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Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Rechtliches und Finanzierung
Gründen aus der Arbeitslosigkeit - Voraussetzungen und Tipps

Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Rechtliches und Finanzierung

Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
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Donnerstag, 30. Januar 2025
Donnerstag, 30. Januar 2025
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Selbständig arbeiten und finanziell unabhängig sein – das können Sie auch erreichen, wenn Sie aktuell arbeitslos sind. Die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit verläuft allerdings etwas anders als der klassische Start eines Gewerbes. Im Artikel klären wir, wie Sie auch abseits der klassischen Erwerbstätigkeit ein Business starten können und wie Sie Zuschüsse erhalten.

Artikelübersicht:

Existenzgründung ohne Job – ein Business-Start mit Hindernissen?

Gründungszuschuss: So erhalten Sie Unterstützung

Diese Unterlagen müssen Sie einreichen

Gründungszuschuss: Der Ablauf

Wie wirkt sich der Gründungszuschuss auf Ihren ALG 1-Anspruch aus?

Gründung bei Arbeitslosengeld 2: Das Einstiegsgeld

Von der Arbeitslosigkeit zum eigenen Business

Arbeitslos gründen – ein Business-Start mit Hindernissen?

Eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit ist eine gute Möglichkeit, wieder zurück in die Berufstätigkeit zu kommen. Die ist aber mit etwas mehr Aufwand verbunden: Oft hat man in dieser Situation schwereren Zugang zu Krediten. Wichtig ist auch Folgendes: Sehen Sie das Thema Existenzgründung nicht als Notlösung, bis sich eine bessere Option ergibt. Sonst wird der Start ins eigene Business nicht gelingen.

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Gründungszuschuss: So erhalten Sie Unterstützung

Wenn Sie ein Business gründen wollen, können Sie unter den richtigen Voraussetzungen Zuschüsse dafür beantragen. Eine Chance auf diesen Gründungszuschuss haben nach dem dritten Sozialgesetzbuch ausschließlich Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1).

Sofern Sie ALG 1 beziehen, müssen Sie für einen Gründungszuschuss folgende Voraussetzung erfüllen

  • Sie beziehen mindestens einen Tag ALG 1.
  • Ihr restlicher Anspruch auf ALG 1 beträgt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 150 Tage.
  • Ihre angestrebte Selbständigkeit muss hauptberuflich stattfinden.
  • Bei einer Gründung im Team erhalten Sie nur dann einen Zuschuss, wenn Sie mindestens zu 50 Prozent und mit der Befugnis zur Geschäftsführung beteiligt sind.
  • Abgesehen davon müssen Sie weniger als 15 Stunden pro Woche abhängig beschäftigt sein – sonst gelten Sie nicht länger als arbeitslos.

Letzten Endes liegt eine Bewilligung des Zuschusses allein im Ermessen der Vermittlerin oder des Vermittlers – ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nicht.

  • Grundsätzlich ist die erste Priorität Ihre Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Erst, wenn ein Erfolg hier nicht absehbar ist, haben Sie Chancen auf einen Gründungszuschuss.
  • Setzen Sie auf einen realistischen Businessplan. Sie müssen unter Beweis stellen, dass Sie sich auf lange Sicht selbst finanzieren können.
  • Zusätzlich müssen Sie eine persönliche Eignung zur selbständigen Arbeit aufweisen. Fachlich können Sie die nötigen Nachweise zum Beispiel über Weiterbildungen erbringen. Dass Sie auch als Persönlichkeit für die Selbständigkeit geeignet sind, beweisen Sie, indem Sie pünktlich und zuverlässig sind. Ergreifen Sie Initiative, zeigen Sie Engagement und den Willen, etwas zu leisten.

Generell gilt: Mit guter Vorbereitung erhöhen Sie Ihre Chancen auf Erfolg. Im Idealfall besuchen Sie schon erste Seminare und haben sich bereits mit Ihrem Businessplan auseinandergesetzt, bevor Sie das Thema bei Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler ansprechen. Bringen Sie für dieses Gespräch Nachweise zu Ihren erfolglosen Bewerbungen mit.

Tipp:

Ihre Geschäftsidee benötigt ein gutes Konzept. Das realisieren Sie mit einem Businessplan. Hier lesen Sie, worauf es dabei ankommt: Businessplan erstellen: Das gehört hinein.

Diese Unterlagen müssen Sie einreichen

Um einen Gründungszuschuss erfolgreich zu beantragen, müssen Sie bestimmte Unterlagen einreichen:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Businessplan inklusive Finanzplanung
  • Bescheinigung der Tragfähigkeit der Geschäftsidee beziehungsweise die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (zum Beispiel die IHK)
  • Lebenslauf mit Zeugnissen und Nachweisen der Qualifikation

Gründungszuschuss: Der Ablauf

Erhalten Sie eine Zusage für Ihre Business-Idee, wird der Gründungszuschuss in zwei Phasen statt.

Phase eins: Direkt nach der Gründung erhalten Sie für die ersten sechs Monate einen Betrag in der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes sowie zusätzliche 300 Euro. So können Sie sich während der fordernden Anfangsphase am Markt etablieren und müssen sich keine Gedanken um Ihre Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung machen.

Phase zwei Ist das erste halbe Jahr Ihrer Selbständigkeit vergangen, wird Ihre Situation neu bewertet. Im besten Fall können Sie sich nun zum größten Teil über Ihre Geschäftstätigkeit finanzieren und haben die Ziele Ihres Businessplans erreicht – dann stehen Ihre Chancen auf eine weitere Bewilligung des Gründungszuschusses gut. Die zweite Auszahlungsphase dauert neun Monate und Sie erhalten in dieser Zeit 300 Euro im Monat.

Vorsicht: Die Agentur für Arbeit stellt die Zahlung des Gründungszuschusses ein, sobald Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben – sogar, wenn Sie alle Voraussetzungen für eine Finanzierung erfüllen.

Wie wirkt sich der Gründungszuschuss auf Ihren ALG 1-Anspruch aus?

Aus der Arbeitslosigkeit zu gründen hat im wahrsten Sinn des Wortes einen Preis: Ihr verbliebener Anspruch auf ALG 1 sinkt mit jedem Tag, an dem Sie einen Gründungszuschuss beziehen. Scheitert Ihr Business, sind Sie verpflichtet, sich wieder arbeitslos zu melden. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ist dann entsprechend verringert.

Gründung bei Arbeitslosengeld 2: Das Einstiegsgeld

Auch Beziehende von Arbeitslosengeld zwei (ALG 2) dürfen gründen – allerdings gelten dafür andere gesetzliche Voraussetzungen nach dem zweiten Sozilagesetzbuch. Man erhält keinen Gründungszuschuss, sondern das sogenannte „Einstiegsgeld“. Die Voraussetzungen fallen ähnlich aus wie beim Gründungszuschuss – alle, die die Bedingungen zum Bezug von ALG 2 erfüllen, können auch das Einstiegsgeld erhalten. Die Entscheidung diesbezüglich erfolgt entweder einzelfallbezogen oder pauschal. Letzteres gilt besonders für Fälle, in denen Betroffene schon länger ohne Job sind. Insgesamt können Sie maximal zwei Jahre Einstiegsgeld geziehen. Allerdings wird diese Unterstützung in der Regel erst einmal für sechs Monate bewilligt und anschließend immer wieder geprüft, sobald Sie einen Folgeantrag gestellt haben.

Von der Arbeitslosigkeit zum eigenen Business

Wenn sie über eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus nachdenken, machen Sie sich zwei Dinge bewusst: Dieser Start ins Business kann nur gelingen, wenn Sie sich eingehend darauf vorbereiten – gute Planung ist das A und O. Informieren Sie sich, agieren Sie proaktiv und halten Sie sich an die Vorgaben der Arbeitsagentur. Dann steht der neuen Existenz nichts mehr im Weg.

Vivien Gebhardt
Autorenprofil
Vivien Gebhardt
Online-Redakteurin

Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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Vivien Gebhardt
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Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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