Crash mit 23.000 Euro-Skulptur: Schadenersatzforderung für Selbständigen
Manchmal kommen sich Kunst und Menschen, die ihrer Arbeit nachgehen, in die Quere. Zum Beispiel, wenn eine Reinigungskraft eine Skulptur für Müll hält und sie kurzerhand entsorgt. Oder wenn ein Umzugsunternehmen etwas zu rabiat mit den teuren Gemälden umgeht. Solche „Unglücke“ mit Kunstgegenständen können schnell sehr teuer werden. Diese Erfahrung musste auch ein Selbständiger in einem echten exali.de-Schadenfall machen.
„Rangierunfall“: Wertvolle Skulptur geht zu Bruch
In dem Fall geht es um einen exali.de-Kunden, der ein wahres Multitalent ist. Er ist Programmierer, betreibt Webshops und Internetseiten und – darauf kommt es in dem Schadenfall an – ist in diesem Zusammenhang auch Produktfotograf.
Im Rahmen dieser Tätigkeit war er im Atelier einer Künstlerin, um dort für deren Website Fotos von verschiedenen Gemälden zu machen. Um die Bilder ins perfekte Licht zu rücken, musste er diese von der Wand nehmen, sie auf den Boden und danach auf eine Staffelei stellen. Bei einem dieser „Rangiermanöver“ geschah dann das Unglück: Er kam mit der Ecke eines Bildes an den Henkel einer Vase und dieser brach ab. Das hört sich erst einmal nicht besonders spektakulär und auch nicht besonders teuer an – jedoch handelte es bei dem Kunstwerk nicht einfach um eine Vase, sondern um eine Skulptur, die aus vier Vasen bestand. Gesamtwert: 23.000 Euro!
Fast 6.000 Euro Schadenersatz
Da der Produktfotograf nur eine der vier Vasen beschädigt hat, erklärte sich die Künstlerin glücklicherweise bereit, die beschädigte Vase noch einmal anzufertigen. Daher musste er nur für diese Beschädigung aufkommen. Immerhin handelte es dabei jedoch noch um eine Summe von rund 5.800 Euro, die er als Schadenersatz für den Sachschaden an die Künstlerin zahlen musste.
Zum Glück war der selbständige Allrounder gut versichert. Denn er hatte eine IT-Haftpflicht über exali.de mit der im Basis-Schutz integrierten Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von Personen- und Sachschäden abgeschlossen, die die Schadenersatzzahlung übernahm (nach Abzug einer Selbstbeteiligung von 500 Euro).
Pluspunkt „offene Deckung“
Wenn Sie sich jetzt fragen: Warum bezahlt denn eine IT-Haftpflicht einen Schaden, den der Selbständige als Produktfotograf verursacht hat? Hier kommt das Prinzip der „offenen Berufsbilddeckung“ ins Spiel, nach dem alle Versicherungen über exali.de aufgebaut sind. Im Fall der IT-Haftpflicht bedeutet das, dass alle Tätigkeiten und damit verbundene Haftpflichtrisiken im Bereich IT und Telekommunikation versichert sind, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Der Versicherte in diesem Fall ist hauptsächlich im IT-Bereich tätig und erstellt auch Webseiten für seine Kunden. In diesem Zusammenhang hat er die Fotos für die Website der Künstlerin gemacht. Es handelt sich also um eine mitversicherte Tätigkeit.
Überschneidende Tätigkeiten ebenfalls mitversichert
Die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de gehen aber noch weiter. Da es nach unserer langjährigen Erfahrung in der Praxis häufig zu Überschneidungen in der Tätigkeit mit angrenzenden Branchen kommt, sind auch diese Einsatzbereiche speziell bei exali.de mitversichert. Bei der IT-Haftpflichtversicherung sind das konkret Tätigkeiten als Unternehmens- und Personalberater, Medien-Agentur und Interim-Manager.
© Ines Rietzler – exali AG

Wer bin ich?
Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
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Bahn fahren, Rosenkohl und Schleimer.