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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Versicherungspflicht
Die Versicherungspflicht bedeutet, dass bestimmte Personen, Berufsgruppen oder Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, eine bestimmte Versicherung abzuschließen. Wer unter die Versicherungspflicht fällt, muss sich absichern – andernfalls drohen Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen.
Die Versicherungspflicht gibt es vor allem in der Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) – aber auch in einigen Bereichen des Haftpflicht- oder Gewerberechts.
Beispiele für Versicherungspflichten:
- Krankenversicherung: In Deutschland besteht für alle Personen eine allgemeine Krankenversicherungspflicht – gesetzlich oder privat.
- Berufshaftpflicht: Für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Ärzte, Architekten, Steuerberater oder Rechtsanwälte) ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
- Kfz-Haftpflicht: Für Fahrzeughalter ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
- Bau- oder Veranstaltungswesen: In manchen Bundesländern besteht z. B. eine Pflicht zur Bauherrenhaftpflicht oder Veranstalterhaftpflicht.
Versicherungspflicht bei Selbständigen
Die meisten Selbständigen und Freiberufler unterliegen keiner generellen Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung – sind aber dennoch hohen Haftungsrisiken ausgesetzt. Fehler in der Beratung, Programmierung oder Kommunikation können schnell hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
exali-Tipp: Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, ist eine freiwillige Berufshaftpflichtversicherung für viele Gewerbetreibende unverzichtbar – insbesondere bei beratenden, kreativen oder technischen Tätigkeiten.
Folgen bei Verstoß gegen die Versicherungspflicht
Wer trotz gesetzlicher Pflicht keine Versicherung abschließt, riskiert:
- Geldbußen oder Ordnungsgelder
- Berufsverbot (z. B. bei beratenden Berufen)
- Regressforderungen, wenn Schäden entstehen
- Verlust von Förderungen oder Zulassungen
Begriff: Versicherungspflicht
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe V:
- Vermögensschaden (reiner/echter Vermögensschaden)
- Vermögensschaden (unechter)
- Vermögensschadenhaftpflicht
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Verschuldenshaftung (deliktische Haftung)
- Verschuldensunabhängige Haftung
- Versicherung
- Versicherungssteuer
- Verstoßtheorie/Verstoßprinzip (im Schadenfall)
- Vertragliche Haftung
- Vertragsstrafe / Konventionalstrafe
- Vertrauensschadenversicherung
- Verzögerungsschaden
- Vorläufige Deckung
- Vorsatz
- Vorsorgeversicherung / Vorsorgeklausel
- Vorsorgliche Umstandsmeldung (D&O-Versicherung)
- Vorumsatzdeckung
- VVG
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