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Hiscox IT-Haftpflicht: Versicherungsschutz in speziellen Bereichen wie Automotiv und Medizintechnik, Luft-, Raumfahrt, Militär und Rüstung
Schutz für IT-Einsatzbereiche: Versicherte Risiken

Hiscox IT-Haftpflicht: Versicherungsschutz in speziellen Bereichen wie Automotiv und Medizintechnik, Luft-, Raumfahrt, Militär und Rüstung

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Donnerstag, 8. März 2012
Donnerstag, 8. März 2012
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So vielfältig die Tätigkeitsbereiche der IT-Experten, so verschieden sind auch die Projekteinsätze der selbständigen Dienstleister. Bedarfsgerechter Versicherungsschutz darf sich deshalb nicht nur auf die Absicherung von Rechtsverletzungen, Programmierfehlern, Datenverlust oder Virenschäden in „klassischen“ IT-Bereichen beschränken. Doch wie steht es um die Absicherung von Projekten im Einsatzbereich Automotiv und Medizintechnik, Luft- und Raumfahrt, Militär und Rüstung? Eine Frage zur Hiscox IT-Haftpflicht, die wir bei exali häufig auf den Tisch bekommen.

Im Interview mit Online-Redakteurin Flora Anna Grass erklärt exali-Gründer und Vermögensschadenexperte Ralph Günther, welche IT-Dienstleistungen in diesen Kernbereichen abgesichert werden können – und wo es Ausschlüsse gibt.

Versicherungsschutz im Bereich Rüstungsindustrie bzw. Militärtechnik
Versicherungsschutz für Tätigkeiten in Automotiv-Projekten
Versicherungsschutz im Bereich Medizintechnik
Versicherungsschutz für Ingenieure im IT- und Telekommunikationsbereich
Versicherungsschutz im Bereich vertraglicher Haftung

Warum ist es wichtig, dass die IT-Haftpflicht für den selbständigen oder freiberuflichen IT-Experten einen so umfassenden Versicherungsschutz bietet?

Ralph Günther: Der umfassende Versicherungsschutz ist so wichtig, da sowohl das Tätigkeitsspektrum in den verschiedenen Projekten, als auch die Haftungsszenarien sehr vielfältig sind. So resultieren Haftungsrisiken z.B. aus der Dienst- oder Werkleistung, aus Arbeiten vor Ort und mit den Systemen des Auftraggebers, sowie aus Produkten wie z.B. einer Software.

Da sich der IT-Dienstleister und Selbständige auch mit ausgefeilten AGB nicht komplett aus diesen Haftungsrisiken freizeichnen kann, muss eine bedarfsgerechte IT-Haftpflicht all diese Haftungsrisiken abdecken.

Dazu besitzt Sie mehrere Bausteine: Eine Vermögensschadenhaftpflicht zur Absicherung von reinen Vermögensschäden, eine Büro- und Betriebshaftpflicht, die insbesondere Personen- und Sachschäden abdeckt, sowie eine Produkthaftpflicht u.a. zur Absicherung von zugesagten Eigenschaften.

Eine große Rolle spielt in der IT auch das projektabhängige Arbeiten. Bei einem Projekt liegt der Schwerpunkt in der IT-Beratung – bei einem anderen wiederrum in der praktischen Programmierleistung. Und das für Auftraggeber aus den unterschiedlichsten Branchen – von Pharma über Automotiv bis zur Wehrtechnik.

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Womit wir mitten beim Thema sind. Wie steht es den um den Versicherungsschutz für IT-Dienstleistungen im Bereich Rüstungsindustrie bzw. Militärtechnik?

Ralph Günther: Im Gegensatz zur weitläufig verbreiteten Meinung, sind Tätigkeiten für die Bundeswehr bzw. für das Militär über eine zeitgemäße IT-Haftpflicht– wie etwa der Hiscox IT-Haftpflicht – abgesichert.

Dieses Haftpflichtkonzept für IT-Experten, das wir von exali gemeinsam mit dem internationalen Spezialversicherer Hiscox entwickelt haben, schließt den Einsatz in der Militärtechnik nicht aus.

Für uns gehört es mittlerweile zum Tagesgeschäft, IT-Freiberufler zu versichern, die in Militärprojekten z.B. im Bereich der Verschlüsselungstechnologien und Kommunikation arbeiten.

Das klingt alles sehr selbstverständlich. Gibt es denn gar keine Einschränkungen der Hiscox IT-Haftpflicht im Militärbereich?

Ralph Günther: Bei speziellen Tätigkeiten in Verbindung mit Waffensystemen schließt die Hiscox IT-Haftpflicht Personen- und Sachschäden aus. Für Vermögensschäden dagegen besteht Versicherungsschutz. Das geht auch aus den Versicherungsbedingungen hervor:

„Kein Versicherungsschutz wird gewährt für:
Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen für Waffensysteme; dies gilt jedoch ausschließlich für Personen- und Sachschäden; für reine Vermögensschäden besteht Versicherungsschutz im Umfang der Police.“

Damit kann der Freiberufler auch an Projekten für Waffensysteme arbeiten, sofern er unterstützend per Dienstvertrag tätig wird (was die Regel sein dürfte). Abgesichert sind dann Vermögensschäden des Auftraggebers sowie Personen- und Sachschäden, die vor Ort beim Auftraggeber verursacht werden (so genanntes Betriebsstättenrisiko). In der Regel sind dies diejenigen Schäden, die Auftraggeber aus der Waffentechnik auch versichert wissen möchten.

Ausgeschlossen sind natürlich Personen- und Sachschäden durch das Waffensystem selbst bzw. durch dessen Fehlfunktion.

Eine ganz ähnliche Regelung gibt es übrigens für Tätigkeiten in Verbindung mit der Lieferung und Leistungen für Luft- und Raumfahrzeuge. Auch hier können wir seit April 2010 standardmäßig Versicherungsschutz für Vermögensschäden bieten.

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Viele IT-Experten arbeiten aber auch in Automotiv-Projekten. Ist die Hardware- und Softwareentwicklung in diesem Bereich versicherbar?

Ralph Günther: Auch wenn zu dieser Frage – vermutlich aus der Vergangenheit heraus – teilweise Fehlmeinungen herrschen, sind Automotiv-Tätigkeiten in der Hiscox IT-Haftpflicht nicht ausgeschlossen.

Da der Einsatzbereich Automotiv jedoch je nach Projekt auch ein höheres Risiko (versicherungstechnisch High-Hazard-Risiko) bergen kann, wird bei der Antragstellung speziell nach Tätigkeiten in der Kfz-Produktion und Konstruktion sowie Produktionssteuerung gefragt. Manche ziehen daraus den falschen Schluss, ihre Tätigkeit im Automotiv-Bereich könne nicht versichert werden.

Dem ist jedoch nicht so: Diese Fragen dienen allein der Risikoeinschätzung und Beitragskalkulation. Anhand der individuellen Projektbeschreibung des IT-Experten wird überprüft, ob dieses Projekt zu den regulären Konditionen der IT-Haftpflicht versichert werden kann.

Wenn der IT-Experte nicht alleinverantwortlich für einen Automobilzulieferer oder Hersteller tätig ist, sondern per Dienstvertrag ein Team beispielsweise von Soft- oder Hardwareentwicklern unterstützt und es bis zur endgültigen Serienreife noch weitere Test- und Abnahmeverfahren gibt, ist die Versicherung i.d.R. problemlos möglich.

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Wie steht es um Versicherungsschutz von IT-Experten, die im Bereich Medizintechnik tätig sind?

Ralph Günther: Auch hier gilt: Die Tätigkeiten von IT-Experten im Bereich Medizintechnik (auch im Bereich Intensiv oder Invasivmedizin) sind durch die Standard-Bedingungen der Hiscox IT-Haftpflicht abgedeckt.

Zwar fragt der Versicherer bei der Antragstellung auch hier nach aktuellen Projekten im Medizinbereich – dabei geht es jedoch darum festzustellen, ob im Projekteinsatz ein erhöhtes bzw. direktes Personenschadenrisiko besteht.

Das wäre etwa der Fall, wenn der IT-Experte alleinverantwortlich die Software für ein in der Intensivmedizin eingesetztes Gerät schreibt, das lebenserhaltende Maßnahmen steuert und kontrolliert. Oder, wenn er einen Laser programmiert, der für Eingriffe am Auge eingesetzt wird.

Projekte im Bereich der Visualisierung, Patientenverwaltung oder elektronischer Gesundheitskarten dagegen sind völlig unkritisch.

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Gilt die Hiscox IT-Haftpflicht auch für Ingenieure?

Ralph Günther: Über die Hiscox IT-Haftpflicht sind auch Ingenieure versichert, die Tätigkeiten im IT- und Telekommunikationsbereich ausüben. Zudem deckt das Haftpflichtkonzept auch den Consulting-Bereich ab (z.B. FMEA Moderation, TQM).

Zur Erklärung: Wir bei exali arbeiten mit dem Spezialversicherer Hiscox zusammen, der den Schutz der IT-Haftpflicht nicht auf die Berufsbezeichnung, sondern die ausgeübten Tätigkeiten abstellt.

Das ist bewusst so gewählt, da es viele IT-Experten gibt, die einen Ingenieursstudiengang absolviert haben – mittlerweile jedoch im IT-Umfeld arbeiten.

Gibt es auch Tätigkeiten von Ingenieuren, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind?

Ralph Günther: Wenn Ingenieure im Bereich Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden und Anlagen im Einsatz sind, handelt es sich dabei um keine Tätigkeit im IT und Telekommunikationsbereich, die von der „Offenen-Deckung“ umfasst sind.

Solche Tätigkeiten sind dann natürlich auch nicht über die Hiscox IT-Haftpflicht abgedeckt.

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IT-Experten haben in ihren Projektverträgen zum Teil auch Regelungen zur Haftung stehen, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen. Wie sieht es hier mit Versicherungsschutz aus?

Ralph Günther: Durch Service Level Agreements oder Haftungsfreistellungen des Auftraggebers, wie Sie in angelsächsischen Verträgen üblich sind, kann es auch zur so genannten vertraglichen Haftung kommen. Die meisten IT-Haftpflichtversicherer versichern jedoch nur Ansprüche auf Basis der gesetzlichen Haftung.

Sie finden dann Regelungen wie:

„Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen.“

Nicht so bei unserer IT-Haftpflicht über Hiscox. Hier sind auch Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, sowie für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit (z.B. im Rahmen von Service Level Agreements) versichert. Und dies ist gerade bei einem weltweiten Versicherungsschutz sehr wichtig, da sich ausländische Haftungsansprüche z.B. in Common Law Ländern häufig aus den vertraglichen Regelungen ergeben.

Diese Ausführungen zeigen: Wenn es darum geht, was versichert ist und was nicht, ist eine differenzierte Betrachtung wichtig. Entgegen aller Vorurteile können Tätigkeiten in speziellen IT-Einsatzbereichen nach derzeitigem Stand durch eine IT-Haftpflicht umfassend abgesichert werden, sofern sie gewisse Kriterien erfüllt.

Das ist jedoch nicht selbstverständlich, weshalb selbständige IT-Experten bei der Wahl ihrer IT-Haftpflicht genau hinschauen sollten: Der Blick in die Versicherungsbedingungen kann im Schadenfall so mache „böse Überraschung“ ersparen.

Bei Fragen zum Thema steht Ihnen das exali-Team sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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© Flora Anna Grass – exali AG

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