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Pflichtverletzung und Organhaftung: Der „Feind“ am eigenen Schreibtisch
Pflichtverletzung: Beweislastumkehr für Manager

Pflichtverletzung und Organhaftung: Der „Feind“ am eigenen Schreibtisch

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Dienstag, 5. Januar 2016
Dienstag, 5. Januar 2016
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Gestern war die Welt noch in Ordnung, gestern ist er – der Geschäftsführer – noch davon ausgegangen, dass die Gesellschafter hinter ihm stehen, gestern war er sicher, er könne das Ruder noch rumreißen. Doch heute…heute ist sie da, die dunkle Bedrohung mit dem Namen Pflichtverletzung! Hat er sie begangen? Er glaubt nein! Die Dokumente müssen doch zeigen, dass die Anschuldigungen falsch sind…

Wenn Entscheider unter dem Vorwurf einer Pflichtverletzung nicht mehr an entlastende Firmendokumente kommen, ist das ein Thema für unsere InfoBase.

Wenn Geschäftsführer in die Schusslinie geraten

Geht es mit einem Unternehmen bergab oder scheitert ein neues Businessprojekt, wird ein Schuldiger für die Verluste gesucht. Nicht selten sind Manager, wie Geschäftsführer, Unternehmensleiter oder Vorstandsmitglieder dann ganz oben auf der Verdächtigenliste und der Vorwurf einer Pflichtverletzung steht im Raum.

Pflichtverletzung und Beweislastumkehr

Kein Grund zur Panik? „Die Sache lässt sich leicht aufklären! Schließlich zeigen die Unterlagen, dass der Sorgfaltspflicht nachgekommen wurde!“ In der Theorie mag diese Überzeugung zwar richtig sein, in der Praxis ist die Situation jedoch leider oft eine andere.
Steht eine schwerwiegende Pflichtverletzung im Raum, veranlassen Gesellschafter häufig, dass der Manager sofort freigestellt wird. Das bedeutet gleichzeitig, dass der Beschuldigte keinen Zugang mehr zu Dokumenten hat, die seine Unschuld bezeugen können. Entlastende Unterlagen sind im ersten Moment unerreichbar im Netzwerk der Firma (und ab sofort der Gegenseite) verbarrikadiert.

Info: Beweislastumkehr bei Organhaftung

In der Regel gilt jeder als unschuldig, bis ihm eine Schuld nachgewiesen werden kann. Doch zwischen Unternehmen und ihren Organen gilt im Innenverhältnis das Prinzip der Beweislastumkehr. Sobald der erste Anschein vermuten lässt, der Geschäftsführer hätte durch eine mögliche Pflichtverletzung einen Schaden verursacht, muss dieser nachweisen, dass er eben jene Pflichtverletzung nicht begangen hat. Ein voller Beweis des Unternehmens ist dazu nicht erforderlich.

Dem Vorwurf einer Pflichtverletzung folgt in der Regel auch eine Schadenersatzforderung des Unternehmens, für die der Manager persönlich in Anspruch genommen wird (so genannte Innenhaftung). Binnen weniger Augenblicke steht damit nicht nur die berufliche, sondern auch die private Existenz des Organmitglieds auf dem Spiel.

Der Entscheider rückt in diesem Moment in die Defensive und agiert auf rechtlich unsicherem Boden. Ohne juristische Unterstützung sind derartige Anschuldigungen kaum zu entkräften, egal wie sehr der Beschuldigte der Überzeugung ist, keine Pflichtverletzung begangen zu haben. Deshalb ist es wichtig, dass sich Geschäftsführer schon frühzeitig für den Ernstfall absichern.

Persönliche D&O Versicherung - ein starker Partner für Geschäftsführer

Der Nachweis keine Pflichtverletzung begangen zu haben ist ein juristisch aufwändiges Unterfangen, weshalb die persönliche D&O Versicherung über exali.de über einen integrierten passiven Rechtsschutz verfügt. Der Versicherer übernimmt dabei die teuren Verteidigungskosten im Rahmen der gewählten Versicherungssumme.

Doch die persönliche D&O Versicherung über exali.de greift nicht nur bei unberechtigten Schadenersatzforderungen, sondern schützt Manager und Beauftragte auch bei beruflichen Fehlentscheidungen, die zu einer Pflichtverletzung führen. Stellt sich heraus, dass der Manager tatsächlich eine Pflichtverletzung begangen hat, übernimmt der Versicherer die Schadenersatzzahlung an das Unternehmen und schützt das Privatvermögen des Geschäftsführers. Damit ist die persönliche D&O Versicherung über exali.de ein wichtiger Begleiter, der Entscheider davor schützen kann, durch einen einzelnen Fehler ihre gesamte Existenz zu verlieren.

Nicht nur Geschäftsführer in der Schusslinie

Natürlich können Sorgfaltspflichtverletzungen nicht nur den oder die Geschäftsführer treffen. Alle Organe eines Unternehmens, also alle Personen in Leitungsfunktion, sowie alle Beauftragten (z.B. Compliance- oder Datenschutzbeauftragte) können in die persönliche Haftung genommen werden. Daher können sich bei exali.de auch diese Personen über eine persönliche D&O Versicherung absichern. Und das zu besonders günstigen Konditionen. Denn der differenzierte Tarif versichert Personen ohne Organfunktion wie z.B. einen Datenschutzbeauftragten bei vollem Schutz zu einem besonders günstigen Beitrag.

Weiterführende Informationen:

  • Milliardenschaden im Abgasskandal: Müssen VW-Manager jetzt tief in die eigene Tasche greifen?
  • Twitter-Bosse versenken über acht Milliarden Dollar mit nur einer Bilanz-Konferenz
  • Geschäftsführer und die persönliche Haftung bei Rechtsverletzungen - Experteninterview mit Rolf Albrecht

© Sarah-Yasmin Fließ – exali AG

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