+49 (0) 821 80 99 46-0
+49 (0) 821 80 99 46-0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
Schaden melden
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    Weitere Versicherungen

    Haftpflicht für Dienstleister
    Cyber-Versicherung

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Blog
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
  • Schaden melden
"Ihr Business tickt im Takt der Zeit - unsere Versicherungskonzepte auch"
Nadja El-Bouz
HR Management
Nadja El-Bouz,HR Management
Ihr Business bestens versichert
Nadja El-Bouz
HR Management
Nadja El-Bouz,HR Management

Schon dabei?

Mit unserem Newsflash profitieren Sie monatlich von aktuellen News und Themen rund um Ihr Business:

  • Tipps, Infos und Experten-Interviews
  • Echte Schadenfälle
  • Rechtliches und Abmahngefahren
Die perfekte Unterstützung für Ihren Erfolg.

Home / News&Stories /
Server-Crash? Backup muss Schutz bieten!
Title: Urteil: Hoster für Backup verantwortlich

Server-Crash? Backup muss Schutz bieten!

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Freitag, 5. Dezember 2014
Freitag, 5. Dezember 2014
Zurück zur Übersicht

Ohne sie würde in der Internet-Welt nichts funktionieren: Server. Sogenannte Hosting-Dienste bieten Unternehmern die Möglichkeit, ihre Webseiten über deren Server laufen zu lassen und übernehmen gleichzeitig die Wartung der Homepage. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn die eigene Unternehmens-Infrastruktur nicht dieselbe Ausfallsicherheit und Performance liefern kann, wie die eines externen Dienstleisters. Was aber passiert, wenn dieser Server einmal schlapp macht und die Daten unwiederbringlich verloren sind?

LG Duisburg: Hoster für Backup verantwortlich
Erreichbarkeit von Webseiten
Besondere Haftungsrisiken von Webhostern

Einen Fall aus der Praxis, der genau diese Frage hervorgerufen hat, möchten wir heute auf der exali.de InfoBase betrachten. Dabei wird auch der Aspekt der Haftung für Subunternehmer eine Rolle spielen.

Fehlendes Backup: Webseite muss neu erstellt werden

8.500,00 Euro forderte ein Unternehmen von einem Hosting-Dienstleister für die Neuerstellung einer Webseite, nachdem die alte Webseite bei einem Server-Crash ausgefallen und anschließend nicht mehr herzustellen war.

Der Fall von vorne: Rund 5.000,00 Euro hatte ein Unternehmen für die Erstellung eines neuen Internetauftritts bezahlt. Gegen eine monatliche Gebühr wurde außerdem ein Hosting-Auftrag vergeben. Der beauftragte Dienstleister gab das Hosting wiederum an einen Subunternehmer weiter, bei dem es einige Zeit später zu einem Server-Crash kam. Dieses Missgeschick hatte zur Folge, dass die Webseite der Auftraggeberin nicht mehr abgerufen werden konnte – auch nach Reparatur des Servers nicht. Die geforderte Wiederherstellung der Seite fiel zudem bei Weitem nicht so einfach aus, wie gedacht. Der Grund: Ein Backup der Daten fehlte vollständig – es war schlichtweg keines erstellt worden Dass das auf Seiten der Auftraggeberin nicht gerade für Freudensprünge gesorgt hat, dürfte nachvollziehbar sein.

Sie forderte von ihrem Dienstleister 5.000,00 Euro Schadenersatz zur Erstellung einer neuen Webseite, 3.000,00 Euro Ertragsausfallkosten aufgrund der Betriebsstörung sowie die Erstattung der Anwaltskosten – insgesamt eine stolze Summe von 8.500,00 Euro. Da sich der Dienstleister jedoch nicht für das Backup der Seite verantwortlich sah, landete der Fall schließlich vor Gericht.

LG Duisburg: Hoster für Backup verantwortlich

Die verlangte Summe gestand das mit dem Fall betraute Landgericht Duisburg der Klägerin zwar nicht zu, stellte jedoch etwas Entscheidendes fest: Der Webhoster ist in jedem Fall für die regelmäßige Erstellung eines Backups verantwortlich, auch wenn das nicht Bestandteil des Vertrags mit dem Auftraggeber ist. Da der Datensicherung eine erhebliche Bedeutung zukomme, falle sie unter die Nebenpflichten des Hosters, so die Richter.

Im Fall der nicht wiederherstellbaren Webseite hatte der Dienstleister den Hosting-Auftrag an einen Subunternehmer weitergegeben. Aus der Affäre ziehen konnte er sich dadurch jedoch nicht. Da der Vertrag zwischen der Klägerin und dem Dienstleister geschlossen worden war, haftet er für Verstöße seines Subunternehmers mit.

Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für die Zukunft von Hosting-Anbietern haben. Klar ist nun, dass sie die Verantwortung für die Datensicherung gehosteter Webseiten haben und die Seiten im Falle von Crashes wiederherstellen können müssen (sofern es keine anderslautenden Vereinbarungen hierzu gibt). Eigentlich ist es üblich, dassWebhoster regelmäßig Backups machen. Auf die, die es noch nicht tun, kommt ein erheblicher Mehraufwand zu.

nach oben

Erreichbarkeit von Webseiten

Ebenfalls häufig ein Streitpunkt zwischen Anbietern von Hosting-Diensten und ihren Kunden ist die Erreichbarkeit der Webseite. Bei Ausfällen versuchen Unternehmen häufig, ihren Ertragsausfall aufgrund der eingeschränkten Erreichbarkeit geltend zu machen.

Da es technisch zumindest unter betriebswirtschaftlich sinnvollen Rahmenbedingungen nicht möglich ist,eine 100%ige Ausfallsicherheit zu gewährleisten, werden üblicherweise im Hosting-Vertrag bestimmte Service Level vereinbart (auch SLA - Service Level Agreements - genannt). Dadurch kann der Hoster nicht schon für geringfügige Ausfälle schadenersatzpflichtig gemacht werden.Eine beispielhafte Formulierung hierfür lautet:

"XY gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel."

Das bedeutet: Der Hoster sagt seinem Kunden verbindlich zu, dass an 99% der Tage eines Jahres (=361,35 Tage) die auf dem Server gehostete Webseite erreichbar ist. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass sich der Hoster erst schadenersatzpflichtig macht, wenn die Webseite im Jahr mehr als 87,6 Stunden nicht erreichbar ist. Dabei spielt es bei diesem „Leistungsversprechen“ übrigens bis auf wenige Ausnahmen (wie z.B. höhere Gewalt) keineRolle, warum die Webseite nicht erreichbar ist. Darum spricht man hier auch von einer verschuldensunabhängigen Haftung des Hosters.

nach oben

Besondere Haftungsrisiken von Webhostern

Das Risiko eines Serverausfalls ist für einen Webhoster nicht vermeidbar. Nicht nur technisches Versagen, auch äußere Einwirkung, wie durch einen Brand oder Wasserschaden können zum Crash der Hard- und Software führen. Deshalb sollten Anbieter von Hosting-Diensten darauf achten, sich mit einer speziellen IT-Haftpflichtversicherung umfassend vor diesen Risiken schützen.

Dabei ist insbesondere auf zwei Aspekte des Versicherungsschutzes zu achten:

Zum einen sollte wie bereits beschrieben die verschuldensunabhängige Haftung mitversichert sein, was leider auch bei speziellen IT-Haftpflichtversicherungen keine Selbstverständlichkeit ist.

Hierzu eine Beispielklausel in den Versicherungsbedingungen:

„Versicherungsschutz besteht darüber hinaus auch für Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen (z.B. im Rahmen von Service Level Agreements) verschuldensunabhängig gehaftet werden muss.“

Zum anderen sollte die IT-Haftpflicht auch die Vergabe von Leistungen an Subunternehmer absichern,denn häufig kaufen Hoster Rechenzentrumsleistungen bei Dritten ein bzw. hinzu.

Hierzu ebenfalls eine Beispielklausel:

„Mitversichert sind Haftpflichtansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer aus der Beauftragung fremder Unternehmen / Subunternehmen (…).“

Hinweis: Die IT-Haftpflicht über exali.deversichert neben der Verschuldensunabhängigen Haftung (z.B. durch Service Level Agreements)auch die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer. So sind Sie auch dann geschützt, wenn der Subunternehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag einen Fehler begeht und Sie dafür,wie im dargestellten Schadenfall,geradestehen müssen.

nach oben

Weiterführende Informationen:

  • Fehlkonfiguration auf dem Exchange-Server: IT-Dienstleister haftet
  • Totaler Stromausfall: Blitzeinschlag legt Rechenzentren von Amazon und Microsoft lahm
  • Putztrauma im Rechenzentrum: Wenn ein Sachschaden eintritt, mit dem niemand gerechnet hat

    © Nele Totzke – exali AG
vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
0 Kommentare
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.
Kooperationspartner
Kooperationspartner
Kooperationspartner

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Cyber-Versicherung
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • randstad professional
  • freelancermap
  • BITMi
  • K2Match
  • Uplink
  • VGSD
  • AGD
  • FALC
  • ZEIT.IO
  • Kooperationspartner werden

Über uns

  • Über exali
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben
Choose the location of your headquarter
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.
Depending on your country, the insurance offered by exali may vary slightly. Please select the country where you have your headquarter to get the offer that suits you best.