkedIn, die ja gerade für diesen Zweck da sind. Der Klassiker: Webdesigner/ Agentur schreibt Firmen mit total veralteten Firmenwebsites an, stellt die Vorzüge (mehr Besucher, bessere Auffindbarkeit, als Folge davon mehr Leads/ Conversions usw.) einer neu gestalteten Webpräsenz heraus und unterbreitet ein Angebot oder fragt ein Interesse daran ab. Wird jedenfalls millionenfach so da draußen umgesetzt ohne abgemahnt zu werden. Zitat: "Das Unternehmen reagierte jedoch nicht wie gewünscht mit einem neuen Auftrag für den Freelancer, sondern mit einer Abmahnung." Mich nervt es, wenn mir irgendjemand über Xing Immobilienangebote unterbreitet, ich trete dort schließlich als SEO Agentur auf. Eine Kooperation zum Thema Linkbuilding oder einer anderen Disziplin des Online Marketings wäre dann schon wieder Tätigkeitsfeld bezogen. Wenn jemand halt ein gutes und seriöses Angebot hat, bin ich als Geschäftsmann doch quasi "verpflichtet", es mir zu mindestens anzuschauen, wenn ich damit meinen Umsatz/ Gewinn/ Portfolio/ Kundenzufriedenheit usw. verbessern könnte. Das ist der Sinn einer Geschäftstätigkeit. Der Löschknopf ist dann auch immer nur einen Klick entfernt. Was war an diesem Fall anders? Oder täusche ich mich mit der o. g. Annahme? Viele Grüße Carsten Feller
Kommentar
710
Jan Mörgenthaler kommentierte am Freitag, 25. Oktober 2019 Antworten
Hallo Carsten, vielen Dank für deinen Kommentar. Gerne schätzen wir die Haftungssituation in unserer Funktion als Versicherungsmakler ein. Eine rein juristische Betrachtung können wir dir jedoch nicht bieten. Wie du bereits richtig erkannt hast sind die gesetzlichen Vorgaben zur Verbreitung von Werbung im B2B-Bereich etwas großzügiger ausgelegt als im B2C-Bereich. Die sogenannte Kaltakquise ist im B2B-Bereich in der Regel erlaubt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der vermeintliche Kunde ein echtes Interesse an dem beworbenen Produkt oder der beworbenen Dienstleistung hat. Ein Stoffhersteller darf zum Beispiel eine Modefirma anschreiben, aber kein Bauunternehmen. Die Kontaktaufnahme beschränkt sich dabei aber auf Briefe und Telefonanrufe. Wer dagegen Werbung mittels elektronischer Post verschickt (zum Beispiel E-Mail oder Nachrichten in Sozialen Medien), der verstößt gegen § 7 UWG. Dort ist ganz klar geregelt, dass Werbung mittels elektronischer Post ohne vorherige Zustimmung des Empfängers eine unzumutbare Belästigung darstellt. Eine Abmahnung wie in dem Artikel berichtet kann daher zulässig sein. Es mag vielleicht gängige Praxis sein, auf Plattformen wie XING oder LinkedIn ein Unternehmen zu kontaktieren, um diesem Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, aber nur weil nicht jedes kontaktierte Unternehmen gleich mit einer Abmahnung droht, heißt das nicht, dass dieses Vorgehen rechtlich zulässig ist. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du bevor du über Geschäftliches schreibst immer zuerst die Erlaubnis des Empfängers oder zumindest eine Kontaktbestätigung einholen. Werbung ohne vorherige Erlaubnis kann sonst, wie in dem Fall in unserem Artikel, schnell zu einer Abmahnung führen. Viele Grüße aus der exali.de Onlineredaktion
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • GULP
  • freelancermap
  • BITMi
  • k2 Partnering Solutions
  • sevDesk

Über uns

  • Über exali.de
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Cookie-Einstellungen

Um die Funktion unseres Online-Tarifrechners auf exali.de zu gewährleisten, ist der Einsatz von Cookies notwendig. Zusätzliche Cookies, die für statistische Zwecke oder personalisierte Inhalte genutzt werden, kommen nur dann zum Einsatz, wenn Sie diesen zustimmen. Um Ihre Cookie-Einstellungen anzupassen, klicken Sie auf die entsprechenden Checkboxen und anschließend auf „Auswahl bestätigen“. Alternativ können Sie mit dem Klick auf „Alles auswählen“ allen Cookies zustimmen. Ihre Cookie-Einstellungen können Sie jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum
 
Details anzeigen Details ausblenden
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite notwendig. Hierzu zählen beispielsweise die Funktion des Online-Tarifrechners und sicherheitsrelevante Funktionen.

Statistik

Für unsere User möchten wir Angebote und Inhalte auf unseren Webseiten stets verbessern. Hierfür erfassen wir mit Google Analytics anonymisierte Daten für Analysen und Statistiken und werten diese aus. Mit diesen Cookies können wir beispielsweise erfassen, welche Infotexte besonders häufig angeklickt werden und entsprechend unsere Informationen optimieren.

Personalisierung

Mit diesen Cookies können wir den Service für unsere User verbessern und Ihnen individualisierte Inhalte, passend zu Ihren Interessen, anzeigen. Mit dem LinkedIn Insight-Tag, Google Ads und dem Facebook Pixel können wir Ihnen auch plattformübergreifend passende Inhalte ausspielen.
Auswahl bestätigen
alles auswählen und bestätigen
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Ihr Geschäftssitz befindet sich in
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.