Headhunter prüft Bewerber nicht richtig: Schadenersatz!
Immer noch verbreitet ist der Glaube, Personalvermittler und Headhunter können keinen Schaden verursachen, also bräuchten sie auch keine Berufshaftpflichtversicherung. Dem ist aber ganz und gar nicht so. Headhunter müssen sehr wohl jeden Kandidaten, dessen Lebenslauf und Zeugnisse überprüfen. Und nicht der Auftraggeber, der eine wichtige Position mit einer geeigneten Persönlichkeit besetzen möchte. Ganz einfach gesagt, für diese Dienstleistung zahlt der Auftraggeber ja auch, und das nicht zu knapp.
Position des Finanzvorstands muss neu besetzt werden
Allein 2008 kletterte der Umsatz der 20 führenden Headhunter-Firmen in Deutschland von 330,3 Millionen (2007) auf 335,9 Millionen Euro. Das ist ein Plus von 5,6 Millionen Euro oder 1,7 Prozent innerhalb eines Jahres. Gut für Branche, und Spitzenkräfte werden trotz Wirtschaftskrise weiterhin gesucht. Aber wie in jeder Branche stehen in Zeiten der Wirtschaftskrise auch Personalberater und Consultants und ihre Arbeitsergebnisse stärker unter einer kritischen Beobachtung. Wer in schlechten Zeiten viel investiert, prüft eben strenger, was er für sein Geld bekommt.
So auch in unserem Beispiel: Ein sehr erfolgreicher Headhunter hatte von einem seiner Stammkunden einen neuen Auftrag erhalten. Die Position des Finanzvorstands in einem großen Unternehmen musste neu besetzt werden. Nach einigen Vorstellungsrunden hatte sich schließlich der Auftraggeber für einen Kandidaten entschieden. Die kompetente und angesehene Spitzenkraft hat glänzende Papiere und wird eingestellt.
Kandidat des Headhunters ist vorbestraft
Später kommt es im Rahmen der Geschäftsführung zu Unregelmäßigkeiten, die zu Lasten des Unternehmens gehen. Nachforschungen ergeben, dass die Ursache beim neuen Finanzvorstand liegt. Dieser wird nun natürlich eingehend unter die Lupe genommen. Dabei stellt sich heraus, dass der Kandidat wegen Betruges schon einschlägig vorbestraft ist.
Das war dem Headhunter nicht bekannt, er hatte sich gutgläubig auf die Angaben des Kandidaten verlassen. Trotz anders lautenden vertraglichen Vorgaben hatte er es versäumt, z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis einzuholen. Auch der Lebenslauf und die Arbeitszeugnisse waren nicht hinterfragt worden.
Das Unternehmen sah berechtigterweise die Ursache für den Schaden durch die Einstellung, die Einarbeitung und die Unregelmäßigkeiten beim Personalvermittler. Bei Erfüllung der vertraglichen Pflichten wäre es nicht zu einer Einstellung gekommen, geschweige denn zu den Schäden in der Folge. Für den entstandenen Schaden machte das Unternehmen den Headhunter erfolgreich verantwortlich.
Berufshaftpflichtversicherung übernimmt Kosten in Höhe von 145.000 Euro
Glück im Unglück: Seine Berufshaftpflichtversicherung (Consulting-Haftpflicht über exali) übernahm diese Kosten in Höhe von 145.000 €. Bei der Schadenabwicklung bewies der Versicherer viel Fingerspitzengefühl und konnte somit eine Rufschädigung und negative Publicity für den Personalvermittler vermeiden.