IT-Fehler legt Kassensystem lahm: 200.000 Euro Umsatzausfall
200.000 Euro Schaden durch ein vermeintlich kleines Versäumnis. Dass dieses Szenario schnell Realität werden kann, erfuhr ein IT-Freelancer auf besonders schmerzhafte Art und Weise. Im Artikel verraten wir, was genau passiert ist. Zusätzlich erfahren Sie, worauf IT-Profis bei ihrer Absicherung besonders achten sollten.
IT-Panne: Kassen in 400 Filialen nicht mehr nutzbar
Ein freiberuflicher IT-Dienstleister hatte einen lukrativen Auftrag akquiriert: Er sollte das zentrale Kassen- und Warenwirtschaftssystem eines großen Unternehmens warten. Dabei unterlief ihm eine fatale Verwechslung. Anstatt den Software-Code in der Testumgebung auszuführen, arbeitete er im Produktivsystem.
Dadurch liefen viele Prozesse gleichzeitig ab – bis die Kassensysteme in 400 Filialen nicht mehr einsatzfähig waren. Die Ursache des Problems war innerhalb einer Stunde behoben. Allerdings genügte diese Zeitspanne, um das Unternehmen um 200.000 Euro Umsatz zu bringen.
Berufliche Fehler: Berufshaftpflicht sichert Ihr Business ab
Werden Sie für eine derart hohe Summe in Haftung genommen, kann Sie das ohne passende Absicherung die Existenz kosten. Insbesondere Aufträge für Großkundschaft bergen großes Potenzial für ausgewachsene Schäden, die sich schnell potenzieren. Eine spezialisierte IT-Haftpflichtversicherung springt in solchen Fällen ein. Fordern Dritte Schadenersatz, weil Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit ein Fehler unterlaufen ist, trägt die Berufshaftpflicht die Kosten.
Wie Ihnen eine Berufshaftpflicht über exali (nicht nur im Schadenfall) zur Seite steht, lesen Sie im Artikel: Das unterscheidet die exali-Berufshaftpflicht von anderen Versicherungen.
Vorsicht: Zeitlicher Selbstbehalt bei der IT-Haftfpflicht
Doch hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Denn manche Versicherer schränken die Absicherung bei Unterbrechungsschäden und Systemausfällen durch eine so genannte Zeitliche Selbstbeteiligung ein. Eine entsprechende Klausel klingt beispielweise folgendermaßen:
„Nicht versichert sind Ansprüche wegen Tätigkeiten wegen Betriebsunterbrechungen bei Dritten für die ersten 24 Stunden der Betriebsunterbrechung;“
Das bedeutet: Der Versicherer muss erst für Ausfälle aufkommen, wenn sie nach 24 Stunden immer noch bestehen. Die Kosten für die Ausfälle bis zu diesem Zeitpunkt tragen Sie allein. Diese Einschränkung kann Sie im schlimmsten Fall die berufliche Existenz kosten – wie der Schadenfall in diesem Artikel eindrucksvoll zeigt.



