Gewerbe anmelden: So geht’s richtig!
Wer eine gute Idee hat und damit Geld verdienen will, muss sich spätestens dann um die Gewerbeanmeldung kümmern. Doch wer muss wo ein Gewerbe anmelden, was brauchen Gewerbetreibende für die Anmeldung und was gibt es sonst noch zu beachten? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Anmeldung eines Gewerbes.
Grundsatzfrage: Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Bevor Gründer sich auf den Weg zum Gewerbeamt machen, sollten sie checken, ob sie überhaupt ein Gewerbe anmelden müssen. Hierbei gibt es oft Missverständnisse, die Zeit und Geld kosten. Nach § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) gilt:
Die Betonung liegt auf „Absicht“. Ob ein Gewinn tatsächlich erzielt wird, ist egal. Außerdem muss die Tätigkeit auf Dauer angelegt sein. Ein Student, der beispielsweise einmalig in den Semesterferien selbstgestrickte Mützen verkauft, muss kein Gewerbe anmelden.
Wichtig ist außerdem: Angehörige der freien Berufe im Sinne des Steuerrechts (im Volksmund Freiberufler) müssen kein Gewerbe anmelden! In § 18 EStG ist aufgelistet, welche Tätigkeiten zu den freien Berufen gehören. Das sind zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Steuerberater, IT-Berufe (unter bestimmten Voraussetzungen), Schriftsteller, Journalisten, Berater, Dozenten und Künstler.
Gewerbeanmeldung: Voraussetzungen
In Deutschland darf grundsätzlich jeder ein Gewerbe anmelden, der volljährig und geschäftsfähig ist. Dazu muss er lediglich ein Formular ausfüllen und bei der zuständigen Stelle abgeben. Doch aufgepasst: Nicht jeder Beruf kann einfach so als Gewerbe angemeldet werden.
Für bestimmte Gewerbezweige brauchen Existenzgründer eine Gewerbeerlaubnis. Grundlegend wird dies in Abschnitt B der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Je nach Gewerbe müssen Antragsteller dazu weitere Unterlagen – zum Beispiel ein amtliches Führungszeugnis, einen Sachkundenachweis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts – vorlegen. Verstöße gegen die Gewerbeordnung können Bußgelder und Strafen nach sich ziehen!
Eine Gewerbeerlaubnis (Konzession) benötigen Antragsteller nur für manche Gewerbe, für die besondere Fähigkeiten nachgewiesen werden müssen (zum Beispiel einen Meisterbrief oder eine andere Qualifikation). Das sind beispielsweise Immobilienmakler, Immobilienkredit- und Verbraucherdarlehensvermittler, Pflegedienste, Inkassobüros und zulassungspflichtige Handwerksberufe.
Gewerbeanmeldung: So geht’s!
Sind alle grundsätzlichen Fragen geklärt, sind es nur noch wenige Schritte zur erfolgreichen Gewerbeanmeldung:
Wo Gewerbe anmelden?
Je nach Bundesland muss ein Gewerbe bei der IHK, der Handwerkskammer oder der Gemeinde angemeldet werden. Auskünfte, welche Stelle für den eigenen Standort zuständig ist, geben auch die Bürgerbüros.
Was zur Gewerbeanmeldung mitbringen?
Für die Gewerbeanmeldung brauchen Antragsteller folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Antragstellern: Aufenthaltserlaubnis bzw. -berechtigung
- Registerauszug bei Gesellschaften, die im Handels-, Vereins-, oder Genossenschaftsregister eingetragen sind
- Gewerbeerlaubnis bei erlaubnispflichtigem Gewerbe
Für die Anmeldung des Gewerbes gibt es ein Formular, das viele Gemeinden online zur Verfügung stellen. Antragsteller können es herunterladen und schon ausgefüllt mitbringen, das spart Zeit! Einige wenige Stellen bieten auch eine Antragstellung komplett online an.
Wer darf das Gewerbe anmelden?
Das Gewerbe muss vom Gewerbetreibenden angemeldet werden. Das heißt, bei einem Einzelunternehmen meldet der Inhaber das Gewerbe an. Bei Personengesellschaften der Geschäftsführer oder geschäftsführende Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften der Geschäftsführer.
Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
Es gibt keine einheitlichen Gebühren für die Gewerbeanmeldung. Jede Gemeinde kann die Kosten selbst festlegen, daher gibt es große Unterschiede. Die Kosten für die Anmeldung variieren zwischen zehn und 50 Euro. Sofern darüber hinaus eine Gewerbeerlaubnis erforderlich ist, kann dies deutlich teurer werden.
Pflichten nach der Gewerbeanmeldung
Ist das Gewerbe erfolgreich angemeldet, kann es mit dem eigenen Business losgehen. In der stressigen Anfangsphase sollten Gewerbetreibende aber nicht vergessen, dass sie auch nach der Anmeldung verpflichtet sind, der zuständigen Stelle bestimmte Veränderungen mitzuteilen. Diese sind:
- Beginn des Betriebes (wann wird der Betrieb aufgenommen?)
- Eröffnung einer Zweigniederlassung
- Verlegung des Betriebes (auch innerhalb einer Stadt oder Gemeinde)
- Eine wesentliche Änderung der gewerblichen Tätigkeit
Gewerbe angemeldet? Das ist auch noch wichtig…

Ist das Gewerbe angemeldet, sollten Selbständige frühzeitig an die richtige Absicherung denken. Und das betrifft nicht nur Berufe wie Immobilienkreditvermittler, die ohnehin eine Pflichtversicherung für die Gewerbeanmeldung nachweisen müssen. Denn auch bei kleinen Aufträgen können große Schadenersatzforderungen entstehen, die den Neu-Gründer ins Verderben stürzen können. Selbständige haften grundsätzlich auch mit ihrem Privatvermögen für berufliche Fehler.
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Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
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