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Leistungsverzögerung
Eine Leistungsverzögerung ist ein Fall der Leistungsstörung, bei dem der Schuldner die fällige Leistung nicht rechtzeitig erbringt. Die Leistungsverzögerung ist eine Pflichtverletzung, wenn dem Gläubiger ein wirksamer, fälliger und durchsetzbarer Anspruch auf die Leistung zusteht.
Beispiele: Eine Webseite, ein Webshop, eine in Auftrag gegebene Software, ein Gutachten oder eine Analyse wird nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt fertiggestellt.
In der Praxis kommt es vor allem bei IT- und Consulting-Projekten zu Leistungsverzögerungen. Einige Studien sprechen von 15 bis 18 Prozent, andere von einem Drittel. Laut IAG Consulting drohen sogar knapp 70 Prozent aller IT-Projekte nicht zum Abschluss zu kommen.
Haftungsrechtliche Folgen: Schadensersatz bzw. Schadenersatz statt der Leistung ggf. Geltendmachung von Mehrkosten in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung.
Leistungsverzögerung – Verzögerungsschaden versicherbar?
Bei vielen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflichtversicherungen sind der Schadenersatz und der Folgeschaden einer Leistungsverzögerung ausgeschlossen.
Bei manchen Versicherern ist die Leistungsverzögerung nur unter der Voraussetzung versichert, dass der Verzug auf einen Sachschaden, z. B. Brand- oder Wasserschaden im Büro, zurückzuführen ist.
Einige wenige Anbieter versichern Leistungsverzögerungen allgemein mit, sofern keine grob fahrlässige Fehleinschätzung der technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch den Versicherten vorliegt.
Hinweis:
Die von exali.de angebotenen Versicherungskonzepte (IT Haftpflicht, Media Haftpflicht und Consulting Haftpflicht) bieten auch Schutz vor Leistungsverzögerungen.(siehe auch Erfüllungsschaden / Erfüllungsfolgeschaden, Verzögerungsschaden)