+49 (0) 821 80 99 46-0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
+49 (0) 821 80 99 46-0
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    Weitere Versicherungen

    Haftpflicht für Dienstleister
    Cyber-Versicherung

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht
     

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Blog
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
"Unvorhersehbares mitdenken -
für besten Schutz im Business"
Ralph Günther
exali Gründer & CEO
Ihr Business bestens versichert
Ralph Günther
exali Gründer & CEO
Home / News&Stories /
Urteil zum Widerrufsrecht bei Webshops: Wenn eine Waschmaschine zur Diskussion über Verbraucherrechte führt
Webshop-Betreiber: Urteil zum Widerrufsrecht

Urteil zum Widerrufsrecht bei Webshops: Wenn eine Waschmaschine zur Diskussion über Verbraucherrechte führt

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Freitag, 23. Mai 2014
Freitag, 23. Mai 2014
Zurück zur Übersicht

Wer ist Verbraucher und wer nicht? Diese Frage musste kürzlich das Amtsgericht München beantworten. Bei dem verhandelten Fall stritten ein Physiotherapeut aus München und ein Webshop-Betreiber über die Rücknahme eine Waschmaschine – und damit die Frage des Widerrufsrechts. Verbraucher haben bekanntlich in der Regel zwei Wochen Zeit, um sich von einem Kaufvertrag, den sie mit einem Internetshop geschlossen haben, zu lösen. Doch gilt das auch, wenn die Bestellung unter einem Firmennamen getätigt wird?

Die Frage, wann ein Kunde unter dem Schutz des Verbraucherrechts steht und was das Urteil für Webshop-Betreiber bedeutet, ist heute Thema bei exali.de

Verbraucherrecht schützt nur Verbraucher

Zankapfel Waschautomat – so kam es zur der rechtlichen Auseinandersetzung vor dem Amtsgericht München (Az.: 222 C 16325/13): Ein Physiotherapeut hatte bei einem Onlineshop eine Waschmaschine bestellt. Dabei verwendete er seine Geschäftsemailadresse und gab in der Eingabemaske als Kundeninformation „Physiotherapiepraxis“ sowie seine Praxisadresse an.

Bezahlt wurde das Gerät von seinem Privatkonto und als Lieferadresse hatte er seine Privatadresse angegeben. Grund: Der Physiotherapeut wollte die Waschmaschine nach eigenen Angaben für seinen Privathaushalt und nicht für die Praxis kaufen.

Nachdem die Waschmaschine schließlich bei ihm zu Hause angekommen war, wollte er vom Widerrufs- und Rückgaberecht Gebrauch machen. Der Webshop-Betreiber weigerte sich allerdings, die Maschine zurück zu nehmen, mit dem Argument: Die Bestellung sei nicht von einem „Verbraucher“ (also einer Privatperson), sondern von der Physiotherapiepraxis getätigt worden. Ergo: Kein Widerrufsrecht!

Wer ist Verbraucher?

Dazu lohnt sich ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), hier ist nämlich unter § 13 BGB festgelegt, wer unter den Schutz des Verbraucherrechts fällt und damit Anspruch auf Widerruf hat.

"Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann."

Und genau in dieser Formulierung liegt auch die Begründung des Amtsgerichts München – das dem Webshop-Betreiber Recht gab.

Urteil zum Widerrufsrecht

Die Argumentation der Münchner Richterin: Der Physiotherapeut habe nicht unter seinem Namen und seiner Emailadresse, sondern unter den Daten der Physiotherapiepraxis bestellt. Damit sei aus rechtlicher Sicht ein Vertrag mit der Praxis geschlossen worden und nicht mit einer Privatperson.

Weil der Physiotherapeut bei der abweichenden Lieferadresse die Namensangabe nicht geändert habe, sei für den Webshop-Betreiber nicht erkennbar, dass es sich dabei um seine Privatadresse handle. Auch die Tatsache, dass die Bezahlung der Maschine vom Privatkonto erfolgte, ändere daran nichts.

Pech für den Physiotherapeuten: Er konnte die Maschine auch nach Ansicht des Gerichts nicht zurückgeben.

Was bedeutet das Urteil für Webshop-Betreiber?

Das Verbraucherrecht schützt Webshop-Kunden umfassend, dazu gehört unter anderem das Widerrufsrecht. Daran lässt sich auch nicht rütteln. Dennoch ist das Urteil eine Erleichterung für Webshop-Betreiber. Diese müssen also nicht wie „Detektive“ auf die Suche gehen, ob der Kunde nun ein Produkt für (s)eine Firma bestellt oder für sich privat.

Wer unter den Daten eines Unternehmens bestellt, ist im rechtlichen Sinne keine Privatperson und steht nicht unter dem Schutz des Verbraucherrechts. Ganz gleich, ob das Produkt eigentlich für den Privatgebrauch bestimmt ist oder für die Firma des Bestellers.

Weiterführende Informationen:

  • OLG München verbietet Einzelunternehmer die Bezeichnung Geschäftsführer im Impressum
  • Heartbleed Sicherheitslücke: Datenmissbrauch ist teuer – so sichern sich Webshopbetreiber ab
  • Urteil: Datenschutzverstöße bei Trackingtools auch nach Wettbewerbsrecht abmahnfähig. Jetzt Risiko verringern

© Sarah-Yasmin Fließ – exali AG

vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
0 Kommentare
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.
Kooperationspartner
Kooperationspartner
Kooperationspartner

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Cyber-Versicherung
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • GULP
  • freelancermap
  • BITMi
  • k2 Partnering Solutions
  • Kontist
  • sevDesk
  • Kooperationspartner werden

Über uns

  • Über exali.de
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben
Choose the location of your headquarter
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.
Depending on your country, the insurance offered by exali may vary slightly. Please select the country where you have your headquarter to get the offer that suits you best.