Als Sachverständige:r für Immobilien abgesichert

Als selbständige:r Gutachter:in für Immobilien erstellen Sie Bewertungen und Gutachten für Grundstücke und Gebäude. Sie helfen mit Ihrer Fachexpertise nicht nur Privatpersonen, sondern unterstützen auch Gerichte und Behörden mit Ihren Gutachten. Sie sind unverzichtbar, wenn es darum geht, den Verkehrswert einer Immobilie für einen Verkauf oder im Zuge einer Erbschaft oder Scheidung zu ermitteln. Dabei müssen Sie gründlich vorgehen, denn sobald sich ein Fehler einschleicht, kann Ihrem:Ihrer Auftraggeber:in schnell ein finanzieller Nachteil entstehen, für den Sie dann haften müssen. Die Dienstleister-Haftpflicht, die Berufshaftpflicht für Sie als Sachverständige:r für Immobilien, schützt Sie umfassend bei Schadenersatzansprüchen. Unsere Expertinnen und Experten in der Kundenbetreuung sind persönlich für Sie da – von der Beratung bis hin zur Betreuung im Schadenfall!

Berufshaftpflicht für Immobiliengutachter:innen
ab 430,59 € netto p.a.

Umfassend abgesichert als Gutachter:in für Immobilien

  • Absicherung bei fehlerhafter Verkehrswertermittlung
  • Sicherheit bei Abmahnungen und Schadenersatzforderungen
  • Personen- und Sachschäden optional versicherbar
  • Weitere Tätigkeiten problemlos mit versicherbar
  • Umfassende Absicherungskonzepte für Ihr Business
  • Optionale Zusatzbausteine für individuelle Risiken
  • Persönliche Betreuung durch unser Expertenteam
  • Besonders günstig für Existenzgründer:innen

Als freiberufliche:r Immobiliengutachter:in sind Sie täglich mit den Risiken Ihrer Branche konfrontiert. Eine Berufshaftpflicht schützt Ihr Business im Schadenfall vor schwerwiegenden finanziellen Konsequenzen.

Über eine Berufshaftpflicht für Dienstleister:innen sind bereits im Basis-Schutz echte Vermögensschäden und optional auch Sach- und Personenschäden abgedeckt. Damit sind die gängigsten Risiken eines:einer Immobiliengutachter:in abgesichert.

Im Schadenfall prüft der Versicherer auf eigenen Kosten, ob eine Forderung berechtigt ist. Falls die Forderung unberechtigt ist, wird sie in Ihrem Namen abgewendet. Berechtigte Forderungen werden beglichen.

Die Dienstleister-Haftpflicht für Immobiliengutachter:innen gibt es bei exali.de bereits ab 430,59 €. Optionale Zusatzbausteine passen die Berufshaftpflicht individuell auf Ihr Business an, was den Endpreis variieren lässt.

Die Dienstleister-Haftpflicht von exali.de schützt Sie als Sachverständige:n für Immobilien bei allen Risiken, die auf Sie zukommen. Dank optionaler Zusatzbausteine können Sie Ihre Berufshaftpflicht ganz einfach individuell auf die speziellen Bedürfnisse anpassen, die Ihre Branche mit sich bringt. Das exali.de-Expertenteam steht Ihnen von der Beratung bis hin zur umfassenden Begleitung im Schadenfall zur Seite.

Rundum-sorglos-Paket

Egal, ob Sie gerade ein Kurzgutachten für private Auftraggeber:innen erstellen oder ein offizielles Vollgutachten nach §194 BauGB für ein Gericht. In beiden Fällen sind Fehler in der Beurteilung fatal. Dank der Dienstleister-Haftpflicht von exali.de können Sie darauf vertrauen, in allen Situation bestens abgesichert zu sein und profitieren dabei auch von günstigen Prämien bei der Berufshaftpflicht. Für Immobiliengutachter:innen besteht ein Selbstbehalt von 1.500 Euro.

Büro- und Betriebshaftpflicht

Personen- und Sachschäden in angemieteten Büroräumen oder bei Kundenterminen sind schneller passiert als gedacht. Bei einem Gutachten stoßen Sie zum Beispiel gegen eine teure Vase Ihres Kunden oder Ihrer Kundin und diese geht zu Bruch. Mit der im Basis-Schutz optional wählbaren Büro- und Betriebshaftpflicht müssen Sie keine Angst vor den finanziellen Konsequenzen haben, denn Personen- und Sachschäden sowie daraus folgene Vermögensschäden sind dadurch optimal abgesichert.

Abgesichert bei Vermögensschäden

Wenn Ihnen in Ihrem Gutachten beispielsweise ein Fehler bei der Wertermittlung unterläuft, kann Ihren Kunden und Kundinnen ein finanzieller Nachteil entstehen. Sie werden dann für den entstandenen Vermögensschaden in Haftung genommen. Der Versicherer prüft den Anspruch und begleicht für Sie entweder die Abwehrkosten oder die Schadenersatzzahlung. Die Absicherung von Vermögensschäden ist ein unverzichtbarer Teil der Berufshaftpflicht für Sie als Gutachter:in für Immobilien.

Cyberschäden

Heutzutage ist das Arbeiten online Alltag. Sie rufen Baupläne aus Datenbanken ab oder bieten Ihren Kunden und Kundinnen eine Webseite für Ihr Business. Falls sich dadurch einmal ein Virus auf Ihrem System einnistet und Sie diesen unbeabsichtigt an Dritte weitergeben, sind Sie mit der Berufshaftpflicht von exali.de perfekt geschützt. Dank des optionalen Zusatzbausteins „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“ können Sie sich auch bei Schäden an den eigenen Systemen schützen.

Schnell und einfach die Berufshaftpflicht für Immobiliengutachter:innen abschließen

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Keine Angst vor Schäden durch Flugdrohnen

Um Ihren Kunden und Kundinnen die beste Fotodokumentation zu Ihren Gutachten bieten zu können, nehmen Sie als selbstständige:r Immobiliengutachter:in für Grundstücksaufnahmen von oben eine Flugdrohne zu Hilfe. Es kann jedoch passieren, dass Ihre Drohne bei einer Besichtigung abstürzt und vorbei kommende Passanten verletzt.

Die Berufshaftpflicht über exali.de bietet im Basis-Schutz eine Vermögensschadenhaftpflicht und optional auswählabre Büro- und Betriebshaftpflicht. Letztere schützt Sie und Ihr Business bei Sach- und Personenschäden und sollte daher mit abgeschlossen werden. Auch Schäden durch Flugdrohnen (mit Maximalgewicht 5 kg) sind problemlos versicherbar. So sind Sie bei allen Risiken, die auf Sie zu kommen, immer auf der sicheren Seite.

Dienstleister-Haftpflicht - Die bessere Betriebshaftpflicht

Referenzen zu exali.de

 
 
finanzsache.com

„Es gibt nicht viele Unternehmen, denen man ohne Vorbehalte vertraut. Dies ist bei Exali anders. Bereits vor der Vertragsunterzeichnung als auch danach herrscht durchgehende Transparenz und die Vereinbarung wird auf individuelle Bedürfnisse angepasst, bis man zufrieden ist. Gerade, wenn man beruflich in rechtlich sensibleren Bereichen unterwegs ist, ist dies von essenzieller Bedeutung.

Besonders hervorzuheben möchte ich die persönliche Kommunikation. Man hat bei Exali nie das Gefühl, nur eine Kundennummer in der Kartei zu sein.

Ich empfehle Exali, seit ich Kunde bin, aus vollster Überzeugung laufend im Freundes- und Bekanntenkreis weiter, was nicht zuletzt an der hervorragenden Beratung durch Frau Sandra Löhning sowie der unkomplizierten Schadensabwicklung liegt."
 
Martin Fiedler, Inhaber FINANZSACHE  
finanzsache.com, exali.de-Kunde seit 2020
 
 
Wir sind seit über 6 Jahren bei der exali in Betreuung und fühlen uns sehr gut aufgehoben. Auch im Schadensfall kam es zu einer schnellen Klärung und unkomplizierten Abwicklung. Wir können die exali ohne Bedenken weiterempfehlen und haben dies auch bereits mehrfach getan!
 
Simon Eberhardt, Geschäftsführer
ideenhunger media GmbH, exali.de-Kunde seit 2012
 
 
Hallo Frau Schönberger, nach Schadensmeldung war der Fall innerhalb einer Woche geklärt und reguliert. Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Hilfe und die nette Beratung! Wir können exali nur weiter empfehlen! Der persönliche Kontakt ist spitze. Herzliche Grüße das hazel Team
 
Bianca Wengenroth
hazel, Grafik + Design, exali.de-Kunde seit 2010
 
 
Sehr geehrter Herr Galla, es ist schön wenn man sich auf Versicherungen im Falle eines Schadens auch verlassen kann. Meine Erfahrungen in diesem Bereich waren bisher nicht so gut.
Aber Exali hat mir gezeigt das nicht alle Versicherungen so agieren. Mein besonderer Dank geht an Herr Dennis Galla der mir die ganze Zeit über mit Rat und Tat zur Seite stand und sich für die schnelle Abwicklung meines Schadenfalles eingesetzt hat. Ich werde diese Versicherung auf jeden Fall weiter empfehlen.
 
Daniel Lemmerz
ADL, exali.de-Kunde seit 2010
 
 
Ich bin von der Kompetenz und Zuverlässigkeit der Exali und vor allem von Herrn Leichter wirklich sehr positiv überrascht. Mein Schadensfall wurde problemlos und schnell mit einem perfekten Service reguliert. Ich kann diese Versicherung wirklich nur jedem empfehlen. Vielen Dank!
 
Sören Zschoche, Co-Gründer / Geschäftsführer
Ajaska GmbH, exali.de-Kunde seit 2013

Sind alle Immobiliengutachter:innen über exali.de versichert?

Die Bezeichnung „Sachverständige:r“ ist rechtlich nicht geschützt, daher kann jede:r Gutachter:in für Immobilien werden, der:die möchte. Trotzdem ist immer eine Ausbildung, Studium oder langjährige Berufserfahrung in der Immobilienbranche nötig. Als öffentliche bestellte:r und gerichtlich vereidigte:r Gutachter:in werden Sie durch die Industrie- und Handelskammern ernannt. Staatlich anerkannte Immobiliengutachter:innen werden von Landesbehörden beaufsichtigt. 

Mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Dienstleister von exali.de ist also jede gängige Art von Sachverständige:r für Immobiliengutachten problemlos versicherbar.

Offene Deckung

Verschiedene Tätigkeiten gleichzeitig versicherbar

Die Berufshaftpflichtversicherung von exali.de ist so konzipiert, dass Sie auch weitere Tätigkeitsfelder in Ihrer Branche ausüben können. Als selbstständige:r Immobiliengutachter:in können Sie problemlos beispielsweise auch als Immobilienmakler:in arbeiten. Selbst Nebentätigkeiten im Facility Management, der Energieberatung für private Haushalte oder als Immobilienkreditvermittler:in nach §34 i GewO können über exali.de mit abgesichert werden.

In nur 5 Minuten die Berufshaftpflicht für Gutachter:innen für Immobilien abschließen

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Typische Schadenfälle: Dank der Berufshaftpflicht für Immobiliengutachter:innen kein Problem

Fehler beim Immobilienkauf

Ein Paar möchte eine Immobilie kaufen und beauftragt Sie, das Gebäude zu begutachten und festzustellen, ob der Preis dafür gerechtfertigt ist. Durch Ihr Gutachten versichern Sie den Kaufinteressierten, dass alles seine Richtigkeit hat. Im Nachhinein stellen Ihre Auftraggeber:innen fest, dass Sie einige Mängel übersehen haben, die diese zuerst reparieren lassen müssen. Ihre Auftraggeber:innen nehmen Sie für diesen Fehler in Haftung, Sie sollen Schadenersatz zahlen. Der Versicherer übernimmt in diesem Fall die Zahlung.

Vollgutachten für Gerichte

Sie unterstützen ein Gericht in einem Fall einer Erbschaftsstreitigkeit, mehrere Immobilien sind betroffen. Sie sollen für die Gebäude Vollgutachten nach §194 BauGB erstellen, doch Sie verpassen die Frist für den Gerichtstermin, da einige Unterlagen nicht auffindbar sind. Der  Verkehrswert der Immobilien kann nicht mit einbezogen werden. Für Ihr Fristversäumnis werden Sie in Haftung genommen und sollen Schadenersatz zahlen. Der Versicherer prüft den Anspruch und übernimmt im Schadensfall die Kosten der Abwehr oder der Schadenersatzforderung.

Risiken für Immobiliengutachter:innen

 

Cyberschäden sind nicht zu unterschätzen

Ihre Webseite wird gehackt, Cyberkriminelle blockieren diese. Damit Sie wieder Zugriff auf Ihre eigene Seite bekommen, sollen Sie ein Lösegeld zahlen. Da Sie hauptsächlich über Ihren Internetauftritt Aufträge erhalten, ist die Situation kritisch. Der Versicherer erstattet Ihnen die Kosten des Lösegelds bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Welche Zusatzbausteine machen für eine:n Immobiliensachverständige:n Sinn?

Offene Deckung

Der optionale Zusatzbaustein Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) ist die perfekte Ergänzung für den Rundum-Schutz Ihres Business als selbstständige:r Gutachter:in für Immobilien. Heutzutage sind viele Daten Ihrer Kunden und Kundinnen digital gespeichert. Seien es Auftragsdaten oder Bilder, die Sie bei einer Begehung gemacht haben: alle digitalen Daten können von Cyberkriminellen gestohlen werden. Und gerade als gerichtlich bestellte:r Gutachter:in arbeitet man oft mit sensibleren Daten.

Die Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung schützt Ihre IT-Systeme, wenn Cyberkriminelle diese hacken. Im Schadenfall werden Ihnen zum Beispiel IT-Forensik-Experten und –Expertinnen zur Seite gestellt, die Ihre Systeme wiederherstellen. Falls Sie beispielsweise fremde Netzwerke oder Sever nutzen müssen, um übergangsweise Ihrer Tätigkeit nachgehen zu können, werden Ihnen außerdem die anfallenden Mietkosten vom Versicherer erstattet.

Häufige Fragen zur Dienstleister-Haftpflicht

Berufshaftpflicht

Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie bei beruflichen Fehlern und daraus resultierenden Schadenersatzforderungen oder Abmahnungen geschützt. Der Versicherer prüft im Rahmen des passiven Rechtsschutzes, ob gegen Sie gestellte Forderungen berechtigt und in der Höhe angemessen sind oder nicht. Sind die Forderungen berechtigt, dann werden diese bezahlt, andernfalls werden sie abgewehrt. Sie können dabei für Ihr spezifisches Berufsrisiko die gewünschte Deckungssumme auswählen und den Schutz durch Zusatzbausteine ergänzen. So sind Sie immer optimal abgesichert, auch wenn Ihr Business wächst.

Im Schadenfall übernimmt der Versicherer die Abwicklung und Sie müssen sich nicht selbst mit der Gegenpartei auseinandersetzen. Da der Versicherer für den Schaden aufkommt, hat dieser ein Eigeninteresse daran, den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen. Somit profitieren Sie entweder von der Abwehr der Ansprüche (Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten werden übernommen), oder von der Zahlungsübernahme des Versicherers bei berechtigten Schadenersatzforderungen.

Rechtsschutzversicherung

Im Gegensatz zur Berufshaftpflicht übernimmt die Rechtsschutzversicherung keine Zahlung von Schadenersatzforderungen. Die Rechtsschutzversicherung ist aktiv ausgerichtet und übernimmt für Sie zum Beispiel die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn Sie gerichtlich gegen jemanden vorgehen möchten (z. B. weil eine Person Ihr Firmeneigentum beschädigt hat und Sie Schadenersatz wollen). Werden stattdessen gegen Sie Schadenersatzforderungen aufgrund eines Fehlers in Ihrer freiberuflichen Tätigkeit erhoben, so ist der passive Rechtsschutz einer Berufshaftpflicht für die Abwehr solcher Forderungen zuständig.

Die Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten der anwaltlichen Beratung und Konfliktlösung durch Mediation auf. Je nach Leistungsumfang können Sie auch Ihre Geschäftsdokumente, wie beispielsweise AGB oder Verträge, durch einen Anwalt oder eine Anwältin prüfen lassen und vermeiden so Fehler in Dokumenten, die zu Abmahnungen führen können. Daher kann die Rechtsschutzversicherung für Freiberufler:in, Freelancer:in und Selbständige eine sinnvolle Ergänzung zur Berufshaftpflicht sein; ein Ersatz dafür ist sie allerdings nicht.

Achtung: Haftung kann in den AGB nicht ausgeschlossen werden

Viele Freiberufler:innen glauben, dass eine Rechtsschutzversicherung ausreichend ist, da die Haftung ja in den AGB ausgeschlossen werden kann. Eine Berufshaftpflichtversicherung wird in diesem Fall häufig als überflüssig angesehen. Das ist allerdings ein Irrtum: Die Haftung kann in den AGB lediglich begrenzt, jedoch nicht ausgeschlossen werden. Für berufliche Fehler müssen Sie als Freiberufler:in oder Freelancer:in geradestehen und haften. Nur mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie daher vor den teuren Konsequenzen beruflicher Fehler geschützt.

Hier online die Berufshaftpflicht für Sie als Immobiliengutachter:in abschließen!

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