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Berufsunfähigkeitsversicherung: “Die zahlen doch eh nicht!” - Teil 2
Berufsunfähigkeitsversicherung über exali

Berufsunfähigkeitsversicherung: “Die zahlen doch eh nicht!” - Teil 2

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Freitag, 24. Juli 2009
Freitag, 24. Juli 2009
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Wenn man den Medien Glauben schenkt, dann müssen viele Betroffene einen harten Kampf mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ausfechten, bis es zur Zahlung einer Rente kommt. Doch tatsächlich ist dies eher Ausnahme - und nicht die Regel. Trotdem gibt es besondere Situationen, die zu Konflikten führen können.

Umorganisation - wichtig für Selbstständige
Feststellung der Berufsunfähigkeit
Vorvertragliche Anzeigepflichten
Arbeitsweise von exali

Im ersten Teil dieser Serie zur Berufsunfähigkeitsversicherung hat Timm Wiebe von exali die sogenannte “Verweisung” als Grund für die Nicht-Zahlung näher unter die Lupe genommen. Im zweiten Teil stehen die Themen: Was bedeutet “Umorganisation”? Wo liegen die Schwierigkeiten bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit? Und was ist eine “Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung”? im Mittelpunkt.

Umorganisation - wichtig für Selbständige

Bei der Umorganisation wird beurteilt, inwieweit sich der Betrieb umstrukturieren lässt und der Inhaber dadurch in vergleichbarem Umfang tätig bleiben kann. Hierzu bieten viele Gesellschaften (natürlich nicht ganz uneigennützig) konkrete Hilfestellungen an. Oft wird diese Unterstützung gerne angenommen, denn gerade der Unternehmer möchte meist sein Lebenswerk so lange wie möglich fortführen.

Möglichst eindeutige Regelung nötig

Wichtig ist jedoch, dass die Voraussetzungen für eine zumutbare Umorganisation möglichst eindeutig geregelt sind, damit sich die Versicherung nicht zu Lasten des Antragstellers vor der Zahlung drücken kann.

Im Bedingungswerk einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU) ist dies der Fall. Dies betrifft vor allem die finanzielle Angemessenheit der organisatorischen Maßnahmen, wobei nicht nur bauliche Veränderungen, z.B. bei einer körperlichen Behinderung, eine Rolle spielen, sondern auch Kosten durch zusätzliche Angestellte. Solche Investitionen müssen rentabel sein.

Auch das Tätigkeitsfeld des Versicherten muss berücksichtigt werden. Der tätige Unternehmer darf nicht zum “Frühstücksdirektor” degradiert werden und nur noch Verlegenheitstätigkeiten ausführen.

Der typische Freiberufler ohne (oder vielleicht mit einem) Angestellten ist von der Umorganisation so gut wie nie betroffen, da er seine Aufgaben aus fachlichen und finanziellen Gründen nicht einfach abgeben kann. Auch den Angestellten trifft es fast nie, da er von seinem Arbeitgeber abhängig ist und über solche Maßnahmen nicht frei entscheiden kann.

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Feststellung der Berufsunfähigkeit

Ein möglicher Konfliktpunkt, der Freiberufler und Angestellte gleichermaßen treffen kann, ist die Feststellung der Berufsunfähigkeit. Die meisten Tarife sehen eine Zahlung vor, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegt.

Im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit (“Gelber Schein”), die als vorübergehend betrachtet wird und noch keine Berufsunfähigkeitsleistung zur Folge hat, muss dieser Zustand dauerhaft sein. Dies ist bei guten BU-Versicherern bereits erfüllt, wenn der Zeitraum voraussichtlich mindestens die nächsten sechs Monate beträgt (sogenannter Prognosezeitraum)

Erster Ansprechpartner für die Einschätzung: Ihr Hausarzt

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen, erhalten Sie von der Versicherung einen umfangreichen Fragebogen. Dazu gehört auch, dass Sie einen typischen (beruflichen) Tagesablauf skizzieren. Die Einschätzung, ob Sie berufsunfähig sind oder nicht, trifft dann Ihr (Haus-)Arzt, der Sie auch wegen der zugrundeliegenden Beschwerden behandelt.

Er prüft, welche dieser einzelnen Tätigkeiten sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen gar nicht oder nicht mehr in vollem Umfang ausüben können. Betrachtet wird dabei der Ist-Zustand. Es gibt genug Krankheiten, bei denen die Einschätzung sehr schnell getroffen werden kann, wie Schlaganfall, viele Arten von Krebs, usw.. Bei anderen Beschwerden ist dies schwieriger, z.B. beim Verschleiß von Gelenken oder bei dem Schweregrad einer Depression.

Neue Untersuchung auf Verlangen der Versicherung nur in Ausnahmefällen

Nur wenn Sie selbst keinen Arzt benennen können oder sich aus dessen Einschätzung erhebliche Fragen ergeben, kann die Versicherung auf eigene Kosten die Untersuchung durch einen Spezialisten verlangen. Dies kommt jedoch nur selten vor.

Im Gegensatz zu den (meist verbeamteten) Amtsärzten, die über die Bewilligung von staatlichen Leistungen wie einer Erwerbsminderungsrente oder die Vergabe einer Pflegestufe entscheiden, sind diese Spezialisten nicht bei ihrem Auftraggeber (der Versicherung) angestellt. Sie sind daher unabhängig, nicht weisungsgebunden und haben - gerade als Spezialisten - einen Ruf zu verlieren, was für eine objektive Untersuchung spricht.

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Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Der Großteil der Streitfälle, von denen auch immer wieder einige vor Gericht landen, entsteht durch eine «vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung». Dies kann die Versicherung geltend machen, wenn im Antrag falsche Angaben gemacht worden sind. Wenn Sie z.B. trotz (schwerer) körperlicher Tätigkeit einen kaufmännischen Beruf angeben, um einen günstigeren Beitrag zu bekommen oder wenn Sie bewusst eine deutlich höhere Berufsunfähigkeitsrente versichern, als es Ihrem Einkommen entspricht, können kleinere Schwierigkeiten die Folge sein.

Gravierende Folgen bei erheblichen Falschangaben möglich

Wirklich ernst kann es werden, wenn Sie falsche Angaben zu Ihrer Gesundheit gemacht haben. Doch auch da ist die Versicherung in der Beweispflicht. Wenn Sie einen Schnupfen vergessen haben, wird nichts passieren.

Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn Sie bei den Antragsfragen «vergessen» haben, dass Sie vor zwei Jahren eine Bandscheiben-OP mit anschließender ReHa hatten und nun wegen Wirbelsäulenbeschwerden eine BU-Rente beantragen. Denn hätte die Versicherung damals von den Beschwerden gewusst, hätte sie den Antrag vielleicht sogar abgelehnt, zumindest jedoch mit einem Beitragszuschlag oder einem Leistungsausschluss der Wirbelsäule angenommen.

Werden derart wichtige Informationen weggelassen, fühlt sich die Gesellschaft zu recht getäuscht und wird den Vertrag von Beginn an anfechten. Würden Sie bei «vergessener» Bandscheiben-OP eine Rente wegen einer Darmkrebserkrankung beantragen, wird es für die Versicherung dagegen schon schwer, hier vor Gericht einen Zusammenhang darzustellen.

Antragsfragen ernst nehmen

Vermeiden lässt sich der ärger aber grundsätzlich einfach dadurch, dass sie die Antragsfragen ernst nehmen und sich schon im Vorfeld Gedanken machen, welche Behandlungen oder Beschwerden in den letzten Jahren vorgelegen haben.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schafft hier mehr Klarheit, da die Gesundheitsfragen eindeutiger als früher formuliert werden müssen. Im Zweifelsfall nehmen Sie lieber Kontakt zu Ihren ärzten auf und klären offene Fragen direkt. Wenn die Versicherung erst den Arzt befragt, vergeht zum einen meist Zeit, zum anderen erfährt sie manchmal mehr, als sie müsste.

Fehlerquellen reduzieren

Mit guter Vorbereitung kann man die Fehlerquellen beim Abschluss eines Berufsunfähigkeitsvertrags deutlich reduzieren. Gleichzeitig senken Sie das Risiko, mit der Versicherung streiten zu müssen, auf ein Minimum. Achten Sie daher auf möglichst eindeutige Formulierungen im Bedingungswerk der BU-Versicherung und beantworten Sie die Fragen im Versicherungsantrag sorgfältig.

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Arbeitsweise von exali

Als Versicherungsmakler bietet exali in diesem Bereich nur Tarife von Gesellschaften an, deren Qualität neben unseren eigenen langjährigen Erfahrungen auch von unabhängiger Seite (z.B. durch Versicherungsanalysten und Anbieter von Vergleichssoftware wie Franke & Bornberg oder Morgen & Morgen) regelmäßig bestätigt wird.

Eine umfangreiche Hilfestellung bietet Ihnen auch unsere Online-Anfrage. Dabei werden bereits alle wesentlichen Daten systematisch abgefragt, die später für eine reibungslose Antragstellung nötig sind. Wenn wir davon ausgehen, dass dort gemachte Angaben zusätzliche Nachfragen der Versicherungen nach sich ziehen, klären wir mit Ihnen zudem auch persönlich die näheren Einzelheiten.

Durch unser IT-BU «step4ward-Konzept» können Sie die häufigsten Konfliktpunkte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nahezu vollständig ausschließen.

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Im ersten Teil dieser Serie zur Berufsunfähigkeitsversicherung stehen die Themen: Was bedeutet “Umorganisation”? Wo liegen die Schwierigkeiten bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit? Und was ist eine “vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung”? im Mittelpunkt.

Weiterführende Informationen

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